Ein ehemaliger Kita-Mitarbeiter in der Region Bern sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber: Er soll mindestens 15 Kinder sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Anklageschrift mit 50 mutmasslichen Vorfällen eingereicht. Der Fall soll im kommenden Frühjahr vor Gericht verhandelt werden und wirft beunruhigende Fragen zur Kindersicherheit in Betreuungseinrichtungen auf.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein ehemaliger Kita-Mitarbeiter ist wegen 50 Missbrauchsfällen an 15 Kindern angeklagt.
- Die Vorfälle sollen sich in zwei verschiedenen Kindertagesstätten ereignet haben, eine davon in der Region Bern.
- Die Berner Kita hat verstärkte Sicherheitsmassnahmen eingeführt, einschliesslich Videoüberwachungskameras ohne Aufnahmefunktion.
- Es gibt keine nationale 'schwarze Liste' für Kita-Mitarbeiter, im Gegensatz zu Lehrern in der Schweiz.
Schwerwiegende Vorwürfe in Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Staatsanwaltschaft Bern für besondere Aufgaben hat vor drei Monaten Anklage gegen den ehemaligen Kita-Mitarbeiter erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, sexuelle Übergriffe an vier- bis fünfjährigen Kindern begangen zu haben. Diese mutmasslichen Taten ereigneten sich in zwei verschiedenen Kindertagesstätten. Eine dieser Einrichtungen befindet sich in der Region Bern, die andere in einem anderen Kanton.
Der Beschuldigte arbeitete etwa ein Jahr lang in der Berner Kita, bevor er im Februar 2024 verhaftet wurde. Die Gesamtzahl der mutmasslichen Vorfälle beläuft sich auf 50, betroffen sind mindestens 15 Kinder. Dieser Fall verdeutlicht ein erhebliches Problem im Bereich der Kinderbetreuung.
Falldetails
- Angeklagter: Ehemaliger Kita-Mitarbeiter, ca. 30 Jahre alt.
- Anklagepunkte: 50 Fälle von sexuellem Missbrauch.
- Opfer: Mindestens 15 Kinder, im Alter von 4-5 Jahren.
- Orte: Zwei Kindertagesstätten, eine in der Region Bern, eine in einem anderen Kanton.
- Verhaftung: Februar 2024.
- Prozess: Geplant für das kommende Frühjahr in Bern.
Kita-Leitung äussert Schock und setzt Änderungen um
Die Leitung der Berner Kita bestätigte, dass Missbrauchsfälle aufgetreten sind. Die Direktorin äusserte durch ihren Rechtsbeistand Emanuel Zloczower tiefe Bestürzung über die Ereignisse. «Meine Klientin ist zutiefst betroffen», erklärte Zloczower. «Missbrauch ist das Schlimmste, was in einer Kita passieren kann, sowohl für die Betroffenen als auch für die Betreuer.»
Die Kita-Leitung wies entschieden Behauptungen zurück, sie habe frühe Warnungen vor dem unangemessenen Verhalten des Mitarbeiters ignoriert. Laut Zloczower gab es weder während des Einstellungsprozesses noch zu einem späteren Zeitpunkt Hinweise auf missbräuchliches Verhalten. Die Einrichtung erfuhr erst nach der Verhaftung des Mannes von den schwerwiegenden Vorwürfen.
«Missbrauch ist das Schlimmste, was in einer Kita passieren kann, sowohl für die Betroffenen als auch für die Betreuer.»
Überarbeitung der Sicherheitsmassnahmen
Nach den Vorfällen hat die Berner Kita ihre bestehenden Sicherheitsprotokolle erheblich verstärkt. Eine wichtige Änderung ist eine strikte Regelung, die es Mitarbeitern untersagt, sich allein mit Kindern im Schlafbereich aufzuhalten. Darüber hinaus hat die Kita Videokameras in den Schlafräumen installiert. Diese Kameras funktionieren ohne Aufnahmefunktion.
Zloczower erklärte die Notwendigkeit dieser Massnahmen. Er wies darauf hin, dass ohne solche Technologie die Personalstärke wahrscheinlich verdoppelt werden müsste, was unpraktisch wäre. Die Kita-Leitung ist überzeugt, dass diese Schritte entscheidend sind, um den Kinderschutz zu verbessern.
Schutzprotokolle
Die Kita bestätigte, dass sie alle Sicherheitsvorschriften der kantonalen Aufsichtsbehörde erfüllte. Trotzdem soll der Mitarbeiter Wege gefunden haben, bestehende Schutzmassnahmen zu umgehen. Die Vorfälle sollen sich im Schlafzimmer ereignet haben.
Herausforderungen bei der Mitarbeiterüberprüfung und dem Informationsaustausch
Der Prozess der Überprüfung von Kita-Mitarbeitern ist unter die Lupe genommen worden. Als der Beschuldigte eingestellt wurde, wohnte er im Kanton Zürich, eine häufige Situation für junge Fachkräfte in diesem Sektor, die ihren Wohnort häufig wechseln. Die Kita befolgte alle Standardeinstellungsverfahren, einschliesslich der Einholung eines privaten Strafregisterauszugs und eines Sonderstrafregisterauszugs.
Der Sonderstrafregisterauszug ist ein umfassenderes Dokument. Er ist nur bestimmten Behörden zugänglich und enthält Informationen über Verurteilungen, Tätigkeitsverbote oder laufende Verfahren. Dieser Auszug ist für Personen gedacht, die für sensible Rollen, wie die Kinderbetreuung, in Betracht gezogen werden.
Keine nationale schwarze Liste für Kita-Mitarbeiter
Laut Kibesuisse, dem Schweizerischen Verband für Kinderbetreuung, existiert keine nationale schwarze Liste für Kita-Mitarbeiter. Dies steht im Gegensatz zum System für Lehrer, wo die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren seit 2004 eine Liste von Lehrern führt, deren Lehrbefugnis aufgrund von Verurteilungen entzogen wurde.
Seit Januar 2023 sind die kantonalen Aufsichtsbehörden, nicht die Kitas selbst, für die Einholung des erweiterten Strafregisterauszugs zuständig. Diese Behörden müssen auch jährlich den Ruf aller Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen überprüfen. Kitas sind verpflichtet, den Aufsichtsbehörden jedes Jahr Listen ihrer Mitarbeiter vorzulegen.
Überprüfungsverfahren
- Privater Strafregisterauszug: Wird vom Mitarbeiter vorgelegt.
- Sonderstrafregisterauszug: Wird seit Januar 2023 von kantonalen Behörden eingeholt.
- Jährliche Leumundsprüfung: Wird von kantonalen Behörden durchgeführt.
Forderungen nach verbessertem Informationsfluss und Prävention
Kibesuisse unterstützt die Idee einer schwarzen Liste für Kita-Mitarbeiter. Maximiliano Wepfer, Sprecher von Kibesuisse, betonte jedoch, dass ein verbesserter Informationsfluss noch wichtiger sei. «Behörden müssen miteinander kommunizieren, um zu verhindern, dass Kinder gefährdet werden», erklärte er.
Präventionsarbeit sei ebenso wichtig, bemerkte Wepfer. Dies beinhaltet die Sensibilisierung von Betreuungsteams durch Schulungen und Weiterbildungen. Ziel ist es, das Bewusstsein für potenzielle Risiken und Schutzmassnahmen zu schärfen. Trotz dieser Bemühungen räumte Wepfer ein, dass selbst eine robuste Prävention die Eliminierung aller Missbrauchsfälle nicht garantieren kann.
Wenn solche Vorfälle auftreten, fordert Kibesuisse eine «rasche und vollständige Aufklärung der unentschuldbaren Übergriffe». Die Berner Kita hat die Eltern über die Missbrauchsfälle informiert. Die Einrichtung wird unter neuer Leitung weitergeführt, eine Änderung, die nicht direkt mit den Missbrauchsfällen zusammenhing.




