Der Kanton Bern hat eine umfassende zehnjährige Inspektion seiner Zivilschutzanlagen abgeschlossen und bestätigt, dass im Notfall genügend Plätze für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Zwischen 2015 und 2025 wurden rund 49.000 Schutzräume überprüft, um ihre Einsatzbereitschaft und die Einhaltung der eidgenössischen Vorschriften sicherzustellen.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Kanton Bern verfügt über genügend Notunterkünfte für seine Bewohner.
- Rund 49.000 Schutzräume wurden über zehn Jahre inspiziert.
- Der Kanton wird ab 2026 die Zuweisung der Schutzräume verwalten.
- Gemeinden müssen ausreichende Schutzraumkapazitäten bereitstellen.
Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung
Die jüngste Inspektion ergab, dass die Zivilschutzinfrastruktur des Kantons Bern vollständig vorbereitet ist. Diese periodische Überprüfung ist eine eidgenössische Anforderung, die alle zehn Jahre durchgeführt wird, um hohe Standards der Notfallvorsorge in der gesamten Schweiz aufrechtzuerhalten. Die Ergebnisse unterstreichen das Engagement für die öffentliche Sicherheit.
Philippe Müller, der Berner Sicherheitsdirektor, betonte die Bedeutung dieser Einrichtungen. Er erklärte, dass Schutzbauten das Sicherheitsgefühl der Bewohner erheblich stärken. Im aktuellen europäischen Sicherheitsklima dienen diese Schutzräume als zentrales Element des Zivilschutzes und vermitteln entscheidende Sicherheit.
Wichtige Zahlen
- 49.000: Anzahl der im Kanton Bern inspizierten Schutzräume.
- 10 Jahre: Häufigkeit der eidgenössischen Schutzrauminspektionen.
- 2026: Jahr, in dem der Kanton die Zuweisung der Schutzräume übernimmt.
Zwei Arten von Schutzräumen
Der Kanton betreibt zwei Hauptkategorien von Schutzräumen. Dazu gehören traditionelle Luftschutzkeller, die für die allgemeine Zivilbevölkerung konzipiert sind. Die zweite Art besteht aus spezialisierten Schutzanlagen, die für Einsatzorganisationen gebaut wurden.
Beide Typen sind entscheidend für eine robuste Zivilschutzstrategie. Sie stellen sicher, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch das Personal der wesentlichen Dienste in Krisenzeiten sichere Zufluchtsorte haben. Dieser duale Ansatz deckt ein breites Spektrum von Notfallszenarien ab.
"Schutzbauten stärken das Sicherheitsgefühl. In der aktuellen Sicherheitslage in Europa sind sie ein zentrales Element des Zivilschutzes und vermitteln Sicherheit."
Philippe Müller, Berner Sicherheitsdirektor
Neues Zuweisungssystem für Schutzräume
Eine bedeutende Änderung steht bevor, wie Bewohner Schutzräumen zugewiesen werden. Historisch gesehen haben die Gemeinden diese Zuweisungen vorgenommen. Ab 2026 wird jedoch der Kanton diese Verantwortung übernehmen und jährlich einen neuen Plan entwickeln.
Dieser zentralisierte Ansatz zielt darauf ab, die Logistik zu optimieren und Fairness zu gewährleisten. Wichtige Überlegungen für die Zuweisungen werden die Minimierung der Reisewege zu den Schutzräumen und die Priorisierung schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder und ältere Menschen sein. Dies stellt sicher, dass die am dringendsten Bedürftigen eine schnelle und angemessene Platzierung erhalten.
Warum die Änderung?
Die Umstellung auf die kantonale Verwaltung der Schutzraumzuweisungen zielt auf mehr Effizienz und Anpassungsfähigkeit ab. Bevölkerungsbewegungen, neue Familienstrukturen und andere demografische Veränderungen bedeuten, dass Schutzraumpläne ständig aktualisiert werden müssen. Ein zentralisiertes System kann flexibler auf diese dynamischen Faktoren reagieren.
Dynamische Planung und Informationsverbreitung
Der Kanton wird die Bevölkerung erst dann über ihre spezifische Schutzraumzuweisung informieren, wenn die Einrichtung bezugsbereit ist. Diese Politik spiegelt die dynamische Natur des Planungsprozesses wider. Faktoren wie Wohnortwechsel und sich entwickelnde Familienzusammensetzungen ändern die Anforderungen ständig.
Das kantonale Amt für Zivilschutz, Sport und Militär spielt eine entscheidende Rolle in diesem fortlaufenden Prozess. Es aktualisiert die Schutzraumbilanz der Gemeinden zweimal jährlich. Diese Aktualisierungen erfolgen am 31. Januar, unter Berücksichtigung von Gemeindefusionen, und am 31. August, unter Berücksichtigung der aktuellen Einwohnerzahlen.
Dieser sorgfältige Aktualisierungsprozess ist wesentlich für die Verwaltung des Schutzraumbaus und der Nutzung. Er bildet die Grundlage für Entscheidungen bezüglich Baugesuchen, wie zum Beispiel Befreiungen von der Schutzraumbaupflicht oder die Ausserbetriebnahme bestehender Schutzräume.
Gemeindliche Pflichten und finanzielle Unterstützung
Nach Bundesrecht sind die Gemeinden verpflichtet, ihren Bewohnern ausreichend Schutzräume zur Verfügung zu stellen. Wenn eine Gemeinde die erforderliche Kapazität nicht erreicht, muss sie entweder neue Schutzräume bauen oder ungenutzte Einrichtungen umfunktionieren, um den Bedarf zu decken.
Der Kanton unterstützt die Gemeinden aktiv bei diesen Umbaumassnahmen. Die Finanzierung solcher Projekte erfolgt aus dem kantonalen Ersatzabgabefonds, wodurch die finanzielle Belastung der lokalen Behörden gemindert wird. Dieser kooperative Ansatz stellt sicher, dass alle Gemeinden eine angemessene Notfallvorsorge aufrechterhalten.
Die nächste Runde umfassender Schutzrauminspektionen soll 2026 beginnen und den Zyklus fortsetzen, um sicherzustellen, dass die robuste Zivilschutzinfrastruktur der Schweiz für alle Eventualitäten bereit bleibt.
- Regelmässige Aktualisierungen: Schutzraumbilanz wird zweimal jährlich aktualisiert.
- Gesetzliche Pflicht: Gemeinden müssen ausreichende Schutzräume bereitstellen.
- Kantonale Unterstützung: Finanzielle Hilfe für Neubau oder Umfunktionierung.




