Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten über ein neues Zollabkommen sind im Gange. Ziel ist es, die derzeitigen Zölle von 39 Prozent auf Schweizer Exporte in die USA auf 15 Prozent zu senken. Dieser vorgeschlagene Deal löst jedoch bei Schweizer Parlamentariern erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit und Fairness aus, insbesondere angesichts der Fähigkeit des US-Präsidenten, unilateral zu handeln.
Der Schweizer Bundesrat drängt auf ein verbindliches Abkommen. Dies würde in der Schweiz eine parlamentarische Genehmigung erfordern. Im Gegensatz dazu kann der US-Präsident ein solches Abkommen durch eine Exekutivverordnung umsetzen, wodurch die Zustimmung des Kongresses umgangen wird. Dieser grundlegende Unterschied im Gesetzgebungsprozess ist eine zentrale Quelle des Unbehagens.
Wichtige Erkenntnisse
- Vorgeschlagenes Abkommen zielt darauf ab, US-Zölle auf Schweizer Exporte von 39% auf 15% zu senken.
- Schweizer Parlamentarier äussern starke Zweifel an der Zuverlässigkeit des Abkommens.
- Der US-Präsident kann das Abkommen unilateral ändern, im Gegensatz zur Schweiz.
- Schweizer Unternehmen stehen vor verbindlichen Verpflichtungen, während US-Verpflichtungen weniger sicher sind.
- Bedenken umfassen mögliche Änderungen an Lebensmittelsicherheitsgesetzen und Produktzertifizierungen.
Unilaterale Macht und Rechtsunsicherheit
Manfred Elsig, Direktor des World Trade Institute an der Universität Bern, hebt die ungewöhnliche Natur dieses Abkommens hervor. Er stellt fest, dass es nicht als Standardhandelsabkommen oder Staatsvertrag betrachtet werden kann. Die USA beabsichtigen, dass es ein Abkommen auf Exekutivebene ist, was bedeutet, dass der Präsident es ohne Beteiligung des Kongresses erlassen kann.
Dies steht in scharfem Kontrast zum Schweizer System. Jeder verbindliche internationale Vertrag muss das Schweizer Parlament passieren. Diese Disparität schafft ein erhebliches Ungleichgewicht in der Rechtssicherheit des Abkommens.
„Die Amerikaner wollen dies rein über die Exekutive, also über den Präsidenten, durchbringen“, erklärte Elsig. „Das heisst, der amerikanische Kongress wird sich nicht damit befassen. In der Schweiz ist es anders: Wenn es ein verbindlicher Vertrag ist, muss er durch das Parlament.“
Wichtige Tatsache
Die aktuellen US-Zölle auf Schweizer Exporte betragen 39 Prozent. Das vorgeschlagene Abkommen zielt darauf ab, diese auf 15 Prozent zu senken.
Schweizer Verpflichtungen versus US-Flexibilität
Das vorgeschlagene Abkommen legt spezifische Verpflichtungen für die Schweiz fest. Von Schweizer Unternehmen wie Stadler Rail wird erwartet, dass sie sich zu erheblichen Investitionen in den USA verpflichten, die sich möglicherweise auf Hunderte von Milliarden belaufen. Der Schweizer Bundesrat würde auch zustimmen, keine Digitalsteuer einzuführen.
Darüber hinaus könnte das Abkommen Änderungen an den Schweizer Lebensmittelsicherheitsvorschriften erforderlich machen. Dies könnte die Einfuhr von chlorbehandeltem Geflügel umfassen, ein Produkt, das derzeit nach Schweizer Recht nicht zugelassen ist.
Hintergrund zu Handelsabkommen
Internationale Handelsabkommen beinhalten typischerweise gegenseitige Verpflichtungen aller Parteien, die oft eine gesetzgeberische Genehmigung erfordern. Der einzigartige Aspekt dieses schweizerisch-US-Abkommens liegt in den unterschiedlichen Genehmigungsprozessen, die zu einem unausgewogenen Rechtsrahmen führen könnten.
Auf amerikanischer Seite ist die Situation anders. Nationalrat Fabian Molina (SP/ZH) warnt vor der einseitigen Natur des Vertrages. Er betont, dass der US-Präsident das Abkommen jederzeit unilateral ändern oder zurückziehen könnte.
„Mit diesem Abkommen wird die Schweiz international verpflichtet sein, bestimmte Gesetze anzupassen, bestimmte Zugeständnisse zu machen und bestimmte Handlungen zu unterlassen“, erklärte Molina. „Aber auf US-Seite kann Präsident Trump dieses Abkommen nach seinem üblichen Ermessen allein wieder ändern.“
Risiken für Produktzertifizierung und Rechtsmittel
FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann, grundsätzlich ein Befürworter eines Zollabkommens, äussert Bedenken hinsichtlich der Produktzertifizierungen. Er warnt, dass das Abkommen Unsicherheiten einführen könnte. Zum Beispiel könnte ein US-Automobilhersteller in der Schweiz klagen, wenn er sich rechtlich diskriminiert fühlt.
Das Gegenteil könnte jedoch nicht zutreffen. Wenn sich ein Schweizer Unternehmen in den USA diskriminiert fühlt, hat es möglicherweise keine rechtlichen Schritte. Dies liegt daran, dass das US-Abkommen ein Präsidialdekret und kein vom Kongress verabschiedetes Gesetz wäre.
- Schweizer Verpflichtungen: Gesetze anpassen, Zugeständnisse machen, bestimmte Handlungen unterlassen.
- US-Flexibilität: Präsident kann unilateral ändern oder zurückziehen.
- Investitionen: Schweizer Unternehmen wie Stadler Rail sollen Hunderte von Milliarden in den USA investieren.
- Digitalsteuer: Schweizer Bundesrat soll auf die Einführung einer Digitalsteuer verzichten.
- Lebensmittelstandards: Potenzielle Änderungen zur Ermöglichung von Importen wie chlorbehandeltem Geflügel.
Elsig bekräftigt ferner den Mangel an umfassender Rechtssicherheit im vorgeschlagenen Abkommen. Während es eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Zölle geben könnte, würden viele andere Aspekte volatil bleiben.
„Es gibt gewisse Rechtssicherheiten bezüglich der Zölle. Viele Dinge werden unsicher bleiben. Die Situation ist volatil“, bemerkte Elsig.
Das Kernproblem bleibt die persönliche Entscheidungsbefugnis des Präsidenten in den USA. Letztendlich wird der US-Präsident persönlich entscheiden, was im Abkommen gilt und was nicht. Diese Asymmetrie schafft ein herausforderndes Umfeld für die Schweiz, die für solche internationalen Verpflichtungen eine parlamentarische Genehmigung benötigt.
Zukunftsaussichten und parlamentarische Debatte
Der Bundesrat hat ein Verhandlungsmandat für dieses Zollabkommen entworfen. Die von den Parlamentariern geäusserten Bedenken deuten jedoch auf einen schwierigen Weg für seine Ratifizierung in der Schweiz hin. Die Debatte wird sich wahrscheinlich auf die langfristige Zuverlässigkeit und das Potenzial konzentrieren, dass das Abkommen ohne Schweizer Zustimmung geändert werden könnte.
Die wirtschaftlichen Vorteile reduzierter Zölle müssen gegen die rechtlichen Unsicherheiten und die Verpflichtungen, die die Schweiz eingehen würde, abgewogen werden. Das Ergebnis wird Schweizer Unternehmen und möglicherweise nationale Vorschriften erheblich beeinflussen, was die parlamentarische Diskussion entscheidend macht.




