Ein kürzlicher Vorfall in der Region Bern hat einem Hundebesitzer eine Busse von 500 Franken eingebracht, nachdem sein Tier ein Kind gebissen hatte. Dies ist der zweite gemeldete Beissvorfall mit demselben Hund, was Bedenken hinsichtlich der Verantwortung des Besitzers und der öffentlichen Sicherheit aufwirft.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Hundebesitzer aus der Region Bern erhielt eine Busse von 500 Franken wegen eines Hundebisses.
- Der Vorfall betraf einen unangeleinten Hund, der den Oberarm eines Kindes biss.
- Dies war der zweite gemeldete Beissvorfall mit demselben Hund.
- Der Besitzer, der eine Gehhilfe benutzt, hatte Mühe, das Tier zu kontrollieren.
- Die Behörden zitierten einen Verstoss gegen das Hundegesetz und mangelnde Kontrollmassnahmen.
Zweiter Beissvorfall führt zu rechtlichen Schritten
Der Vorfall ereignete sich Anfang dieses Sommers während eines Spaziergangs. Der Besitzer, ein Rentner aus der Region Bern, war mit seinem Sennenhund unterwegs. Der Hund war nicht angeleint. Der Besitzer selbst ist auf eine Gehhilfe angewiesen, was seine Fähigkeit, schnell zu reagieren, beeinträchtigte.
Als ein Vater und seine beiden Söhne, ebenfalls von einem Hund begleitet, an ihnen vorbeigingen, sprang der Sennenhund plötzlich auf einen der Jungen zu. Das Tier biss das Kind in den Oberarm und verursachte oberflächliche Verletzungen.
Details zum Vorfall
- Ort: Region Bern
- Tier: Sennenhund
- Opfer: Kleiner Junge
- Verletzung: Oberflächlicher Biss am Oberarm
- Mobilität des Besitzers: Benutzt eine Gehhilfe
Der Vater forderte den Hundebesitzer wiederholt auf, sein Tier sofort anzuleinen. Aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen konnte sich der Beschuldigte dem Hund jedoch nur langsam nähern. Schliesslich gelang es ihm, den Hund zurückzurufen und anzuleinen.
Besitzer kannte die Tendenzen des Hundes
Die Behörden bestätigten, dass dies nicht das erste Mal war, dass der Hund jemanden gebissen hatte. Der Besitzer wusste, dass sein Hund negativ auf Kinder reagierte. Trotz dieses Wissens führte der Rentner das Tier während des Spaziergangs nicht an der Leine.
Darüber hinaus hatte er keine Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass er seinen Hund jederzeit kontrollieren konnte, insbesondere angesichts seiner körperlichen Einschränkungen. Optionen wie das Mitbringen einer Begleitperson oder die Verwendung einer kurzen Leine wurden nicht umgesetzt. Dieser Mangel an Voraussicht trug zum Vorfall bei.
„Der Besitzer wusste, dass der Hund auf Kinder reagierte, versäumte es jedoch, das Tier zu sichern“, heisst es in einem Rechtsdokument. „Er sorgte auch trotz seiner körperlichen Einschränkungen nicht für eine ständige Kontrolle.“
Schweizer Hundegesetze
Die Hundegesetze in der Schweiz variieren je nach Kanton, verlangen aber im Allgemeinen von den Besitzern, ihre Tiere unter Kontrolle zu halten. Dies beinhaltet oft Leinenpflicht in öffentlichen Bereichen, insbesondere für Hunde mit bekannten aggressiven Tendenzen oder in Situationen, in denen die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte. Besitzer sind für das Verhalten ihrer Haustiere und jeglichen Schaden, den sie verursachen, verantwortlich.
Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Ihm wird ein Verstoss gegen das Hundegesetz vorgeworfen. Dies unterstreicht die ernste Haltung der Behörden gegenüber verantwortungsvoller Hundehaltung.
Verhängte Geldbussen
Der Mann wurde wegen des Verstosses mit einer Busse von 500 Franken belegt. Zusätzlich zur Busse muss er auch eine Verwaltungsgebühr von 200 Franken entrichten. Damit beläuft sich die gesamte finanzielle Strafe auf 700 Franken.
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen Tierhaltung, insbesondere wenn ein Tier eine Vorgeschichte von Aggressionen hat. Besitzer müssen alle notwendigen Schritte unternehmen, um Schäden an anderen zu verhindern, einschliesslich ordnungsgemässen Anleinens und, falls erforderlich, der Suche nach Unterstützung oder Training.
- Busse für Verstoss: 500 Schweizer Franken
- Verwaltungsgebühr: 200 Schweizer Franken
- Gesamtzahlung: 700 Schweizer Franken
Die lokalen Behörden überwachen solche Fälle weiterhin, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Urteil dient allen Hundebesitzern als Mahnung an ihre rechtlichen und ethischen Verantwortlichkeiten.




