Zum ersten Mal hat eine Schweizer Staatsbehörde eine Million Franken an vergessenen Pensionskassengeldern eingezogen. Die Gelder gehörten Personen, die das 100. Lebensjahr erreicht hatten, ohne ihre Altersguthaben, die sie Jahrzehnte zuvor durch Lohnabzüge angespart hatten, einzufordern.
Diese Entwicklung verdeutlicht ein wachsendes Problem unbeanspruchter Pensionskassengelder in der Schweiz, wobei sich derzeit erstaunliche sechs Milliarden Franken auf vergessenen Konten befinden.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine staatliche Behörde hat erstmals 1 Million CHF aus 201 vergessenen Pensionskonten eingefordert.
- Gelder werden nach dem 100. Geburtstag des Kontoinhabers eingefordert, wenn sie unbeansprucht bleiben.
- Insgesamt 6 Milliarden CHF an unbeanspruchten Pensionskassengeldern werden derzeit von einer nationalen Stiftung verwaltet.
- Proaktive Schritte bei Jobwechsel, Arbeitslosigkeit und Scheidung können verhindern, dass Gelder verloren gehen.
Eine präzedenzlose Einziehung
Der Sicherheitsfonds BVG, eine Stiftung, die als staatliche Behörde fungiert, bestätigte die Einziehung in seinem jüngsten Geschäftsbericht. Das Gesetz erlaubt es dem Staat, diese Vermögenswerte nach dem 100. Geburtstag einer Person in Besitz zu nehmen, unter der Annahme, dass keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Der Bericht führte aus, dass 201 einzelne Konten aufgelöst wurden, um die eine Million Franken zu erreichen. Beamte erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzen und beschleunigen wird. Da mehr Menschen am System der beruflichen Vorsorge teilnehmen und die Sparguthaben wachsen, wird erwartet, dass das Volumen der vergessenen Gelder steigt.
Ein wachsender Trend
Die Höhe der verfallenen Gelder steigt jährlich. Für Personen, die 1924 geboren wurden, wurden insgesamt 240.000 CHF eingefordert. Für diejenigen, die nur ein Jahr später, 1925, geboren wurden, stieg dieser Betrag auf 320.000 CHF.
Die sechs Milliarden Franken im Wartestand
Bevor Gelder an den Staat überwiesen werden, durchlaufen sie einen langfristigen Halteprozess, der von einer anderen Stelle verwaltet wird. Die Auffangeinrichtung BVG, eine gemeinnützige Organisation mit einem Bundesmandat, dient als Hauptverwahrstelle für vergessene Pensionskassengelder.
Laut ihrem Geschäftsführer verwaltet die Stiftung derzeit rund 950.000 Konten mit einem Gesamtvolumen von sechs Milliarden Franken. Dies sind Gelder, die bei einem Jobwechsel oder dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht in eine neue Pensionskasse übertragen wurden.
Trotz der grossen Anzahl ist das System effektiv darin, Menschen wieder mit ihrem Geld zu verbinden. Die Organisation gibt über drei Viertel dieser vergessenen Konten erfolgreich an ihre rechtmässigen Eigentümer zurück, oft im Rentenalter.
Wie Eigentümer gefunden werden
Ein wichtiges Instrument zur Lokalisierung von Kontoinhabern ist eine Datenabgleichsvereinbarung mit der AHV-Zahlstelle (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Für Personen, die bereits eine staatliche Rente in der Schweiz beziehen, kann ihre aktuelle Adresse leicht abgerufen werden, was die Rückgabe ihrer Gelder aus der zweiten Säule erleichtert.
Der Weg zum Verfall
Für die fast ein Viertel der Fälle, in denen der Eigentümer nicht gefunden werden kann, wird ein klarer Zeitplan ausgelöst. Die Auffangeinrichtung BVG verwaltet die Gelder maximal zehn Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter.
Wird bis zum 75. Geburtstag der Person kein Anspruch geltend gemacht, werden die Vermögenswerte an den Sicherheitsfonds BVG übertragen. Die Hauptaufgabe dieses Fonds ist die Absicherung von Pensionsleistungen gegen Arbeitgeberinsolvenz.
Der Sicherheitsfonds BVG hält das Geld dann weitere 25 Jahre. Erst nach dem 100. Geburtstag der Person, ohne dass ein Anspruch geltend gemacht wurde, zieht der Staat die Gelder offiziell ein. Das Geld wird dann zur Finanzierung der gesetzlichen Verpflichtungen des Fonds verwendet.
Wie Sie verhindern, dass Ihre Pensionskassengelder vergessen werden
Das Verlieren von Pensionskassenguthaben ist überraschend häufig, aber vermeidbar. Einzelpersonen sollten bei wichtigen Lebens- und Karriereereignissen aktive Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Altersguthaben ihnen folgen.
Ein paar einfache Schritte können sicherstellen, dass Ihr hart verdientes Geld unter Ihrer Kontrolle bleibt.
Wichtige Momente zum Handeln
- Bei Jobwechsel: Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Pensionskasse des früheren Arbeitgebers anzuweisen, Ihre Freizügigkeitsleistungen an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers zu überweisen. Gehen Sie nicht davon aus, dass dies automatisch geschieht.
- Während der Arbeitslosigkeit: Wenn Sie nicht sofort eine neue Stelle antreten, kann Ihr Pensionskassengeld nicht bei Ihrem früheren Arbeitgeber bleiben. Sie müssen veranlassen, dass es auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherungsgesellschaft oder an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen wird.
- Nach einer Scheidung: Bei einer Scheidungsregelung werden Pensionskassengelder oft aufgeteilt. Wenn Ihnen ein Teil der Pensionskasse Ihres Ex-Ehepartners zugesprochen wird, Sie aber derzeit nicht erwerbstätig sind und keine Beiträge an eine Pensionskasse leisten, müssen Sie die Gelder auf ein Freizügigkeitskonto auf Ihren Namen überweisen lassen.
Indem Sie wachsam bleiben und für ordnungsgemässe Überweisungen sorgen, können Sie Ihre Altersguthaben schützen und verhindern, dass sie Teil des wachsenden Pools vergessener Gelder werden.




