Zwei Bauarbeiter, die ursprünglich beschuldigt wurden, im Juli 2019 fahrlässig einen massiven Brand auf dem Bernapark-Areal in Deisswil verursacht zu haben, sind von einem Berner Regionalgericht freigesprochen worden. Das Feuer, das Millionenschäden verursachte und weithin sichtbare Rauchwolken über der Region hervorrief, entstand während Dachabdichtungsarbeiten mit offener Flamme.
Wichtige Erkenntnisse
- Zwei Bauarbeiter waren wegen des Bernapark-Brandes von 2019 angeklagt.
- Das Gericht sprach sowohl den Projektleiter als auch den Polier frei.
- Der Generalunternehmer, nicht die Bauarbeiter, hatte die Verwendung von Bitumenbahnen vorgeschrieben.
- Alternative, flammenlose Abdichtungsmethoden waren verfügbar, wurden aber vom Generalunternehmer nicht gewählt.
- Der Brand verursachte Millionenschäden und verzögerte das Projekt um Monate.
Der verheerende Bernapark-Brand
Am 18. Juli 2019 brach auf dem ehemaligen Kartonfabrik-Areal in Deisswil, heute bekannt als Bernapark, ein Grossbrand aus. Dunkle Rauchwolken stiegen hoch in den Himmel und waren aus grosser Entfernung sichtbar. Die Rettungskräfte waren stundenlang im Einsatz, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen.
Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt. Der finanzielle Schaden belief sich jedoch auf mehrere Millionen Schweizer Franken. Das Grossfeuer verzögerte auch das gesamte Entwicklungsprojekt um mehrere Monate, wie Investor Hans-Ulrich Müller damals mitteilte.
Brand-Fakt
Der Bernapark-Brand im Jahr 2019 verursachte Schäden in Millionenhöhe und verzögerte das Bauprojekt um mehrere Monate.
Gerichtsverfahren und Anschuldigungen
Die Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit dem Brand ist kürzlich abgeschlossen worden. Ein Projektleiter und ein Polier einer Berner Baufirma waren wegen fahrlässiger Verursachung einer Brandstiftung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass offene Flammen eines Schweissgeräts, das zur Abdichtung von Bitumenbahnen auf dem Holzdach verwendet wurde, das Feuer ausgelöst hätten.
Der Projektleiter, ein 37-jähriger Mann, sagte vor Gericht aus. Er erklärte technische Details ruhig, doch Emotionen kamen auf, als er über den Tag des Brandes sprach. Er beschrieb, nach dem Vorfall unter Schock gestanden zu haben. Obwohl er weiterhin bei derselben Baufirma tätig ist, trat er aufgrund der emotionalen Belastung der Ereignisse freiwillig von seiner Rolle als Projektleiter zurück.
„Ich stand unter Schock“, erklärte der Projektleiter während seiner Aussage, als er sich an den Tag des Brandes erinnerte.
Die Rolle von Bitumenbahnen
Ein zentraler Streitpunkt im Prozess war die Wahl des Dachmaterials. Die Staatsanwaltschaft betonte das erhebliche Brandrisiko, das mit der Verwendung offener Flammen auf einer Holzkonstruktion verbunden ist. Sie schlug vor, dass sicherere, flammenlose Alternativen, wie Kunststoffbahnen, verfügbar und von Experten empfohlen worden wären.
Hintergrund zum Bernapark
Das Bernapark-Areal, einst eine Kartonfabrik, ist heute eine Mischnutzungsentwicklung. Es umfasst rund 200 Wohnungen und Gewerbeflächen. Teile der ursprünglichen Fabrikgebäude wurden umgenutzt, unter anderem als Klassenzimmer für eine Designschule.
Der Staatsanwalt, Gregor Bürki, argumentierte, dass das Feuer mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit hätte verhindert werden können, wenn eine flammenlose Methode gewählt worden wäre. Er schlug auch vor, dass die Arbeiter beim Abdichten von Spalten im Dach, wo Holzspäne die Flammen hätten nähren können, vorsichtiger hätten sein müssen.
Die Staatsanwaltschaft forderte bedingte Geldstrafen für beide Männer: 70 Tagessätze zu 130 Schweizer Franken für den Projektleiter und 40 Tagessätze zu 120 Schweizer Franken für den Polier, jeweils mit einer zweijährigen Probezeit.
Die Verteidigung und der Freispruch
Verteidigerin Alexia Sidiropoulos plädierte für einen vollständigen Freispruch beider Bauarbeiter. Sie betonte, dass die Entscheidung zur Verwendung von Bitumenbahnen nicht von den Angeklagten getroffen wurde. Die Dachdeckerfirma hatte eine alternative Methode mit Kunststoffbahnen vorgeschlagen, doch der Generalunternehmer, der die Gesamtverantwortung für die Baustelle trug, lehnte diese Option ab.
Das Gericht schloss sich letztlich der Verteidigung an. Die vorsitzende Richterin räumte ein, dass die Handlungen der Arbeiter das Feuer verursacht hatten. Sie stellte jedoch fest, dass sie ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatten. E-Mail-Korrespondenz und Verträge, die als Beweismittel vorgelegt wurden, zeigten, dass der Generalunternehmer die Verwendung von Bitumenbahnen vorgeschrieben hatte.
- Der Generalunternehmer schrieb die Verwendung von Bitumenbahnen vor.
- Die Dachdeckerfirma hatte sicherere Kunststoffbahnen vorgeschlagen.
- Holzspäne in Dachspalten fielen in die Verantwortung der Zimmerleute, nicht der Dachdecker.
Darüber hinaus stellte die Richterin fest, dass die Entfernung von Holzspänen aus Spalten in der Dachkonstruktion in die Verantwortung der Zimmerleute fiel, nicht der Dachdecker. Basierend auf diesen Erkenntnissen sprach das Gericht beide Bauarbeiter vollständig frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Obergericht angefochten werden.
Langfristige Auswirkungen auf das Gelände
Trotz des Brandes und der daraus resultierenden Verzögerungen ist das Bernapark-Projekt vorangekommen. Heute integriert das Gelände erfolgreich Wohn- und Gewerbeeinheiten und zeigt Widerstandsfähigkeit angesichts unvorhergesehener Herausforderungen. Der Vorfall dient als Erinnerung an die komplexen Verantwortlichkeiten, die mit grossen Bauprojekten verbunden sind.




