Ein 56-jähriger Mann aus dem Kanton Bern muss mit einer empfindlichen Busse und der Beschlagnahmung seiner Waffen rechnen, nachdem er während eines offiziellen Fluges auf eine Polizeidrohne geschossen hatte. Der Vorfall, bei dem sowohl Platzpatronen als auch ein Luftgewehr zum Einsatz kamen, ereignete sich, als die Drohne etwa 45 Meter über seinem Grundstück flog.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ein Berner schoss mit Platzpatronen und einem Luftgewehr auf eine Polizeidrohne.
- Die Drohne blieb unversehrt und flog etwa 45 Meter über dem Boden.
- Der Mann lagerte zudem einen Revolver und eine Pistole unsachgemäss.
- Er erhielt eine Busse von 760 Schweizer Franken und muss 300 Franken Gerichtskosten zahlen.
- Alle seine Waffen wurden von den Behörden beschlagnahmt.
Drohnenvorfall über Berner Grundstück
Der Vorfall begann während eines routinemässigen Drohneneinsatzes der Polizei. Das unbemannte Luftfahrzeug führte einen offiziellen Flug über ein Grundstück im Kanton Bern durch, als es zum Ziel von Schüssen wurde. Ein 56-jähriger Anwohner begann von seinem Grundstück aus auf die Drohne zu schiessen.
Zunächst wurden Schüsse mit Platzpatronen abgegeben. Anschliessend benutzte der Mann ein Luftgewehr und zielte auf die Polizeidrohne. Glücklicherweise blieb die Drohne unversehrt und erlitt während des Vorfalls keinen Schaden.
Fakten-Check
- Flughöhe der Drohne: Die Polizeidrohne flog in einer Höhe von etwa 45 Metern (ca. 148 Fuss) über dem Boden, als sie beschossen wurde.
- Verwendete Waffen: Der Mann benutzte zuerst Platzpatronen, dann ein Luftgewehr.
- Entstandener Schaden: Die Drohne wurde nicht getroffen und erlitt keinen Schaden.
Unerlaubtes Schiessen und unsachgemässe Waffenlagerung
Das Schweizer Recht regelt das Abfeuern von Schusswaffen in öffentlich zugänglichen Bereichen streng. Solche Aktivitäten erfordern eine spezielle Genehmigung, die der Angeklagte nicht besass. Dieser Mangel an Genehmigung bildete einen wesentlichen Teil der gegen ihn erhobenen Anklagepunkte.
Nach den Schüssen nahm die Polizei den Mann fest. Bei ihren Ermittlungen entdeckten die Beamten weitere Waffen in seinem Besitz. Dazu gehörten ein Revolver und eine Pistole sowie die entsprechende Munition.
„Das Abfeuern einer Schusswaffe an öffentlichen Orten ohne Ausnahmegenehmigung ist nach Schweizer Recht eine schwere Straftat“, erklärte ein mit dem Fall vertrauter Rechtsexperte.
Entdeckung weiterer Waffen
Die Behörden fanden den Revolver und die Pistole in einem ungesicherten Schrank gelagert. Diese Art der Lagerung führte zu einer zusätzlichen Anklage: fahrlässige Waffenlagerung. Schweizer Vorschriften schreiben eine sichere Lagerung von Schusswaffen vor, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Die Entdeckung zeigte eine Lücke in der verantwortungsvollen Waffenbesitzpraxis auf. Eine ordnungsgemässe Lagerung ist entscheidend für die öffentliche Sicherheit und eine grundlegende Anforderung für Waffenbesitzer in der Schweiz.
Rechtlicher Kontext für Waffenbesitz in der Schweiz
Die Schweiz hat spezifische Gesetze für Schusswaffen. Obwohl Waffenbesitz relativ verbreitet ist, gelten strenge Regeln für deren Erwerb, Besitz und Lagerung. Besitzer müssen in der Regel Genehmigungen einholen und sicherstellen, dass Waffen sicher, oft in verschlossenen Behältern, aufbewahrt werden, um Unfälle oder Missbrauch zu verhindern.
Gerichtsurteil und Strafen
Die Staatsanwaltschaft Bern erliess einen Strafbefehl gegen den 56-jährigen Mann. Der Befehl befand ihn sowohl des Schiessens auf die Polizeidrohne ohne Genehmigung als auch der fahrlässigen Lagerung seiner Schusswaffen für schuldig.
Als Ergebnis des Verfahrens erhielt der Mann eine Busse von 760 Schweizer Franken. Er muss zudem die Verfahrenskosten in Höhe von weiteren 300 Schweizer Franken tragen.
Beschlagnahmung von Schusswaffen
Ein wesentlicher Teil der Strafe ist die dauerhafte Beschlagnahmung aller sichergestellten Waffen. Dazu gehören das bei dem Vorfall verwendete Luftgewehr sowie der bei der Durchsuchung gefundene Revolver und die Pistole. Diese Schusswaffen verbleiben im Besitz der Polizei.
Diese Massnahme stellt sicher, dass die Person kein ähnliches Risiko mehr darstellen kann. Sie unterstreicht auch die Botschaft, dass unverantwortlicher Umgang mit Waffen schwerwiegende Konsequenzen hat.
Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Drohneneinsätze
Vorfälle, bei denen Polizeiausrüstung wie Drohnen angegriffen wird, werfen Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und der operativen Effektivität der Strafverfolgungsbehörden auf. Drohnen sind zunehmend wichtige Werkzeuge für verschiedene Polizeiaufgaben, einschliesslich Überwachung, Suche und Rettung sowie Dokumentation von Tatorten.
Der Schutz dieser Güter ist für die Polizei unerlässlich, um ihre Aufgaben effizient und sicher erfüllen zu können. Dieser Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen für jeden, der versucht, offizielle Polizeieinsätze zu stören, sei es am Boden oder in der Luft.
- Polizeidrohnen: Werden zur Überwachung, Suche und Rettung sowie zur Dokumentation von Tatorten eingesetzt.
- Rechtliche Konsequenzen: Störungen offizieller Operationen ziehen Strafen nach sich.
- Öffentliche Sicherheit: Die Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der Polizei schützt die breitere Gemeinschaft.
Das Urteil dient als klare Erinnerung an die rechtlichen Grenzen des Waffenbesitzes und der Waffenlagerung in der Schweiz. Die Behörden betonen weiterhin den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.




