Ein 44-jähriger Mann im Kanton Bern hat einen Strafbefehl wegen mehrerer Delikte erhalten, darunter tätliche Angriffe auf Polizeibeamte, Widerstand gegen die Staatsgewalt und wiederholter Drogenbesitz. Die Vorfälle ereigneten sich im März und April und führten zu Bussen und einer Geldstrafe.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ein 44-jähriger Mann wurde wegen mehrerer Delikte in Bern, Thun und Diemtigen verurteilt.
- Die Anklagepunkte umfassen Gewalt gegen Beamte, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Drogenbesitz.
- Der Mann wurde bei zwei separaten Gelegenheiten mit Kokain gefunden.
- Ihm drohen eine Geldstrafe, eine Busse und Gerichtskosten.
Erste Konfrontation mit der Polizei
Der Mann erregte Ende März erstmals die Aufmerksamkeit der Polizei. Gegen 20:15 Uhr beobachteten zwei Botschaftswächter, wie er eine Flasche auf eine Strasse in der Nähe des Bollwerks warf. Als die Wächter ihn für eine Routinekontrolle anhielten, weigerte sich der Mann, seinen Namen anzugeben.
Während dieser ersten Interaktion beschimpfte er die Beamten verbal. Er nannte sie «Idioten», so der Strafbefehl. Die Situation eskalierte, als er an der Schutzweste eines Beamten zog. Diese Handlung veranlasste die Beamten, ihm Handschellen anzulegen.
Der damals 43-jährige Mann leistete Widerstand gegen die Festnahme. Er trat einem Beamten gegen die Schienbeine. Trotz seines Widerstands brachten die Beamten ihn erfolgreich auf eine Polizeistation. Er wehrte sich während des gesamten Vorgangs weiter.
«Der Mann weigerte sich, sich auszuweisen und beschimpfte die Beamten verbal, unter anderem nannte er sie 'Idioten'.» – Staatsanwaltschaft Bern, Strafbefehl
Faktencheck: Widerstand gegen die Staatsgewalt
Widerstand gegen die Staatsgewalt kann in der Schweiz je nach Ausmass der Gewalt oder Bedrohung zu erheblichen Strafen, einschliesslich Bussen und Freiheitsstrafen, führen. Es ist ein schweres Vergehen gegen die öffentliche Autorität.
Vorfälle mit Kokain und Wahnvorstellungen
Etwa drei Wochen später reagierte die Polizei auf einen weiteren Vorfall mit demselben Mann in Diemtigen. Seine Mutter rief die Behörden gegen 00:30 Uhr an und meldete, dass ihr Sohn schrie und sich störend verhielt. Der Strafbefehl besagt, dass der Mann zu diesem Zeitpunkt unter Wahnvorstellungen litt.
Die Polizei fand am Tatort Hinweise auf Drogenkonsum. Sie stellte eine Tabakpfeife mit Drogenrückständen und zwei Gramm Kokain sicher. Nach diesem Vorfall transportierte die Polizei den Mann ins Spital Thun. Dies geschah, um den Bedarf an einer Fürsorgeplatzierung zu beurteilen, einer Massnahme für Personen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen könnten.
Während des Transports ins Spital wurde der Mann erneut verbal aggressiv gegenüber einem Polizeibeamten. Dies war sein zweiter registrierter Fall verbaler Aggression gegen die Strafverfolgungsbehörden innerhalb kurzer Zeit.
Wahnvorstellungen und Drogenkonsum verstehen
Wahnvorstellungen sind falsche Überzeugungen, die trotz gegenteiliger Beweise fest verankert sind. Sie können manchmal ein Symptom von psychischen Erkrankungen oder drogeninduzierten Psychosen sein, insbesondere bei Stimulanzien wie Kokain. Diese Zustände erfordern oft medizinische und psychiatrische Intervention.
Weiterer Drogenbesitz und rechtliche Konsequenzen
Gegen Ende April traf die Polizei den Mann ein drittes Mal in Bern an. Sie fanden ihn schlafend in einem Auto in der Maulbeerstrasse. Das Fahrzeug gehörte ihm nicht. Bei dieser Begegnung entdeckten die Beamten mehr als vier Gramm Kokain in seinem Besitz.
Die Staatsanwaltschaft Bern fasste die verschiedenen Delikte in einem einzigen Strafbefehl zusammen. Die Anklagepunkte umfassen: Gewalt und Drohung gegen Beamte, Widerstand gegen das Strafgesetzbuch durch Weigerung, sich auszuweisen, zwei Fälle von Beleidigung und zwei Fälle von Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Als Folge dieser Verurteilungen drohen dem Mann mehrere finanzielle Strafen. Er muss eine Geldstrafe von 1.350 Schweizer Franken und eine Busse von 450 Schweizer Franken zahlen. Zusätzlich ist er für Gerichtskosten in Höhe von 500 Schweizer Franken verantwortlich. Die beschlagnahmten Drogen werden laut Staatsanwaltschaft vernichtet.
- Geldstrafe: 1.350 CHF
- Busse: 450 CHF
- Gerichtskosten: 500 CHF
Die gesamte finanzielle Verpflichtung für den Mann beträgt 2.300 Schweizer Franken. Diese Strafen spiegeln die Schwere und die wiederholte Natur seiner Delikte gegen die öffentliche Ordnung und die Drogengesetze im Kanton wider.
Drogenstrafen in der Schweiz
Die Schweiz hat strenge Drogengesetze. Der Besitz selbst kleiner Mengen illegaler Substanzen wie Kokain kann zu erheblichen Bussen, Geldstrafen und in einigen Fällen zu Freiheitsstrafen führen. Wiederholte Delikte führen in der Regel zu härteren Strafen.
Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und die Strafverfolgung
Vorfälle mit Aggressionen gegen Polizeibeamte und wiederholte Drogenvergehen stellen Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit dar. Sie unterstreichen die fortlaufenden Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden, die Ordnung aufrechtzuerhalten und drogenbezogene Probleme in Gemeinden wie Bern, Thun und Diemtigen anzugehen.
Das Strafrechtssystem zielt darauf ab, solches Verhalten durch Strafen abzuschrecken. Es versucht auch, zugrunde liegende Probleme wie Drogenabhängigkeit und psychische Herausforderungen anzugehen, die zu diesen Handlungen beitragen können.
Polizeibeamte sind Risiken ausgesetzt, wenn sie auf Anrufe reagieren, die Personen unter dem Einfluss von Drogen oder mit Wahnvorstellungen betreffen. Ihre Ausbildung umfasst Deeskalationstechniken und den Umgang mit volatilen Situationen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.




