Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) steht im Rahmen eines Sparpakets des Bundes für 2027 vor der möglichen Auflösung. Dieser Schritt, der darauf abzielt, jährlich rund 37'000 Schweizer Franken einzusparen, hat bei Konsumentenschützern und sogar einigen Branchenvertretern Besorgnis ausgelöst. Sie warnen, dass die Abschaffung der Kommission den Konsumentenschutz schwächen und die Reaktionsfähigkeit der Schweiz auf neue Probleme im Vergleich zu ihren europäischen Nachbarn verlangsamen könnte.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) soll 2027 abgeschafft werden.
- Die Regierung begründet dies mit Kosteneinsparungen von jährlich 37'000 Franken und stellt den Mehrwert der Kommission in Frage.
- Konsumentenrechtsexperten und Branchenverbände argumentieren, die Abschaffung werde den Konsumentenschutz schwächen.
- Die EKK befasst sich proaktiv mit Themen wie Lebensmittelbetrug und Greenwashing und gibt Empfehlungen an die Regierung ab.
- Der Entscheid bedarf der parlamentarischen Genehmigung, das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Bundesrat begründet Abschaffung mit Kosteneinsparungen
Der Plan des Bundesrates zur Abschaffung der EKK geht auf sein Entlastungspaket 2027 zurück. Ein Hauptgrund ist die angeblich seltene Generierung neuer Erkenntnisse für die Politikgestaltung durch die Kommission. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unter der Leitung von Guy Parmelin argumentiert, dass Konsumenten und Unternehmen ihre Meinungen weiterhin über Konsultationsprozesse äussern können. Das WBF erklärt zudem, dass konsumentenpolitische Themen in der Bundesverwaltung seit Anfang der 2020er Jahre stark an Bedeutung gewonnen haben.
Diese Position stellt jedoch einen Wandel dar. Noch 2018 lobte das WBF die Kommission und hob ihre grosse Notwendigkeit und vielfältigen Beiträge in Beantwortung einer anderen Interpellation hervor. Das aktuelle Argument legt nahe, dass die interne Expertise nun die Funktionen der EKK abdeckt und diese somit überflüssig macht.
Kosten der Kommission
- Jährliche direkte Kosten für den Bund: 37'000 Schweizer Franken.
- Diese Zahl beinhaltet keine zusätzlichen Kosten für die Teilnahme von Experten der Bundesverwaltung an Sitzungen.
- Die EKK hat sich im laufenden Jahr fünfmal getroffen.
Experten warnen vor geschwächten Konsumentenrechten
Alexander Brunner, eine prominente Figur im Schweizer Konsumentenrecht und 16 Jahre lang ehemaliger Vizepräsident der EKK, kritisiert die vorgeschlagene Abschaffung scharf. Er betont, dass ein informierter Konsument mehr ist als einfache Kaufentscheidungen. Es geht darum, Produktqualität und faire Online-Einkaufspraktiken sicherzustellen, wie zum Beispiel die Verhinderung der automatischen Weiterleitung zu teureren Schweizer Websites, wenn ausländische Optionen verfügbar sind.
„Informierter Konsument zu sein, bedeutet viel mehr, als frei das eine oder andere Produkt bei Migros oder Coop zu kaufen“, so Brunner. „Es geht auch darum, ob man sicher sein kann, dass ein Produkt einer ausreichenden Qualitätskontrolle unterzogen wurde.“ Er weist auch darauf hin, dass Konsumenten die Hälfte des BIP des Landes beisteuern, ihre Rechte jedoch oft von Diskussionen über Unternehmensinteressen überschattet werden.
Brunner ist Mitunterzeichner eines Fachartikels, der davor warnt, dass die Konsumentenrechte in der Schweiz „um 37'000 Franken willen“ geschwächt werden könnten. Er hebt die proaktive Rolle der EKK hervor, wichtige Konsumentenfragen zu identifizieren und zu analysieren, anstatt nur auf Regierungsvorschläge zu reagieren.
Proaktive Rolle und wichtige Empfehlungen
Die Geschichte der EKK zeigt ihre proaktive Haltung. Vor einigen Jahren empfahl die Kommission der Schweiz, ihren Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug zu verbessern. Sie schlug auch eine engere Zusammenarbeit mit den Nachbarländern vor, nachdem EU-Behörden eine Zunahme solcher Betrügereien festgestellt hatten. Die EKK hat sich auch für die Einführung von Verbandsklagen eingesetzt, um Konsumenten mehr Macht zur Bewältigung weit verbreiteter Probleme zu geben. Darüber hinaus berät die Kommission einzelne Departemente in Fragen des Konsumentenrechts.
Die derzeitige EKK-Präsidentin Anne-Christine Fornage, Rechtsprofessorin aus Lausanne, zeigte sich überrascht über die Abschaffungspläne. Sie stellte fest, dass frühere Wirtschaftsminister die wichtige „Radarfunktion“ der Kommission in Konsumentenangelegenheiten anerkannt hatten. Sie wies auch darauf hin, dass die Existenz der EKK ausdrücklich im Bundesgesetz über Konsumenteninformationen vorgeschrieben ist.
Was ist die EKK?
Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) ist ein Beratungsgremium, das sich aus Vertretern von Handel, Wissenschaft und Konsumentenorganisationen zusammensetzt. Ihr Auftrag ist es, Konsumententhemen zu diskutieren und der Bundesregierung politische Empfehlungen zu geben.
Zukünftige Herausforderungen und Branchenbedenken
Brunner verweist auf neue Themen wie künstliche Intelligenz und das Risiko von Greenwashing als entscheidende Themen für die EKK. Er warnt, dass die Schweiz ohne die Kommission hinter die EU zurückfallen könnte, die in solchen Angelegenheiten oft schneller agiert. Fornage weist die Kritik zurück, dass die Kommission selten neue Erkenntnisse liefere. „Wir verfügen über grosse Expertise in wichtigen Bereichen wie Digitalisierung, Energie- und Gesundheitspolitik“, bekräftigte sie. Sie deutet an, dass der Bedarf der Bundesämter, externe Experten zu konsultieren, darauf hindeutet, dass ein Teil dieser Expertise intern nicht ohne weiteres verfügbar ist.
Überraschenderweise lehnen sogar Teile der Wirtschaft, die der Bürokratie generell kritisch gegenüberstehen, die Pläne der Regierung ab. Der Westschweizer Pharmaverband Grip sandte zusammen mit der Konsumentenschutzorganisation FRC am 3. November einen Brief an Guy Parmelin, in dem sie eine Überprüfung des Entscheids forderten. Die Autoren des Briefes, die auch in der EKK vertreten sind, anerkennen die Bemühungen des Bundes, Geld zu sparen. Sie betonen jedoch, dass das Modell der gemeinsamen Koordination zwischen den betroffenen Parteien, einschliesslich Wirtschaft und Konsumenten, zur Stabilität des Schweizer Wirtschaftssystems beigetragen hat.
Parlamentarische Genehmigung erforderlich
Der Bundesrat kann die Kommission nicht einfach abschaffen. Da die EKK gesetzlich verankert ist, muss der Vorschlag zuerst dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Das bedeutet, dass die endgültige Entscheidung über die Zukunft der Kommission noch aussteht. Die Debatte verdeutlicht eine breitere Spannung zwischen fiskalischer Sparsamkeit und dem wahrgenommenen Wert spezialisierter Beratungsgremien zur Wahrung öffentlicher Interessen.




