Eine Schweizer Staatsbehörde hat erstmals eine Million Schweizer Franken an vergessenen Pensionskassengeldern gesammelt. Diese Information stammt aus dem Jahresbericht des Sicherheitsfonds BVG. Diese Gelder wurden ursprünglich vor Jahrzehnten von Arbeitnehmern durch Lohnabzüge einbezahlt. Viele Personen haben diese Ersparnisse dann vergessen.
Nach Schweizer Recht wird davon ausgegangen, dass eine Person, sobald sie ihren 100. Geburtstag erreicht hat, diese Gelder nicht mehr beanspruchen wird. Zu diesem Zeitpunkt zieht die staatliche Stelle das Geld ein. Dies markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Verwaltung von unbeanspruchten Pensionskassengeldern in der Schweiz.
Wichtige Erkenntnisse
- Schweizer Staatsbehörde hat eine Million Franken an vergessenen Pensionskassengeldern gesammelt.
- Gelder werden nach dem 100. Geburtstag des Begünstigten eingezogen.
- Der Sicherheitsfonds BVG erwartet einen kontinuierlichen Anstieg der vergessenen Vermögenswerte.
- Die Auffangeinrichtung BVG verwaltet derzeit sechs Milliarden Franken an vergessenen Geldern auf 950.000 Konten.
- Die meisten vergessenen Gelder werden schliesslich mit ihren Eigentümern wiedervereint, aber fast ein Viertel bleibt unbeansprucht.
Steigender Trend bei unbeanspruchten Vermögenswerten
Der Sicherheitsfonds BVG bestätigte, dass 201 vergessene Pensionskonten abgeschlossen und eingezogen wurden. Der Geschäftsführer des Fonds erklärte, dass sie in Zukunft mit einem stetigen Anstieg dieser Fälle rechnen. Dieser Trend wird durch zwei Hauptfaktoren angetrieben: Eine wachsende Anzahl von Personen ist in der beruflichen Vorsorge versichert, und der Gesamtbetrag der angesparten Vermögenswerte nimmt ebenfalls zu.
Dies bedeutet, dass für Personen, die 1924 geboren wurden, vergessene Pensionskassengelder 240.000 Schweizer Franken betrugen. Für diejenigen, die 1925 geboren wurden, stieg diese Zahl auf 320.000 Schweizer Franken. Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Stiftung, wird aber rechtlich als staatliche Behörde betrachtet.
Wichtige Statistik
Für den Geburtsjahrgang 1925 beliefen sich die vergessenen Pensionskassengelder auf insgesamt 320.000 Schweizer Franken, ein signifikanter Anstieg gegenüber den 240.000 Franken für den Jahrgang 1924.
Die Rolle der Auffangeinrichtung
Bevor der Staat diese vergessenen Gelder beanspruchen kann, werden Anstrengungen unternommen, die Begünstigten zu kontaktieren. Viele Menschen haben ihre Pensionskassengelder tatsächlich vergessen. Diese Gelder gehen zunächst an eine andere Stiftung, bevor sie an den Sicherheitsfonds BVG überwiesen werden.
Diese ursprüngliche Stiftung, die für vergessene berufliche Vorsorgegelder zuständig ist, wird als Auffangeinrichtung BVG bezeichnet. Sie verwaltet derzeit etwa 950.000 Konten mit vergessenen Pensionsgeldern im geschätzten Wert von sechs Milliarden Schweizer Franken. Diese Zahl wurde kürzlich vom CEO dieser gemeinnützigen Organisation, die unter einem Bundesmandat tätig ist, in einer Publikation des Bundesamtes für Sozialversicherungen mitgeteilt.
"Mehr als drei Viertel der vergessenen Konten werden bei Erreichen des Rentenalters mit ihren rechtmässigen Eigentümern wiedervereint", erklärte der CEO der Auffangeinrichtung BVG.
Diese Erfolgsquote ist teilweise auf ein System zurückzuführen, das Adressen bei der AHV-Auszahlungsstelle abfragt. Für Personen, die bereits eine Altersrente aus der ersten Säule (AHV) in der Schweiz beziehen, kann ihre Adresse oft auf diese Weise ermittelt werden.
Wann Gelder dauerhaft verloren sind
Trotz dieser Bemühungen bleiben in fast einem Viertel der Fälle die eingezahlten Gelder unbeansprucht. Der rechtmässige Begünstigte kann nicht gefunden werden. In solchen Situationen verwaltet die Auffangeinrichtung BVG die Vermögenswerte maximal zehn Jahre nach dem regulären Rentenalter der Person.
Wenn niemand die Gelder beansprucht, bis die Person das 75. Lebensjahr erreicht, wird das Geld an den Sicherheitsfonds BVG überwiesen. Der Hauptzweck dieses Fonds ist die Sicherung von Pensionskassengeldern im Falle einer Insolvenz. Der Sicherheitsfonds hält das Geld dann bis zum 100. Geburtstag der Person, zu welchem Zeitpunkt es schliesslich eingezogen wird.
Rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Rahmen geht davon aus, dass eine Person nach ihrem 100. Geburtstag unwahrscheinlich ist, Pensionskassengelder zu beanspruchen. Dies ermöglicht es dem Sicherheitsfonds BVG, das Geld zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben zu verwenden, zu denen auch die Sicherung anderer Pensionskassengelder gehört.
Wie man den Verlust von Pensionskassengeldern verhindert
Es ist wichtig, dass Einzelpersonen ihre Pensionskassengelder aktiv verwalten, um zu verhindern, dass sie vergessen werden. Mehrere Schlüsselsituationen erfordern Aufmerksamkeit:
Arbeitsplatzwechsel
- Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Pensionskassengelder der zweiten Säule von Ihrer alten Pensionskasse auf Ihre neue übertragen werden. Diese Übertragung erfolgt nicht immer automatisch.
- Massnahme: Kontaktieren Sie sowohl Ihre alte als auch Ihre neue Pensionskasse, um die Übertragung zu bestätigen.
Während der Arbeitslosigkeit
- Wenn Sie nicht sofort eine neue Stelle antreten, sollten Ihre Pensionskassengelder übertragen werden. Die Gelder sollten an eine Freizügigkeitsstiftung oder an die Auffangeinrichtung BVG gehen.
- Massnahme: Veranlassen Sie die Übertragung Ihrer Gelder an eine geeignete Institution, um sie aktiv zu halten.
Nach einer Scheidung
- Im Falle einer Scheidung, wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind, muss das Geld, das Ihnen aus der Pensionskasse Ihres Ex-Ehepartners zusteht, übertragen werden. Diese Übertragung sollte an eine Freizügigkeitsstiftung oder die Auffangeinrichtung BVG erfolgen.
- Wichtiger Unterschied: Nur bei der Auffangeinrichtung BVG können Sie diese Gelder bei Renteneintritt als Rente erhalten. Freizügigkeitsstiftungen zahlen das Kapital in der Regel als Pauschalbetrag aus.
- Massnahme: Informieren Sie sich über die Optionen für Ihren Anteil an Pensionskassengeldern nach der Scheidung und wählen Sie die beste Lösung für Ihre Altersvorsorgeplanung.
Laut dem Jahresbericht des Sicherheitsfonds BVG sind diese Massnahmen entscheidend, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen Zugang zu ihren hart erarbeiteten Altersguthaben behalten. Die zunehmende Menge an vergessenen Geldern unterstreicht die Notwendigkeit eines grösseren Bewusstseins und einer proaktiven Verwaltung bei den Begünstigten.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht weiterhin Informationen zu kontaktlosen Freizügigkeitskonten und betont das Ausmass des Problems. Durch Befolgung dieser Richtlinien können Einzelpersonen dazu beitragen, dass ihre Pensionskassengelder nicht Teil des wachsenden Pools unbeanspruchter Vermögenswerte werden.




