Die Schweiz hat kürzlich gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert, ein Schritt, der wegen seiner symbolischen Bedeutung breite Unterstützung fand. Nun ist jedoch ein erheblicher Dissens darüber entstanden, wer die notwendigen öffentlichen Aufklärungskampagnen und Unterstützungsdienste für diesen neuen Rechtsrahmen finanzieren soll. Die Organisation Kinderschutz Schweiz, ein wichtiger Befürworter des Gesetzes, hat angekündigt, dass ihre jüngste Kampagne die letzte sein wird, und besteht darauf, dass der Staat nun die Finanzierungsverantwortung übernehmen muss.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Schweizer Parlament hat die gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert.
- Kinderschutz Schweiz hat seine letzte Präventionskampagne gestartet und fordert staatliche Finanzierung für zukünftige Bemühungen.
- Die SVP kritisiert diese Forderung und verweist auf Zusicherungen, dass das Gesetz keine neuen Kosten verursachen würde.
- Das Bundesamt für Sozialversicherungen anerkennt die Bestimmung des Gesetzes für Sensibilisierungsmassnahmen, bleibt aber aufgrund der aktuellen finanziellen Engpässe vage bezüglich der Finanzierung.
Neues Gesetz, neue Finanzierungsfragen
Vor Wochen hat das Schweizer Parlament offiziell ein Gesetz verabschiedet, das gewaltfreie Erziehung vorschreibt. Dieses neue Gesetz verbietet körperliche Bestrafung und schwere verbale Misshandlungen von Kindern. Obwohl eine Referendumsfrist noch aktiv ist, hat sich kein Oppositionskomitee gebildet, was darauf hindeutet, dass das Gesetz wahrscheinlich ohne weitere Anfechtung vollständig in Kraft treten wird.
Trotz dieses scheinbaren Konsenses über das Prinzip hat sich schnell eine hitzige Debatte über die finanziellen Auswirkungen entzündet. Kinderschutz Schweiz, eine Organisation, die sich für diese Sache eingesetzt hat, hat in der Vergangenheit nationale Präventionskampagnen gestartet, um politische Lobbyarbeit zu unterstützen. Ihre neueste Kampagne mit dem Titel „Bevor du explodierst: geh an die frische Luft“ begann heute.
Fakt: Gewaltfreie Erziehung
Das neu erlassene Schweizer Gesetz verbietet ausdrücklich körperliche und schwere verbale Misshandlung von Kindern und schafft einen rechtlichen Rahmen für gewaltfreie Erziehungspraktiken im ganzen Land.
Kinderschutz Schweiz verlagert Verantwortung
Die Organisation hat eine klare Aussage gemacht: Diese jüngste Kampagne wird ihre letzte sein. Regula Bernhard Hug, Geschäftsführerin von Kinderschutz Schweiz, betonte, dass mit der gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung die Verantwortung für nachhaltige Prävention nun eindeutig bei Bund und Kantonen liege.
„Mit der gesetzlichen Verankerung ist nun klar: Die Verantwortung für nachhaltige Prävention liegt bei Bund und Kantonen“, erklärte Regula Bernhard Hug, Geschäftsführerin von Kinderschutz Schweiz. „Sie sind nun gefordert, konkrete Unterstützungsangebote für Eltern und Fachpersonen bereitzustellen, von der Prävention bis zur Beratung.“
Die Organisation erwartet, dass der Staat einspringt und zukünftige Aufklärungskampagnen finanziert sowie die notwendige Unterstützung für Eltern und Spezialisten bereitstellt. Diese Forderung signalisiert eine erhebliche Verschiebung in der erwarteten Finanzierung dieser wichtigen Sozialprogramme in Zukunft.
SVP äußert starken Widerstand
Diese Forderung nach staatlicher Finanzierung stieß bei der Schweizerischen Volkspartei (SVP) auf starke Ablehnung. Manfred Bühler, Nationalrat aus Bern, war ein prominenter Gegner der gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung, eben wegen Bedenken hinsichtlich potenzieller Kosten für die Steuerzahler. Er fühlt sich nun in seinen Befürchtungen bestätigt.
„Wir wurden leider wieder einmal belogen“, sagte Manfred Bühler als Reaktion auf die Forderung nach Staatsgeldern.
Bühler behauptete, dass während der parlamentarischen Debatten die Befürworter der neuen Regelung versichert hätten, dass das gesetzliche Gewaltverbot weitgehend symbolisch sei und keine zusätzlichen Kosten verursachen würde. Dieses wahrgenommene gebrochene Versprechen befeuert die aktuelle Kritik der SVP.
Hintergrund: Die parlamentarische Debatte
Während des Gesetzgebungsprozesses beschrieb der Bundesrat selbst den Charakter des Gesetzes als „Leitprinzip“. Er signalisierte jedoch auch die Bereitschaft, den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsdiensten zu verbessern und sich an deren Finanzierung zu beteiligen. Diese nuancierte Position trägt nun zur anhaltenden Debatte über die finanzielle Verantwortung bei.
Haltung der Regierung zur Finanzierung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen, das dem Eidgenössischen Departement des Innern von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider untersteht, bestätigte, dass das neue Gesetz tatsächlich „Sensibilisierungsmassnahmen von Bund und Kantonen“ vorsieht. Das Amt fügte jedoch schnell einen Vorbehalt bezüglich der Umsetzung hinzu.
Die Erklärung hob die aktuelle Finanzlage und die laufenden Sparmassnahmen hervor. Dies macht den Umfang und den Zeitpunkt dieser Präventionsmassnahmen unsicher. Die Antwort der Regierung deutet auf eine Anerkennung der rechtlichen Verpflichtung hin, aber auch auf eine Zurückhaltung, sich angesichts wirtschaftlicher Zwänge fest auf Finanzierungsniveaus oder Zeitpläne festzulegen.
Der Weg nach vorn für die Prävention
Die Debatte unterstreicht eine grundlegende Spannung zwischen legislativer Absicht und praktischer Umsetzung. Während der rechtliche Rahmen für gewaltfreie Erziehung nun vorhanden ist, bleibt die Frage, wer die finanzielle Last für ihre effektive Förderung und Unterstützung trägt, ungelöst.
Effektive Präventionskampagnen und zugängliche Beratungsdienste sind entscheidend für den Erfolg jeder neuen Sozialpolitik. Das Ergebnis dieses Finanzierungsstreits wird sich direkt darauf auswirken, wie weit und effektiv die Prinzipien der gewaltfreien Erziehung in der Schweiz verbreitet und unterstützt werden.
- Das neue Gesetz zielt darauf ab, Kinder vor Gewalt zu schützen.
- Öffentliche Aufklärung ist der Schlüssel zur Veränderung gesellschaftlicher Normen.
- Finanzielle Verpflichtungen sind für den langfristigen Erfolg notwendig.




