Ein Berner Chirurg muss sich im Januar wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chirurgen vor, bei mehreren Patienten unterentwickelte künstliche Bandscheiben implantiert zu haben, was zu erheblichen körperlichen Schäden führte.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Berner Chirurg muss sich im Januar wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten.
- Die Anklage behauptet, dass unterentwickelte Wirbelsäulenimplantate sieben Patienten geschädigt haben.
- Die Implantate namens Cadisc-L wurden zwischen 2011 und 2013 verwendet.
- Tierversuche sollen bereits vor der Markteinführung Mängel gezeigt haben.
- Der Prozess soll am 12. Januar beginnen, ein Urteil wird bis zum 9. Februar erwartet.
Skandal um Wirbelsäulenimplantate erreicht Gericht
Der Prozess gegen den Berner Chirurgen soll am 12. Januar vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland beginnen. Dieses Gerichtsverfahren folgt einer langwierigen Untersuchung des Einsatzes des Cadisc-L Wirbelsäulenimplantats.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft versagten die künstlichen Bandscheiben bei allen sieben Patienten, die vom Chirurgen operiert wurden. Diese Versagen sollen zu dauerhaften körperlichen Schäden an den Wirbelsäulen der Patienten geführt haben.
Falldetails
Der Chirurg soll die wissenschaftliche Entwicklung des Cadisc-L Wirbelsäulenimplantats begleitet haben. Anschliessend implantierte er das Produkt zwischen 2011 und 2013 Patienten im Salem-Spital in Bern.
Vorwürfe der unterentwickelten Technologie
Der Kern der Anklage dreht sich um die angebliche Unreife des Cadisc-L Implantats. Es wird vermutet, dass das Produkt nicht ausreichend getestet oder entwickelt wurde, bevor es bei menschlichen Patienten eingesetzt wurde.
Ein wichtiger Punkt ist, dass Tierversuche, die vor der Markteinführung des Produkts durchgeführt wurden, Berichten zufolge Mängel aufzeigten. Trotz dieser Ergebnisse wurde das Cadisc-L Implantat 2010 kommerziell eingeführt.
Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die fraglichen künstlichen Bandscheiben bei allen sieben Patienten versagt haben. Dies verursachte körperliche Schäden an deren Wirbelsäulen.
Internationale Komplikationen
Über die Schweiz hinaus wurde das Cadisc-L Implantat mit schweren Komplikationen in ganz Europa in Verbindung gebracht. Dutzende von Patienten in verschiedenen Ländern sollen nach Erhalt des Geräts Probleme gehabt haben.
Das britische Unternehmen Ranier, das die Prothese vertrieb, hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Dies fügt dem internationalen Aspekt des Falles eine weitere Komplexitätsebene hinzu.
Verteidigung und rechtliche Position des Chirurgen
Der Anwalt des Chirurgen hat alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Sie behaupten, ihr Mandant habe in diesem Fall sowohl rechtlich als auch ethisch korrekt gehandelt.
Für den Chirurgen gilt während des gesamten Prozesses die Unschuldsvermutung. Die Verteidigung wird voraussichtlich Argumente vorbringen, die die Behauptungen der Anklage über die Entwicklung des Implantats und das Verhalten des Chirurgen in Frage stellen.
Hintergrund des Falles
Die Vorwürfe gegen den Chirurgen wurden erstmals 2018 öffentlich. Ein internationales Ermittlungsteam, darunter Mitglieder von Tamedia, brachte die Geschichte ans Licht. Ihre Erkenntnisse leiteten den formellen Rechtsprozess ein, der nun in diesem Prozess gipfelt.
Der Weg zu einem Urteil
Der Prozess ist für mehrere Wochen im Januar angesetzt. Rechtsexperten erwarten eine komplexe Präsentation von medizinischen Beweisen, wissenschaftlichen Daten und Patientenzeugenaussagen.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland wird die Argumente sowohl der Anklage als auch der Verteidigung anhören. Eine Urteilsverkündung ist derzeit für den 9. Februar geplant.
- Das Gericht wird wissenschaftliche Berichte über das Implantat prüfen.
- Patientenaussagen werden ein entscheidender Bestandteil des Verfahrens sein.
- Die Rolle des Chirurgen bei der Entwicklung des Implantats wird genau untersucht.
Dieser Fall unterstreicht die entscheidende Bedeutung strenger Tests und ethischer Überlegungen bei der Entwicklung und Anwendung medizinischer Geräte. Das Ergebnis wird von der medizinischen Gemeinschaft und Patientenvertretungen genau beobachtet werden.




