Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern können für das Steuerjahr 2025 mit tieferen Steuern rechnen. Der kantonale Steuerfuss wurde gesenkt und die Abzüge bei der direkten Bundessteuer erhöht. Diese Änderung betrifft fast 700'000 Steuererklärungen, die derzeit bearbeitet werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Kantonaler Steuerfuss von 3.025 auf 2.975 Anlagezehntel gesenkt.
- Höhere Abzüge bei der direkten Bundessteuer für Kinder und Ausbildungskosten.
- Online-Steuererklärung bleibt beliebt, von 93% der Einwohner genutzt.
- Zahlungsfristen für natürliche Personen bleiben 15. März und 15. Mai.
Erhebliche Steuerentlastung für Berner Einwohner
Der Kanton Bern führt für das Steuerjahr 2025 eine spürbare Steuersenkung ein. Dieser Schritt folgt einem Beschluss des Grossen Rates vom Dezember 2024, der auf einem Antrag des Regierungsrates basierte. Die primäre Änderung ist eine Senkung des kantonalen Steuerfusses.
Der neue kantonale Steuerfuss beträgt 2.975 Anlagezehntel, gegenüber den bisherigen 3.025. Diese Senkung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Haushalte und Einzelpersonen im gesamten Kanton zu verringern. Die Berner Steuerverwaltung bestätigte diese Änderungen, als sie mit dem Versand von rund 683'700 Steuererklärungen begann.
Änderung des Steuerfusses
Der kantonale Steuerfuss wurde um 0.05 Anlagezehntel gesenkt, was eine direkte Ersparnis für die Steuerpflichtigen bedeutet.
Erhöhte Bundesabzüge und 3a-Säule-Zahlungen
Neben den kantonalen Anpassungen profitieren die Steuerpflichtigen im Kanton Bern auch von leicht höheren Abzügen bei der direkten Bundessteuer. Diese Erhöhungen sind das Ergebnis der Anpassung an die kalte Progression, die darauf abzielt, die Auswirkungen der Inflation auf Steuerklassen und Abzüge auszugleichen.
Wichtige Bereiche mit erhöhten Abzügen sind Kinderabzüge, Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sowie Kosten für die Drittbetreuung von Kindern. Diese Massnahmen bieten zusätzliche finanzielle Entlastung, insbesondere für Familien und Personen, die in ihre berufliche Entwicklung investieren.
Darüber hinaus sind erstmals rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a möglich. Diese Änderung bietet mehr Flexibilität für Personen, die ihre Altersvorsorge planen.
„Die Senkung des kantonalen Steuerfusses und die erhöhten Bundesabzüge stellen einen spürbaren Vorteil für die Berner Bevölkerung dar und spiegeln unser Engagement für die finanzielle Stabilität unserer Bürger wider“, erklärte ein Sprecher der Steuerverwaltung.
Online-Einreichung dominiert Steuererklärungen
Die digitale Transformation der Steuerverwaltung gewinnt im Kanton Bern weiter an Fahrt. Eine grosse Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner zieht es vor, ihre Steuererklärungen online einzureichen. Dieser Trend vereinfacht den Prozess sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung.
Rund 93 Prozent der Berner Einwohnerinnen und Einwohner haben ihre Steuererklärungen digital ausgefüllt. Diese hohe Akzeptanzrate unterstreicht die Effizienz und Bequemlichkeit der Online-Dienste. Die Umstellung auf digitale Plattformen hat den Papierverbrauch und die Bearbeitungszeiten erheblich reduziert.
Digitale Effizienz
Die weit verbreitete Nutzung der Online-Steuererklärung unterstreicht einen breiteren Trend zu digitalen Behördendiensten, der auf mehr Effizienz und Zugänglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger abzielt.
Zahlungstrends und Fristen
Die Steuerverwaltung berichtete auch über das Zahlungsverhalten für das laufende Jahr. Im Jahr 2025 wurden 86 Prozent der Ratenrechnungen pünktlich bezahlt. Dies deutet auf eine hohe Compliance unter den Steuerpflichtigen hin.
Eine beträchtliche Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern entschied sich auch für Vorauszahlungen. Insgesamt leisteten 174'790 Personen Vorauszahlungen in Höhe von rund 727 Millionen Schweizer Franken. Dieser proaktive Ansatz hilft, die Steuerpflichten über das Jahr hinweg zu verwalten.
- Erste Frist: 15. März für natürliche Personen.
- Zweite Frist: 15. Mai für natürliche Personen.
- Kostenlose Fristverlängerung: Möglich bis 15. Juli.
- Weitere Fristverlängerung: Verfügbar bis 15. November, in der Regel gebührenpflichtig.
Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen für natürliche Personen bleiben unverändert. Die Hauptfristen sind der 15. März und der 15. Mai. Steuerpflichtige können eine kostenlose Fristverlängerung bis zum 15. Juli beantragen. Eine weitere Fristverlängerung, die in der Regel gebührenpflichtig ist, ist bis zum 15. November möglich.
Auswirkungen auf die Berner Wirtschaft
Es wird erwartet, dass diese Steueranpassungen positive Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft haben werden. Niedrigere Steuern bedeuten mehr verfügbares Einkommen für die Einwohnerinnen und Einwohner, was den Konsum und Investitionen im Kanton ankurbeln kann. Die erhöhten Abzüge unterstützen auch Familien und Personen, die eine Ausbildung absolvieren, und tragen zur Entwicklung des Humankapitals bei.
Die Kantonsregierung erwartet, dass diese Änderungen ein günstigeres Wirtschaftsumfeld schaffen und sowohl Einwohner als auch Unternehmen anziehen werden. Die weiterhin hohe Rate an Online-Erklärungen weist auch auf eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung hin, die Talente und Unternehmen anziehen und halten kann.
Insgesamt bringt das Steuerjahr 2025 gute Nachrichten für die Berner Steuerpflichtigen, indem es sowohl direkte finanzielle Entlastung als auch optimierte administrative Prozesse bietet.




