Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) in Bern hat ein überarbeitetes Finanzierungsmodell für die kantonale Datenschutzbehörde vorgeschlagen. Dieses neue System soll verhindern, dass Gemeinden eine doppelte finanzielle Belastung für die Datenschutzaufsicht tragen müssen. Der Vorschlag sieht vor, dass nur Gemeinden, die direkt von der kantonalen Behörde beaufsichtigt werden und keine eigene Datenschutzstelle haben, zu deren Kosten beitragen sollen.
Diese Entwicklung folgt auf starke Kritik am ursprünglichen Entwurf des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) während der Sommersession des Grossen Rates. Der ursprüngliche Plan hätte alle Gemeinden über ein System des kommunalen Lastenausgleichs zur Beitragsleistung verpflichtet, einschliesslich jener, die bereits ihren eigenen Datenschutz verwalten.
Wichtige Erkenntnisse
- Neues Finanzierungsmodell für die Berner Datenschutzbehörde vorgeschlagen.
 - Nur Gemeinden ohne eigene Datenschutzstellen werden beitragen.
 - Ziel ist es, doppelte Zahlungen durch Gemeinden zu verhindern.
 - Die vier grössten Gemeinden behalten ihre eigenen Datenschutzstellen.
 
Überarbeitete Finanzierung zur Vermeidung von Doppelzahlungen
Der Kern des SAK-Vorschlags ist ein Pro-Kopf-Beitragssystem. Nach diesem Modell sollen nur jene Gemeinden, die direkt der Aufsicht der kantonalen Datenschutzbehörde unterliegen, an deren Betriebskosten beteiligt werden. Diese Änderung geht direkt auf Bedenken ein, die von verschiedenen Gemeinden und Mitgliedern des Grossen Rates geäussert wurden.
Der frühere Entwurf des KDSG hatte einen Finanzierungsmechanismus für die kantonale Datenschutzbehörde über den bestehenden kommunalen Lastenausgleich vorgesehen. Diese Struktur hätte bedeutet, dass Gemeinden, die bereits eigene lokale Datenschutzstellen eingerichtet und finanziert hatten, effektiv doppelt bezahlt hätten: einmal für ihren lokalen Dienst und einmal für die kantonale Behörde über den Ausgleichsfonds.
Dieses Problem wurde während der Debatten der Sommersession des Grossen Rates zu einem wichtigen Streitpunkt. Gesetzgeber und Gemeindevertreter argumentierten, dass ein solches System unfair und fiskalisch ineffizient sei. Der neue Vorschlag der SAK ist eine direkte Antwort auf diese Bedenken und zielt darauf ab, eine gerechtere Kostenverteilung zu schaffen.
Fakt: Zentralisierte Aufsicht
Nach der Revision des KDSG wird die kantonale Datenschutzbehörde primär die Aufsicht auf kantonaler und kommunaler Ebene wahrnehmen. Diese Zentralisierung soll Prozesse optimieren und eine konsistente Anwendung der Datenschutzstandards im gesamten Kanton Bern gewährleisten.
Auswirkungen auf Gemeinden und Aufsichtsstruktur
Gemäss dem vorgeschlagenen überarbeiteten KDSG wird die kantonale Datenschutzbehörde die zentrale Aufsicht für den Datenschutz im gesamten Kanton und seinen Gemeinden übernehmen. Diese Zentralisierung soll eine konsistente Anwendung der Datenschutzstandards gewährleisten.
Eine wichtige Ausnahme wird jedoch für die vier grössten Gemeinden des Kantons beibehalten. Bern, Biel, Köniz und Thun werden weiterhin ihre eigenen unabhängigen Datenschutzaufsichtsstellen betreiben. Diese grösseren urbanen Zentren verarbeiten oft ein grösseres Volumen und eine höhere Komplexität von Daten, was ihre dedizierte lokale Aufsicht rechtfertigt.
"Dieses neue System stellt sicher, dass die finanziellen Beiträge direkt an die erhaltenen Dienstleistungen gebunden sind, wodurch verhindert wird, dass eine Gemeinde für eine Aufsicht bezahlt, die sie bereits selbst erbringt", erklärte ein Sprecher, der mit den Diskussionen der SAK vertraut ist, und betonte das Prinzip der Fairness.
Die Entscheidung, diesen vier Gemeinden die Beibehaltung ihrer eigenen Stellen zu ermöglichen, würdigt ihre einzigartigen administrativen Kapazitäten und die spezifischen Datenschutzherausforderungen, denen sie gegenüberstehen. Für die übrigen, kleineren Gemeinden wird die kantonale Behörde als primäre Datenschutzaufsichtsbehörde fungieren, finanziert durch deren Pro-Kopf-Beiträge.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess
Der Grosse Rat wird das neue KDSG, einschliesslich des von der SAK vorgeschlagenen Finanzierungsmodells, während seiner Wintersession zur zweiten Lesung diskutieren. Dies wird eine kritische Phase für die Gesetzgebung sein, da die Mitglieder die Besonderheiten der überarbeiteten Finanzierungs- und Aufsichtsstrukturen debattieren werden.
Die Empfehlung der SAK stellt eine signifikante Abkehr vom ursprünglichen Entwurf dar und spiegelt eine Reaktion auf das Feedback der Gemeinden wider. Sollte das überarbeitete Modell angenommen werden, würde es einen klareren und, so die Befürworter, faireren Finanzrahmen für den Datenschutz im gesamten Kanton Bern schaffen.
Hintergrund zum Datenschutz
Datenschutzgesetze sind entscheidend für den Schutz persönlicher Informationen in einer zunehmend digitalen Welt. Sie regeln, wie öffentliche und private Einrichtungen Daten sammeln, speichern und verarbeiten. Eine effektive Aufsicht gewährleistet die Einhaltung und schützt die individuellen Persönlichkeitsrechte. Der Kanton Bern aktualisiert, wie andere Schweizer Kantone, seine Gesetze, um sie an moderne Datenschutzstandards und -praktiken anzupassen.
Sicherstellung fairer Beiträge
Das Pro-Kopf-Beitragssystem ist so konzipiert, dass es transparent und direkt an die Bevölkerungsgrösse der Gemeinden gebunden ist, die auf die kantonale Behörde angewiesen sind. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Kosten gerecht unter den begünstigten Gemeinden zu verteilen und unverhältnismässige Belastungen für kleinere Städte und Dörfer zu vermeiden.
- Transparenz: Die Kosten werden klar nach Bevölkerungszahl zugewiesen.
 - Gerechtigkeit: Nur diejenigen, die direkt profitieren, leisten einen finanziellen Beitrag.
 - Effizienz: Verhindert die Duplizierung von administrativen und finanziellen Anstrengungen.
 
Dieser Gesetzgebungsprozess unterstreicht die fortlaufenden Bemühungen, zentrale Governance mit lokaler Autonomie in Einklang zu bringen, insbesondere in kritischen Bereichen wie dem Datenschutz. Das Ergebnis der Wintersession wird massgeblich prägen, wie der Datenschutz in Bern in den kommenden Jahren verwaltet und finanziert wird.




