Eine Hundesitterin aus der Region Bern ist wegen mehrfacher Verstösse gegen Tierschutzgesetze und Hundeverordnungen mit einer Busse von 2.700 Schweizer Franken belegt worden. Das Urteil erging, nachdem eine Inspektion mehrere Fälle von Vernachlässigung aufgedeckt hatte, darunter die Haltung von Hunden in einem fensterlosen Lieferwagen in einer Tiefgarage.
Wichtigste Erkenntnisse
- Eine Berner Hundesitterin erhielt eine Busse von 2.700 Franken wegen Tierschutzverstössen.
- Zu den Verstössen gehörte die Haltung von acht Hunden in einem fensterlosen Lieferwagen ohne Wasser in einer Tiefgarage.
- Die Sitterin führte auch zu viele Hunde gleichzeitig aus und überschritt ihre Bewilligung um vier Tiere.
- Die Staatsanwaltschaft stellte mehrere Verstösse gegen das Tierschutz- und Hundegesetz fest.
Untersuchung deckt ungeeignete Bedingungen auf
Die Person, die eine Bewilligung des Kantonalen Veterinärdienstes für die Betreuung von bis zu 19 Hunden besass, geriet nach zwei separaten Tierschutzbeschwerden ins Visier. Eine im April durchgeführte Inspektion deckte erhebliche Verstösse gegen ihre Betriebsbedingungen auf.
Während der Mittagsstunden entdeckten die Ermittler acht Hunde, die in einem Kastenwagen in einer Tiefgarage eingesperrt waren. Diese Praxis war von den Behörden ausdrücklich untersagt. Der Laderaum des Lieferwagens hatte keine Fenster, und die Garage selbst bot kein natürliches Tageslicht.
Wichtige Fakten
- Bussgeld: 2.700 Schweizer Franken (2.400 CHF Busse + 300 CHF Gebühren)
- Hunde im Lieferwagen: 8 (2 angebunden, 6 in Transportboxen)
- Maximal erlaubte Hunde (Spaziergänge): 5
- Tatsächlich ausgeführte Hunde: 9
- Dauer der Überbetreuung: Vier Monate
Mangel an Platz und Wasser
Zwei der Hunde im Lieferwagen waren im vorderen Laderaum an ihren Halsbändern angebunden. Die restlichen sechs wurden in Transportboxen gehalten. Diese Boxen sind nur für den vorübergehenden Transport und nicht für eine längere Haltung vorgesehen.
Die Tiere litten unter stark eingeschränkter Bewegungsfreiheit. Entscheidend ist, dass in keiner der Boxen Wasser zur Verfügung stand. Ausserdem fehlte den Hunden der Zugang zu erhöhten Ruheplätzen oder abgeschiedenen Rückzugsorten, die für ihr Wohlbefinden unerlässlich sind.
„Die beobachteten Bedingungen waren ein klarer Verstoss gegen Tierschutzstandards und entzogen den Hunden grundlegende Notwendigkeiten wie Wasser und ausreichend Platz“, erklärte ein Vertreter, der der Untersuchung nahestand.
Überschreitung der erlaubten Hundezahl bei Spaziergängen
Am selben Tag, an dem der Lieferwagen entdeckt wurde, wurde die Hundesitterin bei einem Spaziergang beobachtet. Sie liess neun Hunde in der Nähe einer belebten Hauptstrasse und am Waldrand frei. Sie versäumte es, die bereits unangeleinten Tiere unter ihrer direkten Aufsicht zu halten.
Dieser Vorfall verdeutlichte einen weiteren erheblichen Verstoss. Die Bewilligung der Sitterin erlaubte ihr, maximal fünf Hunde gleichzeitig auszuführen. Über einen Zeitraum von vier Monaten führte sie jedoch regelmässig neun Hunde gleichzeitig aus, vier mehr als gesetzlich erlaubt.
Rechtlicher Rahmen
Die Schweiz verfügt über strenge Tierschutzgesetze, die das Wohl der Tiere gewährleisten sollen. Diese Vorschriften umfassen Haltung, Pflege, Fütterung und soziale Interaktion. Für Hundesitter und ähnliche Dienstleistungen sind spezielle Bewilligungen erforderlich, die die maximale Anzahl der zu betreuenden Tiere und die Bedingungen festlegen.
Das Kantonale Veterinärwesen spielt eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung dieser Gesetze durch Inspektionen und die Herausgabe von Richtlinien. Verstösse können zu Bussen, Entzug von Bewilligungen und in schweren Fällen zu strafrechtlichen Anklagen führen.
Rechtliche Konsequenzen und Busse
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern stufte diese Handlungen als mehrfache Verstösse gegen das Tierschutzgesetz und das Hundegesetz ein. Die Häufung dieser Verstösse führte zur Ausstellung eines Strafbefehls.
Die Hundesitterin muss eine Busse von 2.400 Schweizer Franken bezahlen. Zusätzlich muss sie 300 Franken an Verwaltungsgebühren entrichten. Der Gesamtbetrag, den sie zahlen muss, beläuft sich auf 2.700 Schweizer Franken.
Bedeutung der Einhaltung
Dieser Fall erinnert an die strengen Vorschriften für Tierbetreuungsdienste in der Schweiz. Personen, die solche Unternehmen betreiben, müssen alle Bewilligungsbedingungen und Tierschutzstandards einhalten, um die Gesundheit und Sicherheit der ihnen anvertrauten Tiere zu gewährleisten. Regelmässige Kontrollen durch die Behörden sind entscheidend für die Einhaltung dieser Standards.
- Bewilligungen legen die maximale Hundezahl fest.
- Ausreichend Platz und Wasser sind obligatorisch.
- Aufsicht während Spaziergängen ist unerlässlich.
Das rasche Vorgehen der Behörden unterstreicht das Engagement für den Tierschutz in der Region. Es zeigt, dass Verstösse gegen diese Vorschriften erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.




