Ein prominenter Berner Orthopäde steht derzeit vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland und sieht sich schwerwiegenden Anklagen wegen schwerer Körperverletzung gegenüber. Der Fall dreht sich um ein fehlerhaftes Wirbelsäulenimplantat, das er angeblich bei sieben Patienten eingesetzt hat, obwohl er von dessen Versagen in Tierversuchen wusste. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Chirurg steht in Bern vor Gericht, weil er angeblich fehlerhafte Wirbelsäulenimplantate verwendet hat.
- Sieben Patienten erhielten das Implantat, das Berichten zufolge in Tierversuchen versagt hatte.
- Die Staatsanwaltschaft behauptet, die Patienten seien nicht vollständig über Risiken oder die Verbindungen des Chirurgen zum Hersteller informiert worden.
- Die Verteidigung argumentiert, der Chirurg habe keine Entscheidungsbefugnis bei der Entwicklung des Implantats gehabt und die Patienten ordnungsgemäss informiert.
- Der Chirurg informierte seine Patienten nicht über den internationalen Rückruf des Implantats im Jahr 2014.
Die problematische Geschichte des Implantats und die Beteiligung des Chirurgen
Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um ein spezifisches Wirbelsäulenimplantat. Dieses Gerät, entwickelt von einem britischen Unternehmen namens Ranier, war für Patienten mit Rückenschmerzen gedacht. Der Chirurg, ein anerkannter Experte auf seinem Gebiet, leitete von 2007 bis 2015 den wissenschaftlichen Beirat von Ranier.
Während seiner Amtszeit wurde das Implantat an Pavianen getestet. Diese Tierversuche lieferten problematische Ergebnisse. Ein Experte sagte vor Gericht aus, dass die Prothese bei den Versuchstieren nicht effektiv funktionierte.
Fakt: Ergebnisse der Tierversuche
Während der Pavian-Tests versagte das Wirbelsäulenimplantat Berichten zufolge. Die US Food and Drug Administration (FDA) äusserte Bedenken hinsichtlich dieser Ergebnisse.
Die US Food and Drug Administration (FDA) übermittelte dem Unternehmen ihre Bedenken hinsichtlich dieser Ergebnisse. Die FDA verlangte von Ranier, dass ähnliche Probleme bei menschlichen Patienten nicht auftreten würden, bevor eine Zulassung erteilt wurde. Trotz dieser Bedenken fuhr das Unternehmen mit Humanstudien fort.
„Die Prothese funktionierte bei den Affen überhaupt nicht“, erklärte ein Experte während des Gerichtsverfahrens und hob die schlechte Leistung des Implantats in Tierversuchen hervor.
Vorwürfe der Patientenausbeutung
Stephan Kinzl, der Anwalt der betroffenen Patienten, argumentierte vor Gericht, dass die Patienten faktisch zu „Versuchstieren“ degradiert worden seien. Er betonte, dass die FDA schnell potenzielle Probleme identifiziert habe, eine Voraussicht, die sich als zutreffend erwies, da ähnliche Probleme später bei menschlichen Probanden auftraten.
Die Verteidigung wies diese Behauptungen jedoch zurück. Die Anwältin des Chirurgen argumentierte, dass die Ergebnisse aus Tierstudien nicht direkt auf den Menschen übertragbar seien. Sie erklärte, dass solche Tests primär dazu dienten, das Materialverhalten zu beobachten. Die Entscheidung, das Implantat beim Menschen einzusetzen, liege bei der Herstellerfirma und nicht beim Chirurgen als Forscher.
Hintergrund: Die 'Implant Files'-Untersuchung
Dieser Fall erlangte 2018 im Rahmen der globalen 'Implant Files'-Untersuchung öffentliche Aufmerksamkeit. Diese journalistische Zusammenarbeit deckte erhebliche systemische Mängel bei der Regulierung und Überwachung medizinischer Geräte weltweit auf.
Finanzielle Verbindungen und Offenlegungsbedenken
Ein wesentlicher Streitpunkt im Prozess ist die angebliche finanzielle Beziehung des Chirurgen zu Ranier. Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Chirurg habe zwischen 2009 und 2015 rund 100'000 Schweizer Franken von dem Unternehmen erhalten. Sie vermuten auch, dass er durch Aktienoptionen Aussichten auf Gewinnbeteiligung hatte.
Die Verteidigung weist jegliches finanzielle Motiv entschieden zurück. Die Anwältin des Chirurgen erklärte, er habe keine wesentliche Vergütung für seine Arbeit mit Ranier erhalten. Sie bestritt auch die Behauptung der Staatsanwaltschaft bezüglich der Aktienoptionen und versicherte, dass ihrem Mandanten kein finanzielles Motiv zugeschrieben werden könne.
- Sicht der Staatsanwaltschaft: Der Chirurg erhielt 100'000 CHF und besass Aktienoptionen, was auf ein finanzielles Interesse hindeutet.
- Sicht der Verteidigung: Es wurde keine hohe Vergütung erhalten, und Aktienoptionen sind unbewiesen, was ein finanzielles Motiv ausschliesst.
Patienteninformation und Einwilligung
Patienten, die das Implantat erhielten, sagten aus, dass sie vor ihren Operationen mehrere kritische Fakten nicht kannten. Sie berichteten, nichts über das Fehlen von Langzeitdaten für das Implantat, die Zugehörigkeit des Chirurgen zum Hersteller oder die besorgniserregenden Ergebnisse der Tierversuche gewusst zu haben.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete dies als „Täuschung der Einwilligung“. Sie hob hervor, dass die Patientenakten bezüglich präoperativer Informationen „sehr spärlich“ waren. Die Patienten gaben übereinstimmend an, dass ihnen spezifische Komplikationen nicht erklärt wurden und der Chirurg angeblich nur die Vorteile des Implantats betonte und es als „gutes Produkt“ bezeichnete. Er soll auch seine Rolle bei der Mitentwicklung des Produkts nicht offengelegt haben.
Schlüsselstatistik: Patientenangaben
Alle sieben Patienten, die aussagten, gaben an, nicht über spezifische Komplikationen oder die Verbindungen des Chirurgen zum Hersteller informiert worden zu sein.
Die Verteidigung behauptet, der Chirurg habe von jedem Patienten eine gültige Einwilligung eingeholt. Seine Anwältin argumentierte, er habe „umfassende, individualisierte und verständliche Informationen über die Risiken“ gegeben. Sie erklärte weiter, dass jeder angebliche Schaden, wie die Zersetzung der künstlichen Bandscheibe, auf das Design des Implantats und nicht auf den chirurgischen Eingriff selbst zurückzuführen sei. Daher, so argumentierte sie, trage der Hersteller und nicht der Chirurg die Verantwortung, und der Vorwurf der schweren Körperverletzung sei nicht zutreffend.
Der Rückruf und das Schweigen
Im Jahr 2014 zog Ranier das Implantat aufgrund einer zunehmenden Anzahl gemeldeter Komplikationen international vom Markt zurück. Der Berner Chirurg informierte seine Patienten jedoch nicht über diesen Rückruf.
Als das Herstellerunternehmen ihm einen Brief schickte, in dem er aufgefordert wurde, seine Patienten zu überprüfen, soll er auf dem Formular „Nein!“ angekreuzt haben. Dies bedeutete, dass viele Patienten erst 2018, vier Jahre nach dem Rückruf, durch Medienberichte von dem fehlerhaften Implantat erfuhren, das sie trugen.
Ethische vs. rechtliche Pflicht
Der Prozess untersucht die komplexe Grenze zwischen der ethischen Verpflichtung eines Chirurgen gegenüber Patienten und seinen rechtlichen Verantwortlichkeiten nach Abschluss eines Eingriffs.
Die Staatsanwaltschaft klagt den Chirurgen nicht nur wegen schwerer Körperverletzung an, sondern auch wegen der Vernachlässigung seiner Patienten. Klinikdirektor Mazda Farshad, ein Sachverständiger vom Universitätsspital Balgrist in Zürich, sagte aus, dass die Information der Patienten über einen Rückruf eine „ethische Pflicht“ sei.
Die Verteidigung argumentierte, dass die rechtliche Verantwortung eines Arztes gegenüber Patienten endet, sobald Behandlung und Nachuntersuchungen abgeschlossen sind. Ein Rückruf, so erklärten sie, begründe keine neue rechtliche Verpflichtung. Der Chirurg, so seine Anwältin, konnte auch vernünftigerweise erwarten, dass Patienten ihn kontaktieren würden, wenn sie Probleme hätten.
„Die Patienten wussten nicht, dass sie als weisse Mäuse benutzt wurden“, erklärte Patientenanwalt Stephan Kinzl und hob den angeblichen Mangel an Transparenz hervor.
Der Patientenanwalt, Stephan Kinzl, betonte, dass die Patienten ein Recht auf Warnung gehabt hätten. Er argumentierte, dass der angeklagte Chirurg angesichts seiner besonderen Rolle als Unternehmensberater von dem potenziellen Schaden für Menschen, nicht nur für Tiere, hätte wissen müssen.
Urteil erwartet
Die Verteidigung fordert einen vollständigen Freispruch für den Chirurgen und argumentiert, dass alle Anschuldigungen „unwahr, unbewiesen oder auf Annahmen basieren“. Sie forderten ausserdem 862'000 Schweizer Franken Schadenersatz und 56'000 Schweizer Franken Genugtuung, unter Berufung auf eine „Medienjagd“, die den Ruf und die Karriere ihres Mandanten geschädigt habe.
Kinzl, der Patientenanwalt, entgegnete, dass der Skandal nur ans Licht kam, weil die Medien ihrer Wächterrolle nachkamen. Er bemerkte, dass der Chirurg selbst im Fernsehen auftrat, als die Affäre öffentlich wurde.
Der angeklagte Chirurg, der zuvor die Aussage verweigert hatte, sprach ganz am Ende des Prozesses. Er entschuldigte sich bei allen Patienten und erklärte: „Ich wollte nie jemandem schaden.“ Er bezeichnete auch den Vorwurf des finanziellen Gewinns als unerträglich. Das Urteil in diesem aufsehenerregenden Fall wird am 16. Februar erwartet.




