Der Kanton Bern setzt sich für eine stärkere kantonale Zusammenarbeit zum Schutz von Gewaltopfern ein. Eine kürzlich eingereichte Motion im Grossen Rat fordert einen verbesserten Datenaustausch und die gegenseitige Durchsetzung polizeilicher Schutzanordnungen über die Kantonsgrenzen hinweg. Diese Initiative zielt darauf ab, eine kritische Lücke in der Opfersicherheit zu schliessen, da aktuelle polizeiliche Massnahmen oft dort enden, wo die Kantonsgrenzen beginnen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Der Berner Grosse Rat unterstützt die Verbesserung des kantonalen Opferschutzes.
- Der Vorschlag fordert die gegenseitige Durchsetzung polizeilicher Schutzanordnungen.
- Ein besserer Datenaustausch zwischen den Kantonen ist eine Kernforderung.
- Über 51.000 Menschen suchten 2024 Hilfe bei Opferhilfestellen.
- Die Berner Regierung unterstützt die Initiative und schlägt interkantonale Vereinbarungen vor.
Aktuelle Einschränkungen im Opferschutz
Derzeit fehlt polizeilichen Schutzmassnahmen, die in einem Kanton erlassen wurden, oft die Rechtskraft in einem anderen. Dies stellt eine erhebliche Herausforderung für Opfer dar, insbesondere wenn Täter Kantonsgrenzen überschreiten. Wenn beispielsweise die Aargauer Polizei eine Schutzanordnung erlässt, der Täter das Opfer aber nach Bern verfolgt, kann die Berner Polizei die Aargauer Anordnung nicht direkt durchsetzen.
Diese rechtliche Diskrepanz bedeutet, dass die Sicherheit schutzbedürftiger Personen allein durch geografische Grenzen beeinträchtigt werden kann. Interessenverbände und Politiker betonen, dass Gewalt nicht an Kantonsgrenzen Halt macht und Schutzmassnahmen dies auch nicht tun sollten.
Fakt: Steigender Hilfsbedarf
Im Jahr 2024 verzeichneten Opferhilfestellen in der ganzen Schweiz über 51.000 Beratungen. Dies ist eine Rekordzahl von Menschen, die Hilfe suchen, was auf einen wachsenden Bedarf an effektiveren Schutzmechanismen hinweist. Frauen und Minderjährige sind besonders von Gewalt betroffen.
Die Motion des Grossen Rates für Veränderungen
Grossrätin Melanie Gasser von der Grünliberalen Partei initiierte die Motion. Sie erhielt Unterstützung von Vertretern aller politischen Parteien im Grossen Rat. Die Motion betont die Notwendigkeit, den Opferschutz im Kanton Bern zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Berner Strafverfolgungsbehörden zu stärken.
Die Befürworter argumentieren, dass zivilrechtliche Anordnungen oft über Kantonsgrenzen hinweg gelten, polizeiliche Schutzanordnungen jedoch nicht. Diese Inkonsistenz setzt Opfer Risiken aus. Die Motion fordert die Kantone ausdrücklich auf, Daten auszutauschen und Schutzanordnungen in ihren jeweiligen Gebieten gegenseitig durchzusetzen.
„Der Schutz der Opfer im Kanton Bern muss verbessert und die operative Kapazität der Berner Strafverfolgungsbehörden erhöht werden“, erklärte Grossrätin Melanie Gasser.
Regierungsantwort und nächste Schritte
Die Berner Kantonsregierung hat ihre Unterstützung für die Richtung der Motion bekundet. In ihrer offiziellen Antwort begrüsste die Regierung das Ziel, den Datenaustausch und die Durchsetzung von Schutzmassnahmen in Fällen von Gewalt zu verbessern. Sie erkennt den dringenden Reformbedarf in diesem Bereich an.
Die Erklärung der Regierung weist darauf hin, dass die Forderungen nach einem besseren polizeilichen Datenaustausch und der Durchsetzung ausserkantonaler Massnahmen am besten durch interkantonale Vereinbarungen, sogenannte Konkordate, umgesetzt werden können. Bemühungen um solche Vereinbarungen sind bereits im Gange, was auf einen kollaborativen Ansatz zur Lösung dieses komplexen Problems hindeutet.
Hintergrund: Interkantonale Zusammenarbeit
Die föderale Struktur der Schweiz gewährt ihren 26 Kantonen eine erhebliche Autonomie. Diese Autonomie, obwohl in vielerlei Hinsicht vorteilhaft, kann in Bereichen, die eine nahtlose grenzüberschreitende Durchsetzung erfordern, wie dem Opferschutz, Herausforderungen mit sich bringen. Interkantonale Vereinbarungen (Konkordate) sind ein gängiger Mechanismus zur Harmonisierung von Gesetzen und Verfahren über die Kantone hinweg.
Breitere Auswirkungen auf die Opfersicherheit
Die vorgeschlagenen Änderungen hätten erhebliche Auswirkungen auf die Opfersicherheit. Indem sie der Polizei in einem Kanton erlauben würden, auf Schutzanordnungen zu reagieren, die in einem anderen Kanton erlassen wurden, würde ein kontinuierlicheres und zuverlässigeres Sicherheitsnetz geschaffen. Dies ist besonders wichtig für Opfer, die umziehen könnten oder deren Täter sich zwischen den Kantonen bewegen könnten.
Der Anstieg der Personen, die Hilfe bei Opferhilfestellen suchen, unterstreicht die Dringlichkeit dieser Reformen. Die Gewährleistung robuster und weitreichender rechtlicher Schutzmassnahmen ist für das Wohlergehen der von Gewalt Betroffenen unerlässlich.
- Erhöhte Sicherheit: Opfer hätten kontinuierlichen Schutz, unabhängig von Kantonsgrenzen.
- Erhöhte Abschreckung: Täter würden in der ganzen Schweiz mit konsequenten rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
- Verbesserte Koordination: Strafverfolgungsbehörden würden von einem besseren Datenaustausch und standardisierten Verfahren profitieren.
- Reduzierte Anfälligkeit: Die derzeitige Lücke, die von einigen Tätern ausgenutzt wird, würde geschlossen.
Es wird erwartet, dass das Kantonsparlament in Kürze über diese Initiative abstimmen wird. Ihre Genehmigung würde den Weg für formelle Verhandlungen und Vereinbarungen mit anderen Kantonen und der Bundesregierung ebnen, um diese wichtigen Verbesserungen für den Opferschutz umzusetzen.




