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Kanton Bern genehmigt Luchsabschuss im Kandertal

Der Kanton Bern hat den Abschuss eines Luchses im Kandertal genehmigt, nachdem dieser wiederholt Nutztiere angegriffen hatte. Die vom Bundesamt für Umwelt genehmigte Entscheidung tritt am Mittwoch in

Julian Fischer
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Julian Fischer

Julian Fischer is a legal affairs correspondent specializing in Swiss jurisprudence and public administration. He covers court decisions, legislative developments, and social policy impacts across various cantons. (DE)

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Kanton Bern genehmigt Luchsabschuss im Kandertal

Der Kanton Bern hat eine Verfügung erlassen, die den Abschuss eines Luchses im Kandertal erlaubt. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem das Tier wiederholt Nutztiere angegriffen hatte. Die Verfügung der Direktion für Volkswirtschaft, Energie und Umwelt tritt am Mittwoch, den 17. September 2025, in Kraft.

Die Behörden geben an, dass der Luchs seit Mitte Juni mehrere Schafe und Ziegen gerissen hat. Dieses Verhaltensmuster führte zur Entscheidung, seine Entnahme aus dem Gebiet zu genehmigen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Kanton Bern genehmigte einen Luchsabschuss im Kandertal.
  • Der Luchs griff seit Mitte Juni mehrere Nutztiere an.
  • Die Entscheidung folgt einer Einschätzung der Jagdinspektorate.
  • Das Bundesamt für Umwelt hat die Massnahme genehmigt.
  • Die Abschussperiode dauert bis zum 16. November 2025.

Begründung der Entscheidung

Die Jagdinspektorate bewerteten das Verhalten des Luchses. Sie kamen zu dem Schluss, dass sich das Tier zunehmend auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert hatte. Diese Spezialisierung erfüllt die Kriterien für einen Ausnahmefall gemäss dem etablierten Luchsmanagementplan.

Die Entscheidung des Kantons erhielt die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt. Diese eidgenössische Genehmigung bestätigt, dass die Massnahme mit den nationalen Wildtierbestimmungen und Artenschutzbemühungen im Einklang steht.

Fakt: Luchse in der Schweiz

Luchse sind in der Schweiz eine geschützte Art. Ihre Population erholt sich seit den Wiederansiedlungsbemühungen in den 1970er Jahren. Managementpläne zielen darauf ab, den Artenschutz mit landwirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Zeitplan und rechtliche Aspekte

Die Genehmigung für den Luchsabschuss ist bis zum 16. November 2025 gültig. In diesem Zeitraum ist es befugtem Personal gestattet, die Massnahme durchzuführen.

Einzelpersonen können Einsprüche gegen die Entscheidung einlegen. Solche Beschwerden setzen jedoch die sofortige Wirkung der Verfügung nicht ausser Kraft. Das bedeutet, die Genehmigung bleibt auch bei einem anhängigen Rechtsmittel aktiv.

«Der Luchs hat sich zunehmend auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert, was die Kriterien für einen Ausnahmefall gemäss dem Luchsmanagementplan erfüllt», erklärte ein Vertreter der Direktion für Volkswirtschaft, Energie und Umwelt.

Auswirkungen auf lokale Landwirte

Landwirte in der Region Kandertal standen aufgrund der wiederholten Angriffe des Luchses vor Herausforderungen. Der Verlust von Nutztieren, insbesondere von Schafen und Ziegen, kann für landwirtschaftliche Betriebe eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Die Entscheidung, den Abschuss zu genehmigen, zielt darauf ab, die Existenzgrundlage dieser Landwirte zu schützen. Sie soll auch eine weitere Eskalation von Konflikten zwischen Wildtieren und menschlichen Aktivitäten verhindern.

Hintergrund: Luchsmanagement

Die Schweiz verfügt über ein nationales Konzept zur Bewirtschaftung der Luchsbestände. Dieses Konzept legt die Bedingungen fest, unter denen ein Luchs aus einem Gebiet entnommen werden darf. Diese Bedingungen umfassen typischerweise wiederholte Angriffe auf geschützte Nutztiere trotz präventiver Massnahmen.

Ziel ist es, das langfristige Überleben der Luchsbestände zu sichern und gleichzeitig Konflikte mit menschlichen Interessen zu minimieren. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend für die Erhaltung der Biodiversität und die Unterstützung ländlicher Gemeinden.

Artenschutz und Koexistenz

Luchse sind wichtige Raubtiere in Schweizer Ökosystemen. Sie helfen, die Populationen von Wildhuftieren wie Rehen und Gämsen zu kontrollieren. Ihre Anwesenheit deutet auf eine gesunde Waldumgebung hin.

Wenn Luchse jedoch Haustiere angreifen, entsteht ein direkter Konflikt mit menschlichen Interessen. Die Behörden müssen Artenschutzziele gegen die Notwendigkeit abwägen, Nutztiere zu schützen und die lokale Landwirtschaft zu unterstützen.

Präventivmassnahmen und Zukunftsaussichten

Landwirte setzen oft verschiedene Massnahmen ein, um ihre Nutztiere vor Raubtieren zu schützen. Dazu gehören Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Nachtpferche. Die Wirksamkeit dieser Massnahmen variiert je nach den spezifischen Umständen und dem Verhalten des Raubtieres.

Der Vorfall im Kandertal verdeutlicht die anhaltende Herausforderung, grosse Raubtiere in besiedelten Gebieten zu managen. Er unterstreicht die Bedeutung klarer Richtlinien und schneller Reaktionsmechanismen zur Bewältigung solcher Konflikte.

Der Kanton Bern überwacht weiterhin die Wildtierpopulationen und deren Interaktionen mit menschlichen Aktivitäten. Entscheidungen wie diese sind Teil einer umfassenderen Strategie, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten und die öffentliche Sicherheit sowie die wirtschaftliche Stabilität der Landwirte zu gewährleisten.

  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Viehverluste beeinträchtigen das Einkommen und die Betriebsabläufe der Landwirte.
  • Wildtiermanagement: Das Gleichgewicht zwischen Raubtierschutz und landwirtschaftlichem Schutz ist eine komplexe Aufgabe.
  • Rechtlicher Rahmen: Entscheidungen werden innerhalb strenger nationaler und kantonaler Richtlinien getroffen.

Die Situation im Kandertal dient als Beispiel dafür, wie Behörden spezifische Fälle innerhalb eines breiteren Artenschutzrahmens managen. Sie spiegelt die fortlaufenden Bemühungen wider, nachhaltige Lösungen für die Koexistenz von Mensch und Wildtier in der Schweiz zu finden.