Die Behörden in Bern erwägen ein neues Online-Meldesystem, um das verborgene Problem von sexuellem Übergriffen unter Drogen zu bekämpfen. Diese Initiative folgt einem erfolgreichen Modell, das in Zürich implementiert wurde, und zielt darauf ab, die Hürden für Opfer zu senken, solche Verbrechen zu melden.
Der Kanton Bern verzeichnete eine geringe Anzahl gemeldeter Fälle im Zusammenhang mit chemischen Substanzen, mit nur zwölf mutmasslichen Vorfällen seit 2022. Experten gehen davon aus, dass diese Zahl nur einen kleinen Bruchteil der tatsächlichen Vorkommnisse darstellt und eine erhebliche «Dunkelziffer» nicht gemeldeter Verbrechen aufzeigt.
Wichtige Erkenntnisse
- Bern erwägt ein Online-Meldeformular für Sexualdelikte, einschliesslich solcher, die K.O.-Tropfen betreffen.
- Diese Initiative zielt darauf ab, die Hürden für Opfer bei der Meldung von Straftaten zu senken.
- Zürichs ähnliches System verzeichnete in acht Monaten 50 Meldungen, wovon etwa die Hälfte zu formellen Anzeigen führte.
- K.O.-Tropfen sind schwer nachweisbar und bleiben bis zu sechs Stunden im Blut und zwölf Stunden im Urin.
- Opfer leiden oft unter Gedächtnisverlust und Scham, was eine sofortige Meldung erschwert.
Der stille Kampf der Opfer
Viele Opfer von drogeninduzierten Übergriffen, oft als K.O.-Tropfen bezeichnet, leiden unter schwerem Gedächtnisverlust und einem Gefühl der Scham. Diese Faktoren hindern sie oft daran, sich unmittelbar nach einem Vorfall zu melden.
Eine 17-Jährige, identifiziert als Zora L., erlebte dies am eigenen Leib. Nach einer Nacht in Bern wachte sie in einer fremden Wohnung auf und hatte keine Erinnerung daran, wie sie dorthin gelangt war. Sie litt unter starker Übelkeit und Erbrechen, häufige Symptome, die mit K.O.-Tropfen verbunden sind.
«Opfer sollten sich nach einem solchen Erlebnis nicht waschen. Sie sollten sofort ins Spital zur Untersuchung gehen oder die Polizei kontaktieren», rät Dr. Anja Wüest, Jugend- und Kindergynäkologin.
Dr. Wüest behandelt regelmässig Opfer von K.O.-Tropfen-Angriffen. Sie betont die Wichtigkeit schnellen Handelns, da diese Substanzen nur für kurze Zeit nachweisbar sind. Gamma-Hydroxybuttersäure, eine häufig als K.O.-Tropfen verwendete Substanz, ist farblos, geruchlos und schmeckt leicht salzig oder seifig. Ihre Wirkung kann innerhalb von 15 Minuten einsetzen und Opfer wehrlos machen.
Kurze Fakten zu K.O.-Tropfen
- Nachweisfenster: Bis zu 6 Stunden im Blut, bis zu 12 Stunden im Urin.
- Häufige Substanz: Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB).
- Eigenschaften: Farblos, geruchlos, leicht salziger oder seifiger Geschmack.
- Wirkung: Macht Opfer manipulierbar, hilflos oder bewusstlos.
- Wirkungseintritt: Die Wirkung kann innerhalb von 15 Minuten einsetzen.
Herausforderungen bei Meldung und Ermittlung
Die Kantonspolizei Bern räumt die hohe Zahl ungemeldeter Fälle ein. Nicole Fernandez-Vogt, Spezialistin für Sexualdelikte bei der Kantonspolizei Bern, weist auf eine zentrale Schwierigkeit hin.
«Das Problem für Opfer von chemischen Substanzen ist, dass sie sich an die Tat überhaupt nicht erinnern können. Das erhöht die Hürde für eine Meldung», sagt Fernandez-Vogt.
Polizeiliche Verhöre können für Opfer belastend sein, insbesondere wenn sie Gedächtnislücken haben. Ziel der medizinischen Untersuchungen ist es, Verletzungen zu dokumentieren, notwendige Behandlungen wie Notfallverhütung einzuleiten und eine prophylaktische HIV-Behandlung anzubieten. Opfern wird auch geraten, die Kleidung, die sie während des Vorfalls trugen, für forensische Beweise mitzubringen.
Das Berner Modell
Das «Berner Modell» ist ein professionelles Unterstützungssystem für Opfer sexueller Gewalt. Es stellt sicher, dass Befragungen und Untersuchungen von weiblichem Personal, einschliesslich Gynäkologinnen und Polizistinnen, durchgeführt werden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, dass sich Opfer gehört und unterstützt fühlen, während sie ihre Erfahrungen verarbeiten.
Auch wenn ein Opfer nicht sofort Anzeige erstatten möchte, können Beweise gesichert werden. Eine formelle Anzeige kann bis zu zehn Jahre nach dem Vorfall eingereicht werden.
Zürichs Erfolg mit Online-Meldungen
Der Kanton Zürich führte im Juni ein neues Online-Meldeverfahren für Sexualdelikte ein. Dieses System ermöglicht es Opfern, die zuständige Polizeidienststelle über ein Online-Formular zu kontaktieren, wodurch ein sofortiger persönlicher Besuch auf einer Polizeiwache entfällt.
Dieser Ansatz hat sich als wirksam erwiesen. Zwischen Juni 2025 und Januar 2026 gingen über Zürichs Online-Formular 50 Meldungen im Zusammenhang mit Sexualdelikten ein. Etwa die Hälfte dieser Meldungen führte zu formellen Anzeigen.
Die Kantonspolizei Bern prüft derzeit ein ähnliches Online-Kontaktformular für Sexualdelikte. Sie hofft, dadurch die Meldehemmschwelle zu senken und die Anzahl der offiziellen Anzeigen zu erhöhen, um ein klareres Bild des wahren Ausmasses dieser Verbrechen zu erhalten.
Rechtlicher Rahmen und Präventionsbemühungen
Die Berner Kantonsregierung befasste sich kürzlich mit dem Problem und stellte fest, dass chemische Substanzen aufgrund von Verzögerungen zwischen Tat und Meldung oft nicht rechtzeitig nachweisbar sind. Das Schweizer Strafrecht definiert «chemische Unterwerfung» als das Unfähigmachen einer Person zum Widerstand, mit Strafen von bis zu zehn Jahren Gefängnis.
Präventionsstrategien
- Schulprogramme: Die Kantonspolizei integriert im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zur Prävention sexueller Gewalt altersgerechte Module zur Suchtmittelprävention für 8. und 9. Klässler.
- Öffentliche Kampagnen: Die Polizei beteiligt sich an Kampagnen in Nachtclubs und unterstützt die Kampagne «Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt» der Schweizerischen Kriminalprävention.
Dr. Wüest gibt spezifische Präventionstipps:
- Offene Getränke niemals unbeaufsichtigt lassen.
- Getränke immer direkt an der Bar oder beim Servicepersonal abholen.
- Freunde sollten aufeinander achten und eingreifen, wenn Fremde versuchen, einer hilflosen Person zu helfen oder sie wegzubringen.
- Wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt, suchen Sie Hilfe bei anderen Gästen oder informieren Sie sofort die Polizei.
Neues Sexualstrafrecht hilft Opfern
Eine bedeutende Änderung im Schweizer Sexualstrafrecht trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Die «Nein heisst Nein»-Lösung gilt nun, was bedeutet, dass Passivität, Schweigen oder mangelnde Reaktion keine Zustimmung mehr darstellen. Dies ist besonders relevant für K.O.-Tropfen-Fälle.
«Passivität, Schweigen oder das Ausbleiben einer Reaktion sind keine Zustimmung mehr – genau das ist bei K.O.-Tropfen der Fall», erklärt Dr. Anja Wüest.
Diese Gesetzesänderung erkennt an, dass Opfer unter Drogeneinfluss oder in einem Schockzustand möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Ablehnung auszudrücken. Obwohl Zora L. derzeit keine Anzeige erstattet, leidet sie unter Panikattacken. Sie plant, eine Meldung des Vorfalls in Betracht zu ziehen, sobald sie sich vollständiger erholt hat.
Die Kantonspolizei Bern fordert alle auf, die den Verdacht haben, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sich umgehend an die Hotline für sexuelle Gewalt unter 031 332 77 77 zu wenden.




