Ein 34-jähriger Mann ist verurteilt und gebüsst worden, nachdem er während einer routinemässigen Ticketkontrolle in Ostermundigen einen Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs tätlich angegriffen hatte. Der Vorfall, der sich in einem RBS-Bus ereignete, eskalierte, nachdem festgestellt wurde, dass der Passagier ohne gültiges Ticket unterwegs war.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 34-jähriger Passagier griff einen RBS-Ticketkontrolleur in einem Bus in Ostermundigen an.
- Die Konfrontation begann, als der Mann ohne gültiges Ticket angetroffen wurde und ihm mitgeteilt wurde, dass er nach Beginn der Kontrolle keines mehr kaufen könne.
- Der Mann packte den Kontrolleur am Kragen und stiess ihn gegen die Bustür, bevor ein zweiter Kontrolleur eingriff.
- Er wurde der Behinderung einer Amtshandlung für schuldig befunden und erhielt eine Busse von 600 Franken sowie zusätzliche 650 Franken Verfahrenskosten.
Details des Vorfalls auf der RBS-Linie 44
Der Vorfall ereignete sich an einem Montagnachmittag Anfang Juni. Gegen 13:15 Uhr stieg ein 34-jähriger Bieler an der Haltestelle Dennigkofen in Ostermundigen in einen RBS-Bus der Linie 44. Nachdem er im hinteren Teil des Fahrzeugs Platz genommen hatte, näherte sich ihm ein Ticketkontrolleur und verlangte ein gültiges Ticket für seine Fahrt.
Der Passagier hatte kein Ticket. Er stand dann auf, um nach vorne zum Fahrer zu gehen und eines zu kaufen. Der Kontrolleur informierte ihn jedoch, dass es zu spät sei, ein Ticket zu kaufen, sobald eine Kontrolle im Gange sei. Dies ist ein Standardverfahren im öffentlichen Verkehr, um das Schwarzfahren zu verhindern.
Vorschriften des öffentlichen Verkehrs
In der Schweiz besagen die Vorschriften des öffentlichen Verkehrs, dass ein gültiges Ticket vor Antritt der Fahrt vorhanden sein muss. Der Versuch, ein Ticket nach Beginn einer Kontrolle zu kaufen, ist in der Regel nicht gestattet und kann zu einer Busse führen. Kontrolleure gelten als Amtspersonen, die ihre Pflichten erfüllen, und eine Einmischung in ihre Arbeit kann zu strafrechtlichen Anklagen führen.
Konfrontation eskaliert zu tätlicher Auseinandersetzung
Laut Bericht der Staatsanwaltschaft reagierte der Passagier wütend auf die Erklärung des Kontrolleurs. Der Kontrolleur versperrte daraufhin dem Mann den Weg, besorgt, dass dieser versuchen könnte, den Bus zu verlassen, um seine Personalien für den Schwarzfahrerbericht nicht angeben zu müssen.
Die Situation eskalierte schnell. Der Passagier packte den RBS-Mitarbeiter am Kragen seines T-Shirts und stiess ihn gewaltsam rückwärts gegen die Bustür. Der Kontrolleur wehrte sich, indem er ebenfalls das Hemd des Mannes packte und versuchte, ihn wegzustossen.
Der körperliche Kampf erforderte das Eingreifen eines zweiten Ticketkontrolleurs, um die beiden Personen zu trennen. Nach der Auseinandersetzung kontaktierte der Busfahrer sofort die Polizei, um den Vorfall zu melden.
Polizeieinsatz erforderlich
Das Eingreifen eines zweiten Kontrolleurs und der anschliessende Anruf bei der Polizei unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Konfrontation. Solche Vorfälle können erhebliche Verspätungen und Belastungen für andere Passagiere an Bord verursachen.
Gerichtsverfahren und finanzielle Strafe
Der Fall wurde von der Staatsanwaltschaft bearbeitet, die feststellte, dass die aggressiven Handlungen des Passagiers ein vorsätzlicher Versuch waren, die Ticketkontrolle zu behindern oder zu verhindern. Folglich wurde er formell wegen Behinderung einer Amtshandlung angeklagt und für schuldig befunden.
Das Gericht verhängte eine finanzielle Strafe in Form einer bedingten Busse. Das konkrete Urteil lautete:
- Busse: 20 Tagessätze zu je 30 Franken.
- Gesamtbussenbetrag: 600 Franken.
- Verfahrenskosten: Der Mann wurde auch angewiesen, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen, die sich auf 650 Franken beliefen.
Insgesamt wird der Vorfall den 34-jährigen Mann 1'250 Franken kosten. Diese Strafe dient als Erinnerung an den rechtlichen Schutz, der den Mitarbeitern des öffentlichen Verkehrs zusteht, und an die schwerwiegenden Folgen einer Einmischung in ihre Pflichten. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit bei Routinekontrollen, um die Sicherheit und das ordnungsgemässe Funktionieren des öffentlichen Verkehrssystems zu gewährleisten.




