Eine grossangelegte Fahrraddiebstahl-Operation, die jahrelang im gesamten Kanton Bern und in Basel aktiv war, ist von den Behörden aufgedeckt worden. Die Ermittlungen führten zu einer 139-seitigen Anklageschrift gegen drei Männer, die ein ausgeklügeltes Geschäftsmodell für gestohlene Fahrräder enthüllte.
Wichtigste Erkenntnisse
- Drei Männer wurden wegen Hunderter Fahrraddiebstähle angeklagt.
- Die Operation erstreckte sich über mehrere Jahre im Kanton Bern und in Basel.
- Gestohlene Fahrräder wurden schnell auf Online-Plattformen wie Facebook Marketplace weiterverkauft.
- Eine Mobiltelefonanalyse war entscheidend, um das volle Ausmass der Verbrechen aufzudecken.
- Für den mutmasslichen Drahtzieher wird eine Gefängnisstrafe von 78 Monaten beantragt.
Jahrelange Diebstähle aufgedeckt
Das Regionalgericht Bern-Oberland hat kürzlich Details einer langjährigen Diebstahlserie verhandelt. Die Staatsanwaltschaft legte dar, wie drei junge Männer angeblich Hunderte von Fahrrädern gestohlen haben. Der Fall, identifiziert als "O 20 8393", wurde im Dezember auf dem Selveareal in Thun verhandelt.
Die Angeklagten sind Florian K., 30, Loris H., 30, und Tiago S., 29. Ihre Namen wurden aus Gründen des Datenschutzes und der Unschuldsvermutung geändert. Die Ermittlungen begannen das wahre Ausmass der Operation zu enthüllen, als die Strafverfolgungsbehörden ein Mobiltelefon analysierten.
Wichtige Statistik
Die Anklageschrift gegen die drei Männer umfasst 139 Seiten und detailliert Hunderte von mutmasslichen Diebstählen.
Operation "Guerra" und digitale Beweismittel
Der erste Hinweis in dieser umfangreichen Untersuchung ergab sich im August 2020. Florian K. geriet ins Visier der Polizei, nachdem er beim Fahren eines als gestohlen gemeldeten Fahrrads erwischt worden war. Er wurde zunächst freigelassen, blieb aber eine Person von Interesse für die Strafverfolgungsbehörden.
Ende 2022 kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass Florian K. erneut am Verkauf potenziell gestohlener Fahrräder beteiligt war. Dies führte zu einer grossen Polizeioperation namens "Guerra", was auf Deutsch "Krieg" bedeutet. Der Name wurde in Anlehnung an den Hauptangeklagten gewählt.
Der Kern der Untersuchung bestand in einer detaillierten Analyse von Florian K.s Mobiltelefon. Am zweiten Verhandlungstag erklärte die Staatsanwältin, wie auf dem Telefon gefundene Bilder von Fahrrädern mit Diebstahlmeldungen abgeglichen wurden. Diese digitalen Beweismittel erwiesen sich als entscheidend.
"Hunderte von Bildern von Fahrrädern, an verschiedenen Orten aufgenommen, auf Online-Plattformen wie Facebook beworben und schnell zu niedrigeren Preisen weiterverkauft", beschrieb die Staatsanwältin die digitale Spur.
Fokus auf hochwertige Fahrräder
Laut Anklage zielten die Angeklagten gezielt auf hochwertige Markenfahrräder ab. Diese Fahrräder konnten schnell weiterverkauft werden, was auf eine klare Geschäftsstrategie hindeutet. Die verwendeten Methoden waren bei vielen Vorfällen stets ähnlich.
Ein Fahrrad wurde fotografiert, dann gestohlen und anschliessend auf Online-Plattformen, hauptsächlich Facebook Marketplace, zum Verkauf angeboten. Dieser optimierte Prozess ermöglichte einen schnellen Umschlag gestohlener Waren.
Hintergrund
Die Diebstähle ereigneten sich im gesamten Kanton Bern und erstreckten sich bis nach Basel. Diese weite geografische Verbreitung deutet eher auf ein gut organisiertes Netzwerk als auf isolierte Vorfälle hin.
Rollen innerhalb der Operation
Florian K. wird wegen 357 einzelnen Diebstählen angeklagt, eine deutlich höhere Zahl als seine Mitangeklagten. Die Staatsanwältin beschrieb ihn als den Drahtzieher der Operation, was auf eine klare Arbeitsteilung innerhalb der Gruppe hindeutet.
Die Männer operierten oft zu zweit oder zu dritt und passten ihr Vorgehen den Umständen an. Diese Zusammenarbeit ermöglichte es ihnen, über einen längeren Zeitraum zahlreiche Diebstähle zu begehen.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafen
Die Staatsanwaltschaft beantragte für alle drei Angeklagten erhebliche Strafen. Für Florian K. stand nicht nur die Fahrraddiebstähle im Vordergrund, sondern auch eine separate, gewalttätige versuchte Raubanklage, die als schwerstes Vergehen angesehen wurde.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 78 Monaten für Florian K. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 1.000 Franken beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte auch die Ausweisung von Florian K. nach Deutschland, obwohl er seit seinem 12. Lebensjahr in der Schweiz lebt. Er erklärte, keine Einwände dagegen zu haben.
Für Tiago S. und Loris H. beantragte die Staatsanwaltschaft 30-monatige Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken. Tiago S. muss zusätzlich eine Busse von 300 Franken zahlen. Loris H.s frühere Vergehen wurden bei der Strafzumessung als erschwerende Umstände berücksichtigt.
Pornografie-Vorwurf
Während der Ermittlungen wurden in einem Viber-Chat auf Florian K.s Mobiltelefon sieben Videos und sieben Bilder von verbotener Pornografie gefunden. Die Staatsanwaltschaft beantragte jedoch kein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Tätigkeiten mit jungen Menschen, unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen, die in weniger schweren Fällen einen Verzicht auf ein solches Verbot ermöglichen.
Verteidigungsargumente
Florian K.s Verteidigung zeichnete ein anderes Bild und hob seinen Kokainkonsum und einen Perspektivverlust nach anfänglichen Konflikten mit der Justiz hervor. Sein Anwalt argumentierte, dass die Diebstähle hauptsächlich fortgesetzt wurden, um Geld für den täglichen Lebensunterhalt zu sichern.
Rechtlich bestritt die Verteidigung die Bewertung der gestohlenen Güter. Während Florian K. zugab, über 300 Fahrräder gestohlen zu haben, bestritt er die Verantwortung für hochpreisige E-Bikes. Sein Anwalt argumentierte auch, dass die verwendeten Methoden nicht mit ausgeklügelteren Einbrüchen vergleichbar seien.
Florian K.s Anwalt erklärte: "Es war kein Einbruch im Louvre. Sie brachen Ketten mit Bolzenschneidern, warben auf Facebook Marketplace, und das war's."
Die Verteidigung von Tiago S. stellte die Frage, ob die seinem Mandanten zugeschriebenen Diebstähle eine gewerbsmässige Tätigkeit darstellten. Sein Anwalt äusserte auch Bedenken hinsichtlich Verfahrensfehlern im Zusammenhang mit einer Verleumdungsanklage und beantragte eine teilweise bedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten, davon sechs Monate unbedingt zu vollziehen, sowie eine Busse von 60 Franken.
Loris H.s Verteidigerin beantragte einen Freispruch von den Anklagen wegen gewerbsmässigen und bandenmässigen Diebstahls. Sie argumentierte, dass die Anklageschrift keine ausreichenden Details zu den spezifischen Handlungen ihres Mandanten enthielt. Ausserdem wies sie auf widersprüchliche und unzureichend begründete Aussagen der Mitangeklagten hin und beantragte Teilfreisprüche.




