Eine Frau in Bern wurde mit erheblichen Strafen belegt, nachdem sie eine Maestro-Karte aus einer Privatwohnung gestohlen und für eine kontaktlose Einkaufstour verwendet hatte. Der Vorfall, der in einer kürzlich ergangenen Verfügung der Staatsanwaltschaft detailliert beschrieben wird, verdeutlicht die Risiken unbeaufsichtigter persönlicher Gegenstände und die Geschwindigkeit, mit der gestohlene Karten missbraucht werden können.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine Frau verschaffte sich unbefugten Zutritt zu einer Berner Wohnung.
- Sie stahl eine Maestro-Karte und nutzte sie für kontaktlose Zahlungen.
- Über 200 Franken wurden innerhalb von 30 Minuten im Mattenhof-Quartier ausgegeben.
- Die Täterin erhielt eine erhebliche Geldstrafe wegen Diebstahls und Missbrauchs.
Unbefugter Zutritt und Kartendiebstahl
Der Vorfall begann, als die Frau Zugang zu einem Mehrfamilienhaus in Bern erhielt. Sie klingelte Berichten zufolge bei einem Nachbarn, der dann die elektronische Tür aus der Ferne entriegelte. Dies ermöglichte ihr den Zutritt zum Gebäude. Von dort aus begab sie sich zu einer bestimmten Wohnung.
In der Wohnung angekommen, begann die Frau zu suchen. Zuerst durchsuchte sie verschiedene Kleidungsstücke in der Nähe des Eingangs. Ihre Suche führte sie in die Küche, wo sie ein Portemonnaie mit einer Maestro-Karte entdeckte. Sie nahm die Karte an sich.
Kurze Fakten
- Ort: Bern, Mattenhof-Quartier
- Gestohlener Gegenstand: Maestro-Karte
- Zugangsmethode: Zutritt über die elektronische Türöffnung eines Nachbarn
- Zeitrahmen der Ausgaben: Ungefähr 30 Minuten
Kontaktlose Einkaufstour
Mit der gestohlenen Maestro-Karte in der Hand begab sich die Frau auf eine schnelle Einkaufstour. Sie suchte verschiedene Geschäfte im Mattenhof-Quartier auf und blieb in der Nähe der Wohnung, in die sie eingedrungen war. Ihre Zahlungsmethode war hauptsächlich kontaktlos, was schnelle Transaktionen ermöglichte.
Einer der Orte, an denen die Karte verwendet wurde, war die ZAR Café Bar. Innerhalb kurzer Zeit von etwa 30 Minuten gelang es der Frau, bei mehreren Einkäufen insgesamt 212.80 Schweizer Franken auszugeben. Diese schnelle Abfolge von Transaktionen ist ein häufiges Merkmal des missbräuchlichen Einsatzes kontaktloser Karten, bei dem kleine Beträge schnell ohne PIN ausgegeben werden können.
„Die schnelle Abfolge kontaktloser Zahlungen zeigt, wie anfällig Karten sein können, wenn sie nicht gesichert sind, selbst bei kleinen Beträgen“, erklärte ein lokaler Sicherheitsexperte, der mit Zahlungskartenbetrug vertraut ist. „Benutzer sollten immer wachsam sein, was ihre Besitztümer betrifft.“
Die Funktionsweise des kontaktlosen Bezahlens
Die kontaktlose Zahlungstechnologie ermöglicht Transaktionen, indem man eine Karte oder ein Gerät einfach an ein kompatibles Terminal hält. Für Einkäufe unter einem bestimmten Limit, in der Schweiz oft um die 40-50 Franken, ist keine PIN oder Unterschrift erforderlich. Diese Bequemlichkeit, die für den täglichen Einkauf von Vorteil ist, kann im Falle eines Diebstahls ausgenutzt werden.
Die Geschwindigkeit, mit der die Diebin vorging, demonstriert diese Schwachstelle. Indem sie im Mattenhof-Quartier blieb, maximierte sie ihre Fähigkeit, mehrere kleine Einkäufe zu tätigen, bevor die Karte als gestohlen gemeldet oder gesperrt werden konnte.
Maestro-Karten verstehen
Maestro ist eine Debitkartenmarke von Mastercard. Sie wird in Europa und anderen Regionen häufig für Point-of-Sale- und Geldautomaten-Transaktionen verwendet. Maestro-Karten verfügen oft über eine kontaktlose Funktionalität, die schnelle und einfache Zahlungen für alltägliche Einkäufe ermöglicht.
Rechtliche Konsequenzen und Strafen
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat inzwischen Anklage gegen die Frau erhoben. Sie wurde wegen zweier unterschiedlicher Delikte für schuldig befunden: Diebstahl wegen des Entwendens der Maestro-Karte und betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage wegen der Verwendung der Karte für unbefugte Einkäufe.
Das Urteil umfasste mehrere finanzielle Strafen. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken, insgesamt 1.500 Franken, verurteilt. Zusätzlich wurde eine Busse von 700 Franken verhängt. Sie muss auch die Verfahrenskosten tragen, die sich auf 500 Franken beliefen.
- Geldstrafe: 1.500 Franken (50 Tagessätze x 30 Franken)
- Busse: 700 Franken
- Verfahrenskosten: 500 Franken
- Gesamte finanzielle Belastung: 2.700 Franken
Dieser Fall dient als ernste Mahnung an die rechtlichen Konsequenzen, die sowohl mit Diebstahl als auch mit der unbefugten Nutzung von Zahlungsinstrumenten verbunden sind. Die kombinierten Strafen unterstreichen die Ernsthaftigkeit, mit der die Behörden solche Verbrechen behandeln, insbesondere solche, die eine Verletzung der Privatsphäre und Finanzbetrug beinhalten.
Schutz persönlicher Finanzen
Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Sicherung persönlicher Gegenstände, selbst in den eigenen vier Wänden. Experten raten oft, Geldbörsen, Karten und andere Wertsachen ausser Sichtweite und an sicheren Orten aufzubewahren. Bei kontaktlosen Karten ist es entscheidend, die Kontoauszüge regelmässig auf verdächtige Aktivitäten zu überprüfen.
Viele Banken bieten sofortige Benachrichtigungsdienste für Transaktionen an, die Karteninhabern helfen können, unbefugte Nutzung schnell zu erkennen und zu melden. Das schnellstmögliche Sperren einer gestohlenen Karte ist der effektivste Weg, um weitere betrügerische Ausgaben zu verhindern.
Die in diesem Fall verhängten Strafen senden eine klare Botschaft: Die Bequemlichkeit moderner Zahlungsmethoden mindert nicht die rechtlichen Konsequenzen ihres Missbrauchs. Die Behörden bleiben wachsam bei der Verfolgung von Personen, die diese Systeme zu ihrem persönlichen Vorteil ausnutzen.




