Das Berner Obergericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten gegen den ehemaligen DJ Christopher S. bestätigt. Die Verurteilung geht auf zwei separate Betrugsfälle zurück, bei denen er geleaste Fahrzeuge illegal verkauft haben soll. Dieses Urteil stellt eine weitere rechtliche Herausforderung für die einst prominente Figur der Schweizer Nachtlebenszene dar.
Wichtige Erkenntnisse
- Christopher S. erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten.
- Die Verurteilung betrifft den illegalen Verkauf von Leasingfahrzeugen.
- Eine Anklage wegen betrügerischer Vermögensschädigung wurde aufgrund eines zurückgezogenen Antrags fallengelassen.
- Das Gericht befand, dass seine Handlungen ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt haben.
Rechtliche Verfahren in Bern abgeschlossen
Das Berner Obergericht hat sein Urteil per Post zugestellt und damit die frühere Entscheidung des Regionalgerichts Bern-Mittelland bestätigt. Christopher S. hatte gegen das ursprüngliche Urteil Berufung eingelegt. Das Gericht reduzierte seine Probezeit von vier auf drei Jahre.
Während des Verfahrens sprach Christopher S. von seinem Wunsch nach Frieden. Er erklärte: „Dieser Prozess ist meine letzte Baustelle.“ Er betonte seinen Wunsch nach Ruhe für sich und seine Familie.
Hintergrund zu Christopher S.
In den 2000er Jahren war Christopher S. ein sehr gefragter DJ, der in zahlreichen Clubs auftrat und häufig in Gesellschaftskolumnen erschien. Er arbeitet weiterhin als selbstständiger DJ, wenn auch nicht mehr so intensiv wie früher. Seine letzten Jahre waren von wiederholten rechtlichen Problemen geprägt.
Details der Betrugsfälle
Die Verurteilung bezieht sich hauptsächlich auf zwei Fahrzeugverkäufe. Der erste Vorfall ereignete sich im Jahr 2016. Christopher S. verkaufte einen geleasten Audi Q7 für 30.000 Schweizer Franken an den nächsten Mieter seiner Wohnung. Er erhielt das Geld und übergab dem Käufer das Auto zur Nutzung. Später forderte er das Fahrzeug unter dem Vorwand zurück, es in eine Werkstatt bringen zu müssen. Der Käufer sah das Auto nie wieder. Das erstinstanzliche Gericht wertete dies als Betrug.
„Dieser Prozess ist meine letzte Baustelle. Ich sehne mich nach Frieden für mich und meine Familie.“
Ein Jahr später, im Jahr 2017, verkaufte Christopher S. einen Hyundai Santa Fe, der auf seine Frau geleast war. Diese Transaktion umfasste 31.000 Schweizer Franken. Zu diesem Zeitpunkt hatte eine Autowerkstatt bereits etwa 25.000 Schweizer Franken an die Leasinggesellschaft für die Übernahme des Fahrzeugs überwiesen. Das Regionalgericht befand ihn in diesem Zusammenhang der Veruntreuung für schuldig.
Wichtige Daten und Beträge
- 2016: Audi Q7 für 30.000 CHF verkauft.
- 2017: Hyundai Santa Fe für 31.000 CHF verkauft.
- Vorherige Verurteilung (2016): Schuldig der Anstiftung zur Brandstiftung und des versuchten Betrugs, verbüßte eine mehrjährige Haftstrafe.
Veränderte Rechtslage
Kurz vor der Berufungsverhandlung kam es zu einer wichtigen Entwicklung. Der Garagist, der in dem Fall der betrügerischen Vermögensschädigung als Kläger auftrat, zog seine Strafanzeige zurück. Christopher S. hatte den Garagisten kontaktiert und einen „Vorschlag“ für den Rückzug gemacht. Der Garagist unterzeichnete daraufhin eine von S.' Anwalt vorbereitete Erklärung.
Das Gericht hinterfragte den Zeitpunkt und die Art dieses Vorschlags. Christopher S. wich direkten Antworten aus. Trotzdem ließ das Obergericht die Anklage wegen betrügerischer Vermögensschädigung fallen, da es sich um ein Antragsdelikt handelt. Dies bedeutet, dass die Anklage ohne einen aktiven Antrag der geschädigten Partei nicht weiterverfolgt werden kann.
Verteidigungsargumente und Feststellungen des Gerichts
Christopher S. beteuerte während des gesamten Prozesses seine Unschuld. Er bezeichnete Aussagen gegen ihn als „Gefälligkeiten“ gegenüber der geschädigten Partei. Er deutete auch an, Opfer einer Verschwörung zu sein.
Sein Verteidiger stellte die Beweismittel der Staatsanwaltschaft in Frage. Die Verteidigung argumentierte, dass es im Audi-Fall keinen schriftlichen Nachweis für die Zahlungen gebe. Sie behaupteten, das untere Gericht habe sich ausschließlich auf „unglaubwürdige Aussagen“ von Personen aus dem Umfeld des Untermieters verlassen. Die Verteidigung hob auch die kriminelle Vergangenheit des Untermieters hervor, die eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung umfasste.
Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Gerichts
Das Obergericht befand die Aussagen des Untermieters und dreier weiterer Zeugen im Betrugsfall für glaubwürdig. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Christopher S. das Vertrauen seines Untermieters, der im Rollstuhl sitzt, ausgenutzt hat. Das Gericht stellte auch fest, dass Christopher S. gelogen hatte. Die Anklage wegen Veruntreuung wurde durch Kontoauszüge, Chat-Nachrichten und E-Mails gut belegt.
Auswirkungen und Zukunft
Die Verurteilung reiht sich in Christopher S.' Geschichte rechtlicher Probleme ein. Im Jahr 2016 wurde er wegen Anstiftung zur Brandstiftung und versuchten Betrugs für schuldig befunden, was zu einer mehrjährigen Haftstrafe führte. Dieses jüngste Urteil bestätigt ein Muster rechtlicher Herausforderungen für den ehemaligen DJ.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Christopher S. kann weiterhin rechtliche Schritte einleiten. Sein Wunsch nach Frieden, den er vor Gericht äußerte, bleibt unerfüllt, solange die Gerichtsverfahren andauern.
Die Entscheidung des Berner Obergerichts unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Finanzdelikte. Sie betont die Bedeutung von Vertrauen in persönlichen und geschäftlichen Beziehungen. Der Fall hat aufgrund von Christopher S.' früherem öffentlichen Profil Aufmerksamkeit erregt.
- Gericht: Berner Obergericht
- Strafe: Neun Monate bedingte Freiheitsstrafe
- Probezeit: Von vier auf drei Jahre reduziert
- Hauptanklagen: Betrug, Veruntreuung




