Der Kanton Tessin verlangt weiterhin Strafregisterauszüge von allen EU-/EFTA-Bürgern, die eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen. Diese Praxis widerspricht direkt bestehenden bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union, die systematische Hintergrundprüfungen generell untersagen. Die Tessiner Regierung hält die Massnahme für unerlässlich für die öffentliche Sicherheit.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Tessin verlangt Strafregisterauszüge von allen EU-/EFTA-Bewilligungsantragstellern.
- Diese Politik ist seit April 2015 in Kraft.
- Die Bundesregierung und Brüssel lehnen die systematischen Kontrollen ab.
- Der Kanton begründet die Massnahme mit schweren Verbrechen, die von zuvor verurteilten Personen begangen wurden.
- Eine Überprüfung von 2015-2016 ergab 192 Antragsteller mit Vorstrafen, 33 von ihnen wurde die Bewilligung wegen schwerer Delikte verweigert.
Tessins Haltung zur öffentlichen Sicherheit
Seit April 2015 verfolgt die Tessiner Regierung eine strikte Politik. Sie verlangt Strafregisterauszüge von allen EU-/EFTA-Bürgern, die eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen. Diese Massnahme wurde von Sicherheitsdirektor Norman Gobbi von der Partei Lega dei Ticinesi eingeführt. Sie folgte auf mehrere schwere Verbrechen, die im Tessin von italienischen Bürgern mit Vorstrafen begangen wurden.
Ein bemerkenswerter Fall betraf einen italienischen Staatsbürger, der in Losone zwei türkische Männer erschoss und einen tödlich verwundete. Die Behörden hatten diesem Mann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, ohne zu wissen, dass er in Italien mehrere Gefängnisstrafen wegen bewaffneten Raubes verbüsst hatte. Dieser Vorfall zeigte eine kritische Lücke im bestehenden System auf.
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen kann die Schweiz die strafrechtliche Vergangenheit von Personen aus EU-/EFTA-Ländern nicht systematisch überprüfen. Behörden können Strafregisterauszüge nur anfordern, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt. Dies gilt für Mitglieder der organisierten Kriminalität, Terroristen, Menschenhändler, Drogendealer und Personen, die schwere Gewaltdelikte begangen haben.
Widerstand der Bundesregierung und Tessins Entschlossenheit
Hintergrund zur Freizügigkeit
Das Freizügigkeitsabkommen zielt darauf ab, Bürgern von EU-/EFTA-Ländern zu ermöglichen, frei in den Mitgliedstaaten zu leben und zu arbeiten. Ein Schlüsselaspekt dieses Abkommens ist, dass systematische strafrechtliche Hintergrundprüfungen generell nicht zulässig sind. Dies soll Diskriminierung verhindern und den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern, wobei stattdessen auf justizielle Zusammenarbeit in spezifischen Fällen gesetzt wird.
Bern reagierte negativ auf die Tessiner Politik. Im Juni 2015 forderte Staatssekretär für Migration Mario Gattiker Direktor Gobbi auf, die Massnahme zurückzunehmen und die bilateralen Abkommen einzuhalten. Gobbi blieb jedoch standhaft. Er bezeichnete die Massnahme als vorübergehende Schutzmassnahme für die Tessiner Bevölkerung und betonte, dass sie die Freizügigkeit nicht einschränke.
Zwei Jahre später schien das Tessin seine Haltung zu mildern. Dies sollte ein Hindernis für ein neues Grenzgänger-Steuerabkommen mit Italien beseitigen. Die Regierung kündigte eine Umstellung auf ein System der freiwilligen Einreichung von Strafregisterauszügen an. Diese Alternative wurde jedoch nie umgesetzt. Die Justizdirektion erklärte, sie habe sich als unpraktikabel erwiesen.
„Es ist eine ausserordentliche Massnahme. Die Anforderung von Strafregisterauszügen ermöglicht es uns, eingehende Untersuchungen durchzuführen und die Einreise von Ausländern mit Vorstrafen in die Schweiz zu verhindern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“
Laut Direktor Gobbi schützt die Massnahme alle Einwohner im Tessin, Schweizer wie Ausländer. Der Kanton beabsichtigt, diese Politik beizubehalten, bis eine praktikable Alternative verfügbar ist.
Auswirkungen und Zukunftsaussichten
Die systematischen Kontrollen haben konkrete Ergebnisse geliefert. Eine Auswertung von April 2015 bis März 2016 ergab, dass 192 Personen (1,1 Prozent der Antragsteller) Vorstrafen hatten. Davon hatten 33 Personen schwere Gewaltdelikte begangen. Das Tessin verweigerte ihnen die Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung.
Wichtige Statistik
- 1,1 % der EU-/EFTA-Antragsteller im Tessin zwischen April 2015 und März 2016 hatten Vorstrafen.
- 33 Personen mit schweren Gewaltdelikten wurde die Bewilligung verweigert.
Trotz der Bedenken der Bundesregierung hat die Tessiner Praxis die Beziehungen zu Italien nicht negativ beeinflusst. Italien ist von der Massnahme direkt betroffen. Auf diplomatischer Ebene wurde laut Justizdirektion in jüngster Zeit keine Kritik geäussert. Italien selbst hält sich nicht immer strikt an EU-Vorschriften, indem es beispielsweise Dublin-Fälle im Asylbereich jahrelang nicht zurücknimmt.
Der Bundesrat prüft derzeit ein bilaterales Abkommen mit Italien zum Austausch von Strafregisterauszügen. Dies wurde vom Parlament initiiert, besorgt über das Potenzial der organisierten Kriminalität, in der Schweiz stärker Fuss zu fassen. Die Schweiz strebt auch den Beitritt zu „Ecris“ an, einem System, das die Strafregisterdatenbanken aller EU-Mitgliedstaaten miteinander verbindet. Der Bundesrat hat jedoch betont, dass eine systematische Abfrage von Strafregistern auch in diesem Rahmen unzulässig bleiben würde.
Zwei kantonale Initiativen aus dem Tessin und ein parlamentarischer Vorstoss der Schweizerischen Volkspartei (SVP) sind noch hängig. Diese zielen darauf ab, EU-Bürger gründlich zu überprüfen, bevor sie sich in der Schweiz niederlassen. Die Auswirkungen der Tessiner Massnahme auf die Gesamtsicherheit sind schwer zu quantifizieren, da sie Teil einer breiteren Reihe von Präventionsbemühungen ist.
Die breitere Debatte
Die Debatte um Freizügigkeit und Sicherheit ist nicht neu. Der Fall von Jacques Moretti, einem Franzosen, der 2008 in Frankreich wegen Förderung der Prostitution und Entführung verurteilt wurde, verdeutlicht die Komplexität. Moretti liess sich später in der Schweiz nieder. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass es keine einfache Ja-oder-Nein-Antwort darauf gibt, ob die Schweizer Behörden ihm 2015 eine Aufenthaltsbewilligung hätten verweigern können, selbst mit Kenntnis seiner Vergangenheit. Jeder Fall hängt von spezifischen Umständen ab, und jede Verweigerung muss verhältnismässig sein.
Diese anhaltende Spannung zwischen nationalen Sicherheitsbedenken und internationalen Abkommen unterstreicht die Herausforderungen bei der Steuerung des grenzüberschreitenden Verkehrs in einer globalisierten Welt.




