Ein Sporttrainer in Bern ist wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen über einen Zeitraum von zwei Jahren zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. In dem Fall, bei dem das Opfer im Alter von 14 Jahren schwanger wurde, wurde auch die Mutter des Mädchens wegen Beihilfe zu den unerlaubten Treffen verurteilt.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Berner Sporttrainer wurde wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
- Das Opfer war 13 Jahre alt, als die Handlungen begannen, und wurde mit 14 schwanger.
- Der Trainer, der über 30 Jahre älter war als das Opfer, erhielt zudem ein siebenjähriges Landesverbot und ein lebenslanges Verbot der Arbeit mit Minderjährigen.
- Die Mutter des Opfers wurde der Beihilfe schuldig gesprochen und erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe.
- Das Gericht befand, dass die Mutter trotz verdächtiger Chat-Nachrichten und der Schwangerschaft ihrer Tochter nicht eingegriffen hatte.
Trainer erhält Gefängnisstrafe und Verbote
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat kürzlich einen erschütternden Fall abgeschlossen, der einen Sporttrainer und eine junge Schülerin betraf. Der Trainer wurde wegen sexuellen Fehlverhaltens mit der Minderjährigen für schuldig befunden, die erst 13 Jahre alt war, als die Interaktionen begannen.
Die Gerichtsverhandlungen ergaben, dass der sexuelle Kontakt über zwei Jahre andauerte. In dieser Zeit wurde das Opfer im Alter von 14 Jahren schwanger. Der Trainer ist mehr als drei Jahrzehnte älter als das Mädchen.
Der Trainer zeigte vor Gericht Reue und erklärte:
„Ich übernehme die volle Verantwortung und schäme mich für das, was passiert ist.“Er erhielt eine dreijährige Gefängnisstrafe, wovon ein Jahr sofort zu verbüßen ist. Zusätzlich verhängte das Gericht ein siebenjähriges Landesverbot und ein lebenslanges Verbot der Arbeit mit Minderjährigen.
Wichtige Fakten
- Das Opfer war zu Beginn der sexuellen Handlungen 13 Jahre alt.
- Der Trainer ist mehr als 30 Jahre älter als das Opfer.
- Das Opfer wurde mit 14 Jahren schwanger.
- Der Trainer erhielt eine dreijährige Gefängnisstrafe (ein Jahr sofort).
- Er muss auch ein siebenjähriges Landesverbot und ein lebenslanges Verbot der Arbeit mit Minderjährigen hinnehmen.
Mutter wegen Beihilfe verurteilt
In einer bedeutenden Entwicklung wurde auch die Mutter des Opfers im Zusammenhang mit dem Fall angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf der Mutter vor, durch Chat-Nachrichten zwischen ihrer Tochter und dem Trainer von der unangemessenen Beziehung gewusst zu haben. Trotz dieses Wissens soll sie nicht eingegriffen haben.
Die Anklageschrift besagte, dass die Mutter sogar ein Treffen zwischen ihrer Tochter und dem Trainer ermöglichte. Ihre Untätigkeit setzte sich fort, selbst nachdem ihre 14-jährige Tochter schwanger wurde. Die Polizei griff schließlich durch Dritte ein.
Die Mutter bestritt alle Anschuldigungen und behauptete, sie habe dem Trainer vertraut. Sie erklärte, die Schwangerschaft ihrer Tochter sei ein Schock gewesen, der zu einem sofortigen Abbruch geführt habe.
Ihr Anwalt plädierte auf Freispruch und deutete an, dass die Chat-Nachrichten ein unvollständiges Bild der Situation lieferten. Der Staatsanwalt bezeichnete das Verhalten der Mutter jedoch als „entsetzlich und surreal“ und merkte an, dass die Treffen auch nach dem Schwangerschaftsabbruch fortgesetzt wurden.
Das Gericht verurteilte die Mutter schließlich wegen Beihilfe. Sie erhielt eine zweijährige bedingte Gefängnisstrafe. Das Gericht befand, dass die Mutter „vehement hätte eingreifen“ müssen, um ihre Tochter zu schützen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rechtlicher Kontext
Nach schweizerischem Strafrecht sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren illegal, unabhängig davon, ob eine Zustimmung vorliegt. Dieser Rechtsrahmen zielt darauf ab, Minderjährige vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.
Gerichtsverfahren und Identitätsschutz
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Identität des minderjährigen Opfers zu schützen. Nur akkreditierte Medienvertreter durften anwesend sein und mussten den Gerichtssaal während der Zeugenaussage des Opfers verlassen.
Aufgrund der öffentlichen Position der Mutter entschied die Berufungskammer des Kantonsgerichts vor dem Prozess, dass sie in Medienberichten nur als Politikerin oder hochrangige Beamtin bezeichnet werden dürfe. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Identität des Opfers, das zum Zeitpunkt der Taten minderjährig war, zusätzlich zu schützen.
- Der Prozess war zum Schutz des Opfers nicht öffentlich.
- Der Medienzugang war eingeschränkt, insbesondere während der Zeugenaussage des Opfers.
- Die öffentliche Rolle der Mutter erforderte spezifische Berichtsrichtlinien zum Schutz der Identität des Opfers.
Auswirkungen und zukünftige Implikationen
Der Fall beleuchtet das kritische Thema des Kinderschutzes und die Verantwortung von Erwachsenen beim Schutz von Minderjährigen. Das lebenslange Verbot des Trainers, mit Jugendlichen zu arbeiten, unterstreicht die Schwere seiner Handlungen und das Engagement des Gerichts, zukünftigen Schaden zu verhindern.
Die Verurteilung der Mutter sendet auch eine klare Botschaft über die rechtlichen und moralischen Pflichten von Eltern, ihre Kinder zu schützen, selbst wenn sie mit schwierigen Umständen konfrontiert sind. Dieser Fall dient als drastische Erinnerung an die verheerenden Folgen solcher Straftaten für Opfer und ihre Familien.
Das Gerichtsverfahren, obwohl auf regionaler Ebene abgeschlossen, kann noch Berufungen nach sich ziehen, was bedeutet, dass das letzte Kapitel dieses Falles noch nicht geschrieben ist. Die ersten Urteile zeigen jedoch eine starke Haltung gegen Kindesausbeutung.
„Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit von Wachsamkeit und Intervention, wenn die Sicherheit von Kindern gefährdet ist“, kommentierte ein Rechtsexperte.
Gemeinschaftsorganisationen, die sich für den Kinderschutz einsetzen, haben ebenfalls ihre Unterstützung für die strenge Haltung des Gerichts zum Ausdruck gebracht und sich für eine fortgesetzte Sensibilisierung und Aufklärung eingesetzt, um ähnliche Tragödien zu verhindern.




