Ein Berner Bürger wurde kürzlich mit einer Busse von 200 Franken belegt, die sich mit den Verwaltungsgebühren auf insgesamt 350 Franken belief. Der Grund: Er war an einem wichtigen Wahlwochenende im November 2024 nicht zu seinem obligatorischen Stimmenzähl-Dienst erschienen. Da die Person anschliessend auch einer von ihr selbst beantragten Gerichtsverhandlung fernblieb, wurde die ursprüngliche Strafe automatisch aufrechterhalten.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Berner Bürger wurde im November 2024 mit 200 Franken gebüsst, weil er nicht zum Stimmenzählen erschienen war.
- Die Gesamtkosten, einschliesslich Gebühren, beliefen sich auf 350 Franken.
- Die Person erschien nicht zu ihrer selbst beantragten Gerichtsverhandlung.
- Dieses Fernbleiben führte gemäss gesetzlicher Bestimmungen zur automatischen Bestätigung der ursprünglichen Busse.
- Die obligatorische Bürgerbeteiligung beim Stimmenzählen ist ein langjähriger Bestandteil des Schweizer Milizsystems.
Obligatorische Bürgerpflicht in der Schweiz
Die Verpflichtung der Bürger zur Teilnahme am Stimmenzählen ist ein Kernelement des einzigartigen Schweizer Milizsystems. Dieses System beruht darauf, dass Bürger verschiedene staatsbürgerliche Pflichten erfüllen, einschliesslich der Unterstützung demokratischer Prozesse auf lokaler Ebene. Diese Pflichten gewährleisten den reibungslosen Ablauf von Wahlen und Abstimmungen.
In der Stadt Bern wählen die Behörden zufällig zwischen 120 und 480 Bürger aus, die als nicht-ständige Mitglieder des Stimmenzählkomitees fungieren. Diese Personen erhalten offizielle Vorladungen, um an Wahlwochenenden bei der Auszählung der Stimmen zu helfen. Das System basiert auf einer breiten Bürgerbeteiligung.
Das Milizsystem verstehen
Das Schweizer Milizsystem bindet Bürger in verschiedene öffentliche Dienste ein, von der militärischen Verteidigung bis zur Zivilverwaltung. Dieses Modell betont die direkte Bürgerbeteiligung und die geteilte Verantwortung für das Funktionieren des Staates und der lokalen Gemeinschaften. Es steht im Gegensatz zu Systemen, die sich für solche Aufgaben hauptsächlich auf professionelles Personal verlassen.
Das Wahlwochenende im November 2024
Der konkrete Vorfall ereignete sich am Wahlwochenende im November 2024. Dieser Zeitraum war besonders wichtig, da er nicht nur eidgenössische Abstimmungen, sondern auch die Wiederwahl des Berner Stadtparlaments und der Stadtregierung umfasste. Das Stimmvolumen war beträchtlich, allein etwa 200'000 eidgenössische Stimmzettel mussten verarbeitet werden.
Die Stadt ist auf ihre freiwilligen Zähler angewiesen, um diese Arbeitslast effektiv zu bewältigen. Jeder aufgerufene Bürger spielt eine Rolle bei der Aufrechterhaltung der Integrität und Effizienz des demokratischen Prozesses. Ihre Anwesenheit ist entscheidend für zeitnahe und genaue Ergebnisse.
„Bei Wahlen gibt es im Schnitt 12 Meldungen wegen Nichterscheinens, bei Abstimmungen sind es 4“, teilte die Stadtkanzlei auf Anfrage mit.
Abwesenheit und rechtliche Konsequenzen
Der betreffende Berner Bürger wohnt eine beträchtliche Entfernung vom Stadtzentrum entfernt, etwa 40 Minuten Busfahrt. Trotz der Vorladung meldete sich die Person nicht zum Dienst und gab auch keine vorherige Abwesenheitsmeldung ab. Dies führte zur ursprünglichen Busse.
Nach Schweizer Recht führt die Nichteinhaltung einer solchen Vorladung ohne triftigen Grund in der Regel zu einer Strafe. Die ursprüngliche Busse wurde auf 200 Franken festgesetzt, zuzüglich 150 Franken Verwaltungsgebühren, was insgesamt 350 Franken ergab.
Die Gerichtsverhandlung, die nie stattfand
Der Bürger akzeptierte den Strafbefehl nicht und legte formell Einspruch ein. Dieser Einspruch löste die Notwendigkeit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung aus, bei der Richter den vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafrahmen überprüfen würden. Die Anhörung war für Dienstagmorgen früh am Regionalgericht Bern-Mittelland angesetzt.
Die beschuldigte Person, die diese Anhörung ausdrücklich beantragt hatte, erschien jedoch nicht. Alle Parteien, einschliesslich des Richters und des Gerichtsschreibers, waren anwesend und bereit für das Verfahren. Als der Angeklagte um 8:46 Uhr immer noch fehlte, vermerkte das Gericht das Nichterscheinen formell.
Fakt: Die „Rückzugsfiktion“
Das Schweizer Strafprozessrecht kennt das Konzept der „Rückzugsfiktion“. Diese Bestimmung besagt, dass, wenn eine Person gegen einen Strafbefehl Einspruch erhebt, aber dann ohne Entschuldigung nicht zur angesetzten Gerichtsverhandlung erscheint, ihr Einspruch rechtlich als zurückgezogen gilt. Die ursprüngliche Strafe bleibt dann bestehen.
Der Fall war beendet, bevor er richtig begann. Die ursprüngliche Strafe von 350 Franken (200 Franken Busse plus 150 Franken Gebühren) wird voraussichtlich aufrechterhalten. Es bleibt unklar, ob durch den verpassten Gerichtstermin zusätzliche Gebühren anfallen werden.
Entschädigung und Bussen in den Kantonen
Obwohl die Teilnahme obligatorisch ist, bieten einige Kantone und Gemeinden eine Entschädigung für das Stimmenzählen an. In Zürich beispielsweise können Zähler bis zu 60 Franken pro Stunde verdienen. Andere Gemeinden zahlen zwischen 30 und 40 Franken pro Stunde für diesen Dienst, um den damit verbundenen Zeitaufwand anzuerkennen.
Die Strafen für unentschuldigtes Fehlen variieren in der Schweiz erheblich. Kantonale Gesetze legen unterschiedliche Höchstbussen fest:
- Kanton Wallis: Bussen bis zu 500 Franken.
- Kanton Zürich: Höchstbusse von 200 Franken.
- Kanton Bern: Bussen können bis zu 1000 Franken betragen.
Diese Unterschiede verdeutlichen die Autonomie der Kantone bei der Verwaltung ihrer Bürgerpflichten und der damit verbundenen Durchsetzungsmassnahmen. Der Berner Fall liegt im typischen Bereich für solche Verstösse und spiegelt die Bedeutung wider, die der Bürgerbeteiligung an der lokalen Verwaltung beigemessen wird.
Was halten Sie von obligatorischen Bürgerpflichten wie dem Stimmenzählen? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren mit!




