Bern hat ein ausserordentliches Treffen mit der Europäischen Kommission in Brüssel beantragt, um die neuen EU-Schutzmassnahmen für Stahl- und Eisenlegierungsimporte zu erörtern. Die Schweiz drängt auf eine Ausnahme von diesen Massnahmen und verweist auf ihre integrale Rolle in den europäischen industriellen Lieferketten sowie darauf, dass ihre Stahlproduktion nicht zur globalen Überkapazität beiträgt.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Schweiz beantragte eine Ausnahme von den neuen EU-Importbeschränkungen für Stahl und Eisenlegierungen.
- Die vorgeschlagenen EU-Massnahmen sollen die europäische Stahlindustrie vor globaler Überkapazität schützen.
- Bern betont seine etablierten regionalen Lieferketten und den Nichtbeitrag zur globalen Stahl-Überversorgung.
- Schweizer Beamte setzen sich für eine Gleichbehandlung mit den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein.
- Die EU-Kommission, der Rat und der Parlamentsausschuss lehnen eine Ausnahme für die Schweiz derzeit ab.
Schweiz fordert Sonderbehandlung
Schweizer Behörden trafen sich am Donnerstag mit der Europäischen Kommission zu einer Dringlichkeitssitzung zum Freihandel. Hauptthema war die Forderung der Schweiz nach einer Ausnahme von den geplanten Schutzmassnahmen der Europäischen Union für Metalle, insbesondere Stahl und Eisenlegierungen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bestätigte, dass das ausserordentliche Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU auf Wunsch der Schweiz in Brüssel stattfand. Die Diskussionen konzentrierten sich auf die Auswirkungen dieser EU-Schutzmassnahmen.
Wichtige Stahlexportdaten
- Im Jahr 2024 exportierte die Schweiz rund 500'000 Tonnen Stahl in die EU.
- Dieses Volumen entsprach einem Wert von etwa 700 Millionen Schweizer Franken.
EU begründet protektionistische Massnahmen
Die Europäische Kommission erklärt, ihre Handelsmassnahmen seien notwendig, um die EU-Stahlindustrie vor globaler Überkapazität zu schützen. Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen eine 50%ige Reduzierung der bestehenden Importquoten aus Drittländern. Sie führen auch höhere Zölle für Importe ein, die diese neuen, kleineren Quoten überschreiten.
Dieser Vorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten im Oktober 2025 vorgelegt. Er soll voraussichtlich bis zum 30. Juni 2026 in Kraft treten und die aktuellen Massnahmen ersetzen. Die Schweiz argumentiert, dass diese Änderungen nicht für ihre Exporte gelten sollten.
Berns Argumente für eine Ausnahme
Die Schweiz hat wiederholt eine Ausnahme gefordert. Das SECO betont, dass ihre Stahlproduktion nicht zur globalen Überkapazität beiträgt. Darüber hinaus unterstreicht es die Bedeutung etablierter regionaler Lieferketten, die für die europäische Industriewirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Diese Lieferketten sind oft tief integriert, wodurch Schweizer Stahl ein wichtiger Bestandteil für zahlreiche EU-Industrien ist. Eine Störung könnte unvorhergesehene negative Folgen für beide Seiten haben.
„Die Nichtbeschränkung etablierter regionaler Lieferketten ist für die europäische Industriewirtschaft von entscheidender Bedeutung.“
Drängen auf Gleichstellung mit EWR-Staaten
Brüssel plant derzeit, Ländern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einschliesslich Norwegen, Island und Liechtenstein, Ausnahmen zu gewähren. Die Schweiz setzt sich aktiv für eine Gleichbehandlung mit diesen EWR-Staaten ein.
Letzte Woche führte der Bundesrat bilaterale Gespräche mit Kommissionsmitgliedern am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos, um sich für diese Gleichstellung einzusetzen. Eine Schweizer Delegation reiste auch zwei Wochen zuvor nach Brüssel, um sich mit EU-Parlamentariern zu treffen, wobei die geplanten Schutzmassnahmen ein zentrales Diskussionsthema waren.
Hintergrund zum Handel zwischen der EU und der Schweiz
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU werden durch eine Reihe bilateraler Abkommen geregelt, die den Freihandel zu einem Eckpfeiler ihrer Wirtschaftsbeziehungen machen. Diese Diskussionen über Stahlzölle sind Teil eines breiteren, fortlaufenden Dialogs über die Aufrechterhaltung reibungsloser Handelsbeziehungen inmitten sich entwickelnder globaler Wirtschaftspolitiken.
Bemühungen stossen auf Widerstand
Trotz Berns beharrlicher Bemühungen ist der gewünschte Effekt noch nicht eingetreten. Sowohl die Europäische Kommission, der Rat der Mitgliedstaaten als auch der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments sind der Ansicht, dass die Schweiz keine Ausnahme erhalten sollte.
Die EU hat in dieser Angelegenheit noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Damit der Vorschlag der Kommission Gesetz wird, ist eine Einigung beider Gesetzgebungsorgane erforderlich: des Parlaments und des Rates. Diese Entscheidung wird im Frühjahr erwartet.
Verhandlung zukünftiger Quoten
Die neuen Massnahmen sollen Quoten umfassen, jedoch nur die Hälfte ihrer aktuellen Grösse. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic erklärte im vergangenen Oktober, Ziel sei es, Gespräche mit „gleichgesinnten Wirtschaftspartnern“ aufzunehmen. Er betonte den Wunsch der Kommission, „fair“ mit ihren Freihandelspartnern umzugehen.
Die Schweiz hofft, die gleichen Quoten zu sichern, die sie derzeit geniesst. Quellen in Brüssel deuten darauf hin, dass Länder mit Freihandelsabkommen bei den Verhandlungen „besondere Berücksichtigung“ erhalten werden. Konkrete Diskussionen zu diesem spezifischen Punkt sind jedoch noch nicht im Gange.
Bestehende Massnahmen und breitere Bedenken
Die EU hat bereits Mitte November 2025 Schutzmassnahmen für Eisenlegierungen eingeführt. Diese Massnahmen betreffen Importe aus allen Nicht-EU-Ländern, mit Ausnahme der Ukraine und bestimmter Entwicklungsländer. Die Schweiz hatte auch hier auf Ausnahmen gedrängt und ihre engen bilateralen Beziehungen und die erhebliche wirtschaftliche Interdependenz angeführt.
Die Schweiz äusserte auch Bedenken hinsichtlich potenzieller EU-Exportbeschränkungen für Aluminiumschrott. Das SECO stellte klar, dass diese EU-Schutzmassnahmen Teil des Rahmens der Welthandelsorganisation (WTO) und des Freihandelsabkommens Schweiz-EU sind und sich von den umfassenderen Verhandlungen über das Schweiz-EU-Paket unterscheiden.
Die Europäische Kommission hat auf Anfragen zu diesen Entwicklungen nicht geantwortet.




