Das Berner Kantonsparlament wird Anfang März über eine bedeutende Erweiterung des öffentlichen Verkehrs debattieren. Eine vorberatende Kommission schlägt vor, bestehende regionale Linien zu verbessern, was sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden zusätzliche Kosten verursachen würde.
Die Diskussionen werden sich auf den öffentlichen Verkehrsplan für die nächsten vier Jahre, den sogenannten Verkehrsrichtplan, konzentrieren. Dieser Plan zielt darauf ab, regionale Anliegen zu integrieren, die von der Regierung ursprünglich nicht priorisiert wurden, was ein breiteres Engagement für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im gesamten Kanton signalisiert.
Wichtige Erkenntnisse
- Kantonsparlament diskutiert im März den Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
- Vorschlag beinhaltet die Erweiterung von Dienstleistungen auf bestehenden regionalen Linien.
- Zusätzliche jährliche Kosten: 3,4 Millionen CHF für den Kanton, 1,7 Millionen CHF für die Gemeinden.
- Debatte über die Sanierung der Tramlinie 6 versus Umstellung auf Busbetrieb erwartet.
- Investitionsrahmenkredit von 60 Millionen CHF für 2027-2030 ebenfalls auf der Tagesordnung.
Vorgeschlagene Verbesserungen im öffentlichen Verkehr
Die vorberatende Kommission für Bau, Energie, Verkehr und Raumplanung unterstützt das vom Kanton vorgeschlagene Angebot im öffentlichen Verkehr. Eine Mehrheit innerhalb der Kommission strebt jedoch eine Ausweitung der Dienstleistungen auf bestehenden regionalen Verkehrslinien an.
Diese gezielte Erweiterung soll spezifische Bedürfnisse in verschiedenen Regionen Berns berücksichtigen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Ergänzungen die Konnektivität und Zugänglichkeit für Bewohner ausserhalb der grossen urbanen Zentren verbessern werden.
Kostenfolgen
- Anteil des Kantons: 3,4 Millionen Schweizer Franken (CHF) jährlich
- Anteil der Gemeinden: 1,7 Millionen Schweizer Franken (CHF) jährlich
- Gesamte zusätzliche jährliche Kosten: 5,1 Millionen CHF
Die vorgeschlagenen Verbesserungen sind mit geschätzten jährlichen Kosten von 3,4 Millionen CHF für den Kanton und 1,7 Millionen CHF für die Gemeinden verbunden. Diese Zahlen verdeutlichen das finanzielle Engagement, das zur Umsetzung der Vision der Kommission für ein robusteres regionales Verkehrsnetz erforderlich ist.
Die Debatte im Kantonsparlament wird diese finanziellen Auswirkungen genau prüfen. Die Gesetzgeber müssen den Nutzen der erweiterten Dienstleistungen gegen die budgetären Auswirkungen auf kantonale und lokale Budgets abwägen.
Debatte über die Sanierung der Tramlinie 6
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der parlamentarischen Tagesordnung ist die Sanierung der Tramlinie 6, die den Bahnhof Bern mit dem Fischermätteli verbindet. Die Entscheidung, ob die Tramlinie saniert oder auf Busbetrieb umgestellt werden soll, bleibt umstritten.
Eine Minderheit innerhalb der Kommission plädiert dafür, eine Bedingung in den Verkehrsrichtplan aufzunehmen. Sie schlagen vor, dass zusätzliche Investitionskosten, die sich aus der Sanierung der Tramlinie im Vergleich zur Umstellung auf Busbetrieb ergeben, nicht vom Kanton finanziert werden sollten.
„Der Vorschlag der Minderheit zielt darauf ab, die fiskalische Verantwortung zu gewährleisten und zu verhindern, dass der Kanton unverhältnismässige Kosten für Infrastrukturprojekte trägt, bei denen wirtschaftlichere Alternativen bestehen.“
Diese Minderheitsposition spiegelt eine Forderung aus einem Postulat wider, das der Grosse Rat in der Wintersession 2025 einstimmig angenommen hat. Das Postulat forderte eine sorgfältige Prüfung der Kosteneffizienz bei Investitionen in den öffentlichen Verkehr.
Mehrheit gegen Kostenverschiebung
Die Mehrheit der Kommission lehnt diesen Vorschlag ab. Sie argumentiert, dass dies eine erhebliche Politikverschiebung oder ein Paradigmenwechsel in Bezug auf die Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr darstellt.
Aktuelle gesetzliche Bestimmungen sehen vor, dass der Kanton in der Regel zwei Drittel der Investitionskosten für Projekte des lokalen Verkehrs trägt, während die Gemeinden das verbleibende Drittel übernehmen. Eine Verschiebung zusätzlicher Kosten auf die Gemeinden könnte einen problematischen Präzedenzfall schaffen.
Verständnis der Kostenverteilung
Nach geltendem Recht werden die Investitionskosten für den lokalen öffentlichen Verkehr in der Regel aufgeteilt: zwei Drittel (66,7%) vom Kanton und ein Drittel (33,3%) von den Gemeinden. Dieser etablierte Rahmen gewährleistet eine gemeinsame Verantwortung bei der Finanzierung wesentlicher städtischer Infrastruktur.
Die Mehrheit befürchtet, dass, wenn diese Bedingung für die Tramlinie 6 angenommen wird, ähnliche Forderungen für zukünftige Investitionen in den öffentlichen Verkehr entstehen könnten. Dies könnte potenziell eine grössere finanzielle Belastung auf die Gemeinden im gesamten Kanton übertragen.
Investitionsrahmen für Infrastruktur
Neben dem Verkehrsrichtplan wird das Parlament auch den Investitionsrahmenkredit für 2027-2030 prüfen. Dieser Kredit bildet die finanzielle Grundlage für notwendige Erneuerungen der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur.
Wichtige Infrastrukturprojekte, die von diesem Kredit abgedeckt werden, umfassen Depots und Werkstätten für Busbetriebe sowie die Traminfrastruktur. Diese Investitionen sind entscheidend für die Aufrechterhaltung und Modernisierung des öffentlichen Verkehrssystems des Kantons.
Zugewiesene Mittel und zukünftige Projekte
Die Kommission empfiehlt einstimmig die Genehmigung des Rahmenkredits. Für den Zeitraum 2027-2030 beläuft sich der Kredit auf 60 Millionen CHF. Diese Zahl ist im Vergleich zu früheren Perioden relativ bescheiden.
Der geringere Betrag ist auf laufende Grossprojekte wie den Ausbau des Bahnhofs Bern zurückzuführen, die bereits durch frühere Kredite finanziert werden. Dies deutet auf eine strategische Mittelzuweisung hin, die sich auf neue Erneuerungen konzentriert, während Grossprojekte mit bestehender Finanzierung fortgesetzt werden.
- Gesamter Investitionskredit: 60 Millionen CHF
- Abgedeckter Zeitraum: 2027-2030
- Zweck: Erneuerungen für Busdepots, Werkstätten und Traminfrastruktur.
Die bevorstehende Parlamentssitzung im März wird entscheidend für die Gestaltung der Zukunft des öffentlichen Verkehrs im Kanton Bern sein. Die getroffenen Entscheidungen werden die täglichen Pendelwege, die regionale Konnektivität und die finanziellen Verantwortlichkeiten von kantonalen und lokalen Regierungen für die kommenden Jahre beeinflussen.
