Die Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz könnte bereits 2028 in Kraft treten. Diese Aktualisierung erfolgt, nachdem die Stimmberechtigten die umfassende Wohneigentumssteuerreform genehmigt haben. Bundesrätin Karin Keller-Sutter bestätigte diesen Zeitplan am Sonntagabend an einer Medienkonferenz in Bern.
Wichtigste Erkenntnisse
- Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum voraussichtlich 2028.
- Die Kantone erhalten Zeit, sich auf das neue Steuersystem vorzubereiten.
- Eine neue Steuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen ist ein entscheidender Teil der Reform.
- Der Bundeshaushalt rechnet ab 2029 mit 400 Millionen Franken weniger Einnahmen.
Bundesrat bestätigt Zeitplan für die Änderung des Eigenmietwerts
Bundesrätin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass der frühestmögliche Zeitpunkt für die Abschaffung des Eigenmietwerts 2028 sei. Dies folgt auf die öffentliche Abstimmung zur Genehmigung der Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Das genaue Datum der Umsetzung sei noch nicht endgültig, fügte Keller-Sutter hinzu. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird nun die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) konsultieren, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Dieser Konsultationsprozess stellt sicher, dass die Kantone genügend Zeit haben, sich auf das neue Steuersystem vorzubereiten. Die Umstellung stellt eine bedeutende Veränderung für Hauseigentümer in der ganzen Schweiz dar.
Faktencheck: Eigenmietwert
- Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer für Steuerzwecke deklarieren müssen.
- Er basiert auf der theoretischen Miete, die ein Hauseigentümer zahlen würde, wenn er seine eigene Immobilie mieten würde.
- Dieses System ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Debatten in der Schweizer Steuerpolitik.
Finanzielle Auswirkungen und kantonale Vorbereitungen
Keller-Sutter erklärte, es sei noch zu früh, um potenzielle Steuerausfälle abzuschätzen. Diese Ausfälle hängen stark von den Zinssätzen ab. Sie hängen auch davon ab, wie und ob die Kantone die neue Steuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen umsetzen.
Die den Kantonen gewährte Flexibilität bei der Besteuerung von Zweitwohnungen ist ein Schlüsselaspekt der Reform. Dies ermöglicht regionale Unterschiede in den Wohnungsmärkten und Steuerpolitiken.
„Der Zeitpunkt der Umsetzung steht noch nicht fest. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren konsultieren und dann entscheiden. Dies gibt den Kantonen genügend Zeit, sich auf die Änderung vorzubereiten.“
— Karin Keller-Sutter, Bundesrätin und Finanzministerin
Neue Steuer auf Zweitwohnungen
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung einer neuen Steuer. Diese Steuer wird für Zweitwohnungen gelten, die hauptsächlich von ihren Eigentümern genutzt werden. Diese Massnahme zielt darauf ab, die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen.
Der Bund hat bereits mögliche Mindereinnahmen berücksichtigt. Der eidgenössische Finanzplan ab 2029 enthält mögliche Mindereinnahmen von 400 Millionen Schweizer Franken. Dies ist auf die Abschaffung des Eigenmietwerts zurückzuführen. Diese Prognose nimmt jedoch den Umsetzungszeitpunkt 2028 nicht vorweg.
Hintergrund: Jahrzehntelange Debatte
Der Eigenmietwert war in der Schweizer Steuerpolitik viele Jahre lang ein umstrittenes Thema. Kritiker argumentierten, er sei unfair, da Hauseigentümer auf ein theoretisches Einkommen besteuert würden, das sie tatsächlich nicht erhielten. Befürworter betonten seine Rolle bei der Sicherstellung der Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Eigentümern.
Die genehmigte Reform markiert das Ende einer langen politischen Diskussion. Sie zielt darauf ab, das Steuersystem für Hauseigentümer zu vereinfachen.
Ausblick: Das Ende eines langen Kapitels
Die genehmigte Reform stellt einen bedeutenden Meilenstein dar. Sie schliesst ein Kapitel der Steuerpolitikdebatten, das sich über Jahrzehnte erstreckte, so die Finanzministerin. Die Entscheidung der Stimmberechtigten, diese umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung zu genehmigen, ebnet den Weg für ein neues System.
Dieses neue System soll einen moderneren und gerechteren Ansatz zur Besteuerung von Wohneigentum schaffen. Die Konsultation mit den Kantonen wird entscheidend sein, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Der Fokus verlagert sich nun auf die praktischen Schritte, die für die Umsetzung erforderlich sind.
Schlüsselelemente der Reform
- Abschaffung des Eigenmietwerts: Hauseigentümer werden nicht mehr auf das theoretische Mieteinkommen ihrer Hauptwohnung besteuert.
- Neue Steuer auf Zweitwohnungen: Eine neue Steuer wird für selbstgenutzte Zweitliegenschaften eingeführt. Dies soll einen Teil der Einnahmeverluste ausgleichen.
- Kantonale Autonomie: Die Kantone behalten erhebliche Befugnisse bei der Umsetzung der neuen Steuer auf Zweitwohnungen.
- Finanzplanung: Der Bund hat seine Finanzprognose angepasst und rechnet ab 2029 mit einer Einnahmenminderung von 400 Millionen Franken.
Es wird erwartet, dass die Reform unterschiedliche Auswirkungen in den verschiedenen Kantonen haben wird. Dies liegt an ihrer Autonomie bei der Umsetzung bestimmter Aspekte des neuen Steuersystems. Hauseigentümern wird empfohlen, die Ankündigungen ihrer jeweiligen kantonalen Behörden für spezifische Details zur lokalen Umsetzung zu verfolgen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Steuerlast für viele Hauseigentümer zu vereinfachen. Sie führen auch neue Überlegungen für diejenigen mit mehreren Immobilien ein. Das Jahr 2028 ist ein Ziel für den frühestmöglichen Starttermin, was die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Koordination unterstreicht.




