Ein 49-jähriger Mann im Kanton Bern wurde verurteilt und muss über 7.000 Franken zahlen, nachdem er einer 14-jährigen Schülerin eine Reihe verstörender, sexuell expliziter Nachrichten geschickt hatte. Ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft befand den Mann auch separater Diebstahl- und Hausfriedensbruchdelikte für schuldig.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 49-jähriger Schweizer wurde verurteilt, weil er einer 14-jährigen Schülerin im Kanton Bern zwischen Februar und Juni 2025 vier belästigende Nachrichten geschickt hatte.
- Die Nachrichten enthielten explizite sexuelle Inhalte, die der Familie des Mädchens erheblichen Kummer bereiteten.
- Der Mann wurde identifiziert, nachdem eine Untersuchung ergab, dass er in der Nähe des Hauses der Familie gearbeitet hatte.
- Er wurde auch wegen mehrfacher Diebstähle aus Supermärkten verurteilt, darunter einer, bei dem er bereits Hausverbot hatte.
- Die gesamte finanzielle Strafe, einschliesslich einer Busse, Gebühren und DNA-Analysekosten, beläuft sich auf 7.086,25 Franken.
Verstörende Nachrichten lösen Ermittlungen aus
Zwischen Februar und Juni 2025 erlebte eine Familie im Kanton Bern wachsende Besorgnis, nachdem sie vier anonyme, handschriftliche Nachrichten in ihrem Briefkasten entdeckt hatte. Die Nachrichten waren an ihre 14-jährige Tochter gerichtet und enthielten explizite und bedrohliche sexuelle Angebote.
Laut der Staatsanwaltschaft war der Inhalt der Notizen direkt und beunruhigend. Eine Nachricht soll gelautet haben: „Ich möchte Sex mit deiner Tochter haben.“ Eine andere lautete: „Ich habe deine Tochter gesehen, sie ist hübsch, ich möchte Sex mit ihr haben.“
Diese unerwünschten Nachrichten veranlassten die Eltern, um die Sicherheit ihrer Tochter zu fürchten, und führten dazu, dass sie die Vorfälle den Behörden meldeten. Die Familie war besorgt über einen möglichen körperlichen Übergriff auf die Jugendliche, was eine formelle polizeiliche Untersuchung auslöste.
Verdächtiger identifiziert und Motiv enthüllt
Die Untersuchung ergab schnell, dass der Verfasser kein Gleichaltriger des Opfers war, sondern ein 49-jähriger erwachsener Mann. Die Behörden identifizierten den Mann, einen Schweizer Staatsangehörigen, der in der Nähe der Wohnung der Familie gearbeitet hatte. Diese Nähe ermöglichte es ihm, das Mädchen zu beobachten.
Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern besagte, dass der Mann eine Fantasie über die Jugendliche entwickelt hatte. Diese Fixierung soll ihn motiviert haben, die belästigenden Notizen über mehrere Monate hinweg zu schreiben und zu übermitteln.
Rechtlicher Rahmen für Belästigung in der Schweiz
In der Schweiz ist sexuelle Belästigung eine Straftat. Sie kann nach mehreren Artikeln des Schweizerischen Strafgesetzbuches verfolgt werden, einschliesslich Nötigung, Beleidigung und Drohung. Die Verwendung schriftlicher Nachrichten, um Angst oder psychische Belastung zu verursachen, wie in diesem Fall, kann als Drohung eingestuft werden, was rechtliche Strafen einschliesslich Bussen oder Freiheitsstrafen nach sich zieht.
Ein Muster kriminellen Verhaltens
Weitere Ermittlungen zu den Aktivitäten des Mannes ergaben eine Vorgeschichte anderer Delikte. Zusätzlich zum Belästigungsfall wurde der 49-Jährige für mehrere Diebstähle aus lokalen Supermärkten verantwortlich gemacht.
Diese Diebstähle waren keine Einzelfälle. Bedeutsamerweise hatte eines der Geschäfte, aus denen er gestohlen hatte, ihm bereits wegen früheren Fehlverhaltens ein Hausverbot erteilt. Durch das Betreten der Räumlichkeiten, um Waren zu stehlen, beging er auch das Verbrechen des Hausfriedensbruchs.
Dieses Verhaltensmuster wurde von der Staatsanwaltschaft bei der Festlegung der Anklagen und der anschliessenden Strafen berücksichtigt. Die Kombination der Delikte zeichnete ein Bild eines Individuums, das sowohl persönliche Grenzen als auch Eigentumsrechte missachtet.
Verurteilung und finanzielle Strafen
Der 49-jährige Mann wurde durch Strafbefehl wegen mehrerer Anklagen für schuldig befunden. Die Verurteilungen umfassten:
- Drohung
- Sexuelle Belästigung
- Hausfriedensbruch
- Diebstahl
Ein Strafbefehl ist ein in der Schweiz angewandtes Verfahren für eindeutige Fälle, das eine Verurteilung ohne vollständiges Gerichtsverfahren ermöglicht, wenn der Angeklagte ihn nicht anficht.
Aufschlüsselung des Urteils
Das Gericht verhängte eine erhebliche finanzielle Strafe gegen den verurteilten Mann. Der Gesamtbetrag von 7.086,25 Franken setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Diese vielschichtige Strafe spiegelt die Schwere der kombinierten Delikte wider.
Verhängte finanzielle Strafen
- Geldstrafe: 3.600 Franken (120 Tagessätze zu je 30 Franken). Dies wurde als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung vom Mai 2025 festgesetzt.
- Busse: 1.000 Franken.
- Verfahrensgebühren: 950 Franken.
- Kosten für DNA-Analyse: 1.536,25 Franken. Diese Kosten, die während der Untersuchung zur Verknüpfung des Verdächtigen mit den Beweismitteln entstanden sind, wurden ihm direkt in Rechnung gestellt.
Die Struktur des Urteils, insbesondere die Zusatzstrafe, deutet darauf hin, dass der Mann eine kürzliche Vorstrafe hatte. Dieses frühere Urteil war ein Faktor bei der neuen Strafe und unterstreicht ein fortgesetztes Muster rechtswidrigen Verhaltens.
Der Fall verdeutlicht die schwerwiegenden Folgen von Belästigung und die Sorgfalt der lokalen Behörden bei der Verfolgung von Tätern, die in der Gemeinschaft Angst und Leid verursachen. Die Kombination der Anklagen zeigt einen umfassenden Ansatz zur Bewältigung aller Aspekte der kriminellen Handlungen des Mannes.
Die Lösung dieses Falles bringt der betroffenen Familie, die monatelang unter Angst litt, ein Mass an Gerechtigkeit. Die finanziellen Strafen und Verurteilungen dienen als formelle Verurteilung seines Verhaltens durch das Rechtssystem.

