Das Nelson Pub an der Schwarztorstrasse in Bern wurde mit einer erheblichen Busse belegt, nachdem kantonale Lebensmittelinspektoren eine Reihe von Hygienevorschriften verletzt hatten. Die Geschäftsleitung des Lokals wurde angewiesen, eine Busse von 1.175 Schweizer Franken sowie 300 Franken Verfahrensgebühren zu zahlen, nachdem Inspektoren bei mehreren Besuchen im Sommer 2025 unhygienische Zustände und Verstösse gegen die Lebensmittelsicherheitsvorschriften festgestellt hatten.
Wichtigste Erkenntnisse
- Nelson Pub mit 1.175 CHF wegen Hygienevorschriften gebüsst.
- Inspektoren fanden Schädlinge, schmutzige Geräte und abgelaufene Lebensmittel.
- Die Selbstkontroll-Dokumentation war unzureichend und wurde nicht vorgelegt.
- Mehrere Nachkontrollen zeigten anhaltende Probleme.
Erste Inspektion deckt beunruhigende Zustände auf
Anfang Juni 2025 besuchten Beamte der kantonalen Lebensmittelkontrolle das Nelson Pub im Berner Monbijou-Quartier. Ihre im Strafbefehl detaillierten Feststellungen offenbarten einen besorgniserregenden Zustand. Die Inspektoren entdeckten Schädlinge in einem Getränkekühlschrank. Andere Kühleinheiten enthielten mehrere geöffnete Lebensmittelverpackungen, die nicht ausreichend geschützt waren.
Die Küche, der Buffetbereich, die Lagerräume und der Keller zeigten alle Anzeichen erheblicher Unsauberkeit. Darüber hinaus wurde der Lagerbereich in Unordnung vorgefunden, wobei Lebensmittel, Utensilien, Abfälle und Kleidung willkürlich zusammen gelagert wurden. Diese Vermischung von Gegenständen birgt ein direktes Kontaminationsrisiko, was ein kritisches Problem für die Lebensmittelsicherheit darstellt.
Wichtige Feststellung
Bei der Erstinspektion wurden lebende Schädlinge in einem Getränkekühlschrank gefunden, was auf einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Hygienestandards hindeutet.
Abgelaufene Waren und Kennzeichnungsmängel
Neben der allgemeinen mangelnden Sauberkeit stellten die Inspektoren auch Probleme bei der Lagerung und Kennzeichnung von Lebensmitteln fest. Mehrere gelagerte Lebensmittel hatten ihr Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten. Insbesondere wurden tiefgekühlte Baguettes nicht bei der vom Hersteller empfohlenen Temperatur von mindestens minus 18 Grad Celsius gelagert, was ihre Qualität und Sicherheit gefährdete.
Das Pub erfüllte auch die Kennzeichnungspflichten für verschiedene Lebensmittelprodukte nicht. Informationen zu Allergenen für unverpackte, über die Theke verkaufte Lebensmittel waren entweder falsch oder fehlten ganz. Für eine geöffnete Salsasauce und umverpackte Tiefkühlprodukte wurde das Öffnungsdatum nicht erfasst, was es unmöglich machte, die Frische und Haltbarkeit dieser verderblichen Waren zu verfolgen. Diese Versäumnisse verstossen direkt gegen die Lebensmittelsicherheitsvorschriften, die zum Schutz der Verbraucher erlassen wurden.
„Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen war mangelhaft“, heisst es im Strafbefehl, der die weit verbreiteten Mängel im Betrieb zusammenfasst.
Dokumentations- und Selbstkontrollversagen
Ein entscheidender Aspekt der Lebensmittelsicherheit für jeden Betrieb ist ein robustes Selbstkontroll-Dokumentationskonzept. Dieses System stellt sicher, dass Unternehmen ihre eigenen Hygiene- und Lagerpraktiken überwachen. Das Nelson Pub konnte den Inspektoren jedoch sein grundlegendes Selbstkontroll-Dokumentationskonzept nicht vorlegen. Darüber hinaus wurde die bestehende Umsetzung solcher Kontrollen als unzureichend erachtet.
Aufzeichnungen für Reinigungs- und Lagerkontrollen spiegelten nicht die tatsächlich vor Ort vorgefundene Situation wider. Diese Diskrepanz verdeutlichte ein systemisches Versagen bei der Einhaltung grundlegender Lebensmittelsicherheitsprotokolle, was darauf hindeutet, dass interne Kontrollen entweder nicht durchgeführt oder nicht genau dokumentiert wurden. Eine solche Dokumentation ist unerlässlich, um Hygieneprobleme zu vermeiden und eine konsistente Einhaltung zu gewährleisten.
Regulatorischer Kontext
Die kantonale Lebensmittelkontrolle ist für die Überwachung von Lebensmittel- und Trinkwasserbetrieben zuständig. Bei geringfügigen Verstössen erteilen sie Verwarnungen und ordnen Verbesserungen an. Kommt ein Betrieb dem nicht nach, wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, was zu möglichen Bussen und rechtlichen Schritten führen kann.
Anhaltende Probleme trotz mehrerer Nachkontrollen
Nach der Erstinspektion ordneten die Lebensmittelkontrolleure eine gründliche Reinigung des Pubs an. Eine Woche später ergab eine Nachkontrolle jedoch, dass sich die Situation nicht wesentlich verbessert hatte. Viele Einrichtungen und Geräte blieben schmutzig, was eine zweite Anordnung zur Tiefenreinigung nach sich zog.
Eine dritte Inspektion, die eine weitere Woche später durchgeführt wurde, bestätigte, dass die Hygienevorschriften immer noch nicht eingehalten wurden. Der Kühlschrank, in dem zwei Wochen zuvor Schädlinge gefunden worden waren, blieb schmutzig. Andere kritische Bereiche, einschliesslich der Tür zur Gefrierzelle, der Spülmaschine, der Handwaschstation und des Desinfektionsmittelspenders, waren ebenfalls weit entfernt von sauber. Dieses Muster der Nichteinhaltung führte schliesslich zu den Gerichtsverfahren und der anschliessenden Busse.
- Erste Inspektion: Schädlinge, schmutzige Geräte, abgelaufene Lebensmittel, schlechte Lagerung.
- Erste Nachkontrolle: Keine wesentliche Verbesserung, allgemeine Unsauberkeit blieb bestehen.
- Zweite Nachkontrolle: Anhaltender Schmutz in kritischen Bereichen, einschliesslich des zuvor befallenen Kühlschranks.
Geschäftsleitung räumt Mängel ein
Der Geschäftsführer und Inhaber des Nelson Pubs wurde durch einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz schuldig gesprochen. Er bestätigte, dass im Sommer 2025 eine Lebensmittelkontrolle stattgefunden und Sauberkeitsmängel festgestellt wurden. Er gab jedoch an, dass diese Probleme hauptsächlich in einem selten genutzten Bereich des Betriebs auftraten und im Hauptbarbereich keine Hygienemängel festgestellt wurden.
Der Direktor räumte ein, dass die Mängel mit dem zuständigen Inspektor besprochen und die Angelegenheit mit einer Busse abgeschlossen wurde. Er versprach, sicherzustellen, dass der kritisierte Bereich der Räumlichkeiten in Zukunft gemäss den Vorschriften sauber gehalten wird. Diese Zusage erfolgt nach einer Reihe von Inspektionen und einer rechtlichen Strafe, die die Bedeutung der strikten Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsstandards unterstreicht.
Inspektionsstatistik
Im vergangenen Jahr kontrollierte die Lebensmittelkontrolle 6.937 Lebensmittel- und Trinkwasserbetriebe, darunter fast 3.946 Gastronomiebetriebe. In 198 Fällen wurden offizielle Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet.




