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Berner Stadtrat debattiert erweitertes Antidiskriminierungsgesetz

Berns linke Parteien schlagen ein neues Gesetz zur Ausweitung des Antidiskriminierungsschutzes vor, das Armut und Körpergewicht einschliesst, um Bern zu einem nationalen Vorreiter zu machen, wobei Fin

Liam Carter
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Liam Carter

Liam Carter is a public policy correspondent for Bern News Today, specializing in government accountability, regulatory affairs, and the oversight of non-profit organizations. He reports on consumer protection issues and the use of public funds. (DE)

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Berner Stadtrat debattiert erweitertes Antidiskriminierungsgesetz

Die Berner Linke stösst eine umfassende Diskussionsrunde zum Thema Diskriminierung an und schlägt ein neues Gesetz vor, das die Antidiskriminierungsbemühungen der Stadt erheblich erweitern würde. Der Vorschlag zielt darauf ab, Bern als nationalen Vorreiter im Kampf gegen Diskriminierung zu positionieren, wobei die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen unter den verschiedenen politischen Gruppen umstritten bleibt.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Bern verfügt derzeit über 11,25 Vollzeitstellen in drei Antidiskriminierungsstellen.
  • Linke Fraktionen schlagen einen neuen Artikel im Gemeindegesetz zur Erweiterung des Schutzes vor.
  • Die erweiterte Definition von Diskriminierung würde Faktoren wie Armut, Religion und Körpergewicht umfassen.
  • Ein Experte schätzt, dass die vorgeschlagene zentrale Stelle und weitere Massnahmen jährlich mindestens eine halbe Million Schweizer Franken kosten würden.

Berns aktueller Antidiskriminierungsrahmen

Die Stadt Bern bekämpft Diskriminierung derzeit über drei spezialisierte Stellen. Diese Stellen konzentrieren sich auf Migration und Rassismus, Geschlechtergleichstellung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2024 beschäftigten diese drei Abteilungen zusammen 11,25 Vollzeitmitarbeitende.

Trotz dieser bestehenden Strukturen sind die Mitte-Links- und Links-Aussen-Fraktionen der Ansicht, dass die derzeitigen Bemühungen nicht ausreichen. Diese Gruppen, darunter SP/Juso, GB/JA, GFL, AL, PdA und Tier im Fokus, halten vier von fünf Sitzen in der Stadtregierung. Sie haben dem Stadtrat einen Vorstoss unterbreitet, der eine Reihe von Massnahmen fordert, um Bern schweizweit als «Pionierin im Kampf gegen Diskriminierung» zu etablieren.

Aktueller Personalbestand

Berns drei Antidiskriminierungsstellen umfassen derzeit 11,25 Vollzeitäquivalente, die sich mit Fragen der Migration, des Rassismus, des Geschlechts und der Behinderung befassen.

Vorgeschlagene Änderung des Gemeindegesetzes

Kern des Vorstosses ist die Einführung eines neuen Artikels im Gemeindegesetz. Unter dem Titel «Schutz vor Diskriminierung und Förderung der Partizipation» würde dieser Artikel die Stadt rechtlich verpflichten, Antidiskriminierungsverbote durchzusetzen. Er würde auch die Stärkung der Gleichstellung, Inklusion und einer Kultur der Wertschätzung vorschreiben, was zusätzliche finanzielle Mittel erfordert.

Dieses neue Mandat würde für alle Einheiten gelten, die kommunale Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören ausgelagerte Betriebe und private Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Ziel ist es, einen umfassenden Schutz in allen städtischen Aktivitäten zu gewährleisten.

„Wir wollen eine breite Debatte anstossen und Sensibilität für die verschiedenen Formen von Diskriminierung schaffen“, erklärte SP-Stadträtin Barbara Keller, eine Mitinitiatorin des Vorschlags.

Erweiterung der Definition von Diskriminierung

Die vorgeschlagene Definition von Diskriminierung ist deutlich breiter als der Bundesstandard. Sie zielt darauf ab, eine grössere Bandbreite von Merkmalen einzubeziehen. Zu diesen Merkmalen gehören fehlende Aufenthaltsrechte, Armut, Schwangerschaft, Elternschaft, Familienstand, Religion, politische Überzeugungen, Sprache, chronische Krankheiten, Alter, Körpergewicht und eine reisende Lebensweise. Diese Liste ist nicht erschöpfend, und diese Faktoren sollen neben den bestehenden Schutzmassnahmen für Behinderung, Geschlecht und Rasse berücksichtigt werden.

Laut Keller soll der Vorschlag „unsichtbare und marginalisierte Gruppen in den Fokus rücken, die in aktuellen Debatten möglicherweise noch nicht berücksichtigt werden“. Jurist Tarek Naguib, Experte für Antidiskriminierungsrecht und eine weitere treibende Kraft hinter dem Vorstoss, betonte die Notwendigkeit von „Anstrengung und Verantwortlichkeiten“, um Diskriminierung sichtbar zu machen.

Historischer Kontext von Gleichstellungsgesetzen

Naguib hebt hervor, dass bestehende Gleichstellungsstrukturen oft das Ergebnis von „jahrzehntelangen Kämpfen“ sind. Er merkt an, dass, sobald ein Gleichstellungsanliegen gesetzlich geregelt ist und spezialisierte Stellen an dessen Umsetzung arbeiten, dies zu mehr präventiven Massnahmen und, wo nötig, zu rechtlichen Beschwerden führt. Dieser Prozess lenkt die Aufmerksamkeit auf Diskriminierung und hilft Betroffenen, sich gehört und anerkannt zu fühlen.

Neue zentrale Stelle und Finanzierungsdebatten

Die von den linken Fraktionen angestossene umfassende Debatte ist auch innerhalb ihres eigenen politischen Blocks noch im Gange. Die vier einreichenden Fraktionen stellten in ihrer Medienmitteilung fest, dass sie „unterschiedliche Ansichten zur konkreten Umsetzung“ haben.

Einen Tag später veröffentlichte die Grünliberale Partei (GFL) eine separate Erklärung. Sie hinterfragte, „ob eine Stadt von der Grösse Berns wirklich eine weitere separate Fachstelle benötigt“. Die GFL schlägt vor, dass es „effizienter“ wäre, bestehende Fachstellen in einer neuen zentralen Antidiskriminierungsstelle zu konsolidieren. Sie argumentieren, dass dies Ressourcen freisetzen und das Risiko verringern würde, dass verschiedene betroffene Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.

Die GFL wies darauf hin, dass selbst viel grössere Städte wie Berlin ihre Antidiskriminierungsschutzstellen zentralisiert haben. Sie begrüssen den Vorstoss, wenn er „einen Reorganisationsprozess anstösst“, bestehen aber darauf, dass die bestehenden Strukturen auf Redundanzen und Überschneidungen untersucht werden müssen.

Kostenimplikationen und vorgeschlagene Struktur

Die Frage der Finanzierung bleibt zentral. SP-Stadträtin Keller und Experte Naguib sind sich einig, dass ihre Forderungen ohne zusätzliche Mittel nicht erfüllt werden können. Naguib schätzt die jährlichen Kosten auf einen „mittleren sechsstelligen Betrag – mindestens“.

Der detaillierte siebenseitige Regulierungsvorschlag, der dem Vorstoss beigefügt ist, schlägt mehrere Massnahmen vor, die der Stadt zusätzliche Kosten verursachen würden. Dazu gehört die Einrichtung einer neuen Fachstelle innerhalb der Präsidialdirektion. Diese neue Stelle würde die bestehenden nicht ersetzen, wie von der GFL vorgeschlagen, sondern eng mit ihnen zusammenarbeiten und deren Arbeit unterstützen.

  • Die neue Fachstelle wäre für die Förderung von Projekten innerhalb und ausserhalb der Verwaltung zuständig.
  • Sie würde eine interne administrative Expertenkonferenz zu Diskriminierungs- und Partizipationsfragen leiten, die vom Gemeinderat eingesetzt wird.
  • Weitere Forderungen umfassen eine Expertenkommission für Diskriminierung und Partizipation sowie eine unabhängige Kontaktstelle für Diskriminierungsbeschwerden.

Naguib erklärt, dass eine Fachstelle mit Gesamtverantwortung und einem Blick für übergreifende und neue Formen von Diskriminierung notwendig ist. Gleichzeitig betont er die fortgesetzte Notwendigkeit von verantwortlichen Stellen mit spezifischem Fachwissen, um sich für bestimmte Gruppen und Anliegen einzusetzen.