Eine routinemässige Ganzkörper-Laser-Haarentfernung in einem Berner Schönheitsstudio führte bei einer Kundin zu erheblichen Verbrennungen. Die beteiligte Kosmetikerin hat inzwischen einen Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erhalten. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsprotokollen bei kosmetischen Behandlungen.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine Kundin erlitt Verbrennungen ersten und zweiten Grades während der Laser-Haarentfernung.
- Die Kosmetikerin ignorierte wiederholte Schmerzklagen während der gesamten Behandlung.
- Die Technikerin verwendete zum ersten Mal ein neues Lasergerät.
- Die Kundin erlitt Hyperpigmentierungen, die möglicherweise dauerhaft sind.
- Die Technikerin erhielt eine bedingte Geldstrafe von 3.600 Schweizer Franken und eine zusätzliche Busse von 900 Schweizer Franken.
Laserbehandlung führt zu schweren Verbrennungen in Bern
Im November 2024 besuchte eine Frau ein Berner Schönheitsstudio für eine Ganzkörper-Laser-Haarentfernung. Sie hatte zuvor bereits etwa zehn ähnliche Behandlungen gehabt, davon etwa sechs im selben Studio. Diese Vorerfahrung bedeutete, dass sie mit den typischen Empfindungen der Behandlung vertraut war.
An diesem speziellen Tag bediente die Kosmetikerin jedoch zum ersten Mal ein neues Lasergerät. Die Behandlung begann mit der Oberlippe. Die Kundin verspürte sofort ein Brennen, das sich von ihren früheren Erfahrungen unterschied. Trotz dieses anfänglichen Unbehagens wurde die Prozedur fortgesetzt.
Fakt: Verbrennungsgrade
- Verbrennungen ersten Grades: Betreffen nur die äussere Hautschicht und verursachen Rötungen und Schmerzen.
- Verbrennungen zweiten Grades: Schädigung der äusseren Schicht und der darunterliegenden Schicht, was zu Blasen, Rötungen und starken Schmerzen führt.
Schmerzen der Kundin von Technikerin ignoriert
Die Laserbehandlung wurde an den Achseln der Kundin fortgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt informierte die Frau die Technikerin, dass sie starke brennende Schmerzen verspürte. Trotz dieser direkten Beschwerde wurde die Haarentfernung an ihren Armen fortgesetzt.
Laut Strafbefehl verstärkten sich die Schmerzen erheblich, als der Laser ihre Ellbogen erreichte. Die Kundin zuckte sichtbar zusammen und gab Schmerzenslaute von sich. Sie teilte der Kosmetikerin deutlich mit:
„Es brennt sehr stark.“
Trotz dieser deutlichen Signale und verbalen Beschwerden stoppte die Technikerin die Behandlung nicht. Die Ganzkörper-Laser-Sitzung wurde bis zum Ende fortgesetzt, obwohl die Kundin wiederholt vor Schmerz zurückzuckte.
Hintergrund zur Laser-Haarentfernung
Die Laser-Haarentfernung funktioniert, indem sie das Melanin in den Haarfollikeln mit konzentriertem Licht angreift. Die Lichtenergie wandelt sich in Wärme um, schädigt die Follikel und hemmt zukünftiges Haarwachstum. Eine korrekte Kalibrierung des Lasergeräts basierend auf Hauttyp und Haarfarbe ist entscheidend, um Verbrennungen und andere unerwünschte Reaktionen zu vermeiden. Techniker müssen über ein gültiges Sachkundezeugnis verfügen.
Vorwürfe der Simulation und Fortsetzung der Behandlung
Die Schmerzen der Kundin hielten während der gesamten Prozedur an. Die Kosmetikerin soll ihr vorgeworfen haben, die Schmerzen zu simulieren. Die Technikerin versicherte der Kundin auch, dass die Temperatur des Geräts nicht zu hoch eingestellt sei.
„Sie haben nur Angst“,soll die Technikerin der Frau gesagt haben, wie im Strafbefehl detailliert beschrieben.
Die Kundin, von diesen Zusicherungen überzeugt, brach die Behandlung nicht ab. Sie vertraute dem professionellen Urteil der Technikerin. Dieses Vertrauen führte letztlich zu schwerwiegenden Folgen.
Folgen: Verbrennungen und Hyperpigmentierung
Als direkte Folge der Laserbehandlung erlitt die Kundin mehrere Verbrennungen ersten und zweiten Grades am ganzen Körper. Ihre Beine, ihr Gesäss und beide Arme waren besonders von den Verletzungen betroffen. Sie benötigte Medikamente zur Schmerzbehandlung.
Die Verbrennungen heilten nach etwa einem Monat ab. Der Vorfall hinterliess jedoch dauerhafte Spuren. Verschiedene dunkle Verfärbungen, bekannt als Hyperpigmentierungen, entwickelten sich an ihren Armen, Achseln und Beinen. Es bleibt ungewiss, ob diese Hautveränderungen mit der Zeit vollständig verblassen werden.
Hyperpigmentierung tritt auf, wenn die Haut überschüssiges Melanin produziert, oft als Reaktion auf Entzündungen oder Verletzungen. Laserverbrennungen können diese Reaktion auslösen, insbesondere bei Personen mit bestimmten Hauttypen. Dieser Zustand kann ästhetisch störend und schwer zu behandeln sein.
Rechtliches Ergebnis für die Kosmetikerin
Die Kosmetikerin sah sich nach dem Vorfall rechtlichen Schritten gegenüber. Sie wurde wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung für schuldig befunden. Dieses Urteil erging, obwohl sie das obligatorische Sachkundezeugnis für kosmetische Haarentfernung nur wenige Monate vor dem Vorfall erworben hatte.
Das Gericht verurteilte die Technikerin zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Schweizer Franken. Zusätzlich wurde ihr eine Busse von 900 Schweizer Franken auferlegt und die Gerichtskosten in Höhe von 500 Schweizer Franken. Dieses Urteil unterstreicht die rechtliche Verantwortung von Fachleuten in der Schönheitsbranche.
Der Fall dient sowohl Kunden als auch Schönheitsfachleuten als Erinnerung an die Bedeutung von Sicherheit, Kommunikation und angemessener Ausbildung bei kosmetischen Verfahren. Kunden sollten Unbehagen immer äussern, und Techniker müssen angemessen reagieren, um das Wohlbefinden der Kunden zu gewährleisten.




