Ein 46-jähriger Deutscher erhielt kürzlich eine bedingte Strafe und eine Busse, nachdem er in Bern eine Restaurantrechnung von 70 Franken nicht bezahlt hatte. Der Vorfall eskalierte, als er sich am Bahnhof der Verhaftung widersetzte, Polizisten angriff und auf der Polizeiwache Schaden anrichtete. Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit Wiederholungstätern in der Schweiz, insbesondere mit solchen ohne festen Wohnsitz.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein deutscher Mann prellte in Bern eine Restaurantrechnung von 70 Franken.
- Er griff Polizisten am Berner Bahnhof und auf der Polizeiwache an.
- Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Tagen und eine Busse von 1.000 Franken.
- Der Vorfall umfasste Spucken, Werfen von Lebensmitteln und verbale Drohungen gegen Beamte.
- Dieser Fall ist Teil eines grösseren Musters von Zechprellerei-Vorfällen in der Schweiz.
Restaurant-Zechprellerei führt zur Konfrontation
Der Vorfall begann Ende Mai in einem Restaurant im Berner Stadtzentrum. Der 46-jährige deutsche Staatsbürger speiste mit einer Begleitung. Nach dem Essen, das sich auf etwa 70 Schweizer Franken belief, verliess das Paar das Lokal, ohne zu bezahlen. Dieser Akt der Zechprellerei führte schnell zum Einschreiten der Polizei.
Laut Berichten der «Berner Zeitung» warteten bereits Polizisten am Berner Bahnhof auf den Mann und seine Begleitung. Die Behörden nahmen das Paar kurz nach ihrer Flucht aus dem Restaurant fest. Die Situation eskalierte erheblich, als sie auf der Polizeiwache ankamen.
„Wenn ich dich draussen sehe, werde ich dich zerstören“, soll der Mann während der Auseinandersetzung einen Polizisten bedroht haben.
Fakt: Strafen für Zechprellerei
In der Schweiz kann Zechprellerei je nach Schwere und Häufigkeit der Tat zu Bussen, Strafanzeigen und sogar zu Gefängnisstrafen führen. Der juristische Begriff dafür ist 'Zechprellerei'.
Gewalt und Drohungen auf der Polizeiwache
Bei der Ankunft auf der Polizeiwache verschlechterte sich das Verhalten des Mannes. Gerichtsakten beschreiben mehrere aggressive Handlungen. Er soll mehrmals auf den Boden gespuckt und Erdbeertörtchen auf der Wache herumgeworfen haben. Ausserdem verschmierte er Essensreste auf Sitzgelegenheiten, wodurch Schaden entstand und eine unhygienische Umgebung geschaffen wurde.
Die Situation erreichte ihren Höhepunkt, als Polizisten den 46-Jährigen aufforderten, seine Hose auszuziehen. Daraufhin warf er das Kleidungsstück auf einen der Beamten. Anschliessend äusserte er schwere Drohungen: „Wenn ich dich draussen sehe, werde ich dich zerstören“ und „Ich werde dich finden und fertigmachen.“ Diese Drohungen richteten sich an einen Polizisten, was zu Anklagen wegen Gewalt und Drohungen gegen Behörden führte.
Der Mann wurde schliesslich wegen mehrerer Delikte angeklagt. Dazu gehörten Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte, Beleidigung und Zechprellerei. Die verhängte Gesamtbusse betrug 1.000 Schweizer Franken, zusätzlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Tagen. Die ursprüngliche Rechnung von 70 Franken wäre deutlich günstiger gewesen.
Kontext: Polizeibefugnisse in der Schweiz
Schweizer Polizeikräfte agieren innerhalb strenger rechtlicher Rahmenbedingungen. Widerstand gegen die Verhaftung oder Bedrohung von Beamten wird sehr ernst genommen und zieht erhebliche Strafen nach sich. Auch Verstösse gegen die öffentliche Ordnung werden mit konsequenten rechtlichen Massnahmen geahndet.
Muster der Zechprellerei in der ganzen Schweiz
Dieser Vorfall in Bern ist kein Einzelfall. Berichte aus der ganzen Schweiz zeigen häufig ähnliche Fälle von Zechprellerei. Diese Fälle betreffen oft Personen, die wiederholt die Bezahlung von Dienstleistungen in Restaurants oder Hotels verweigern.
Serientäter in Basel-Landschaft
Ein bemerkenswertes Beispiel betrifft einen weiteren deutschen Staatsbürger, der zwischen 2021 und 2022 wiederholt Restaurant- und Hotelrechnungen nicht bezahlte. Diese Person war im gesamten Kanton Basel-Landschaft tätig. Er verliess konsequent Lokale, ohne zu bezahlen. Wenn er mit unbezahlten Rechnungen konfrontiert wurde, wurde er oft aggressiv.
- Er soll einen Wirt im Berggasthaus Dürstel in Langenbruck, Basel-Landschaft, gewürgt haben.
- In Aesch, Basel-Landschaft, schrie er den Besitzer eines Bahnhofkiosks an und warf einen Teller. Dies geschah, nachdem er sich geweigert hatte, zwei Kaffees und zwei Schokoladencroissants zu bezahlen.
Eine grosse Herausforderung in diesem Fall war das Fehlen eines festen Wohnsitzes des Täters in der Schweiz. Dies erschwerte die Bemühungen der Polizei, ihn effektiv aufzuspüren und festzunehmen. Solche Umstände machen es den Behörden oft schwerer, rechtliche Dokumente zuzustellen und Strafen durchzusetzen.
Hotelschaden und Diebstahl in Stäfa, Zürich
Im Jahr 2021 mietete ein besonders dreister Zechpreller für sechs Wochen ein Zimmer in einem Gasthof in Stäfa, Zürich. Er bezahlte nicht nur seinen längeren Aufenthalt nicht, sondern verursachte auch erheblichen Schaden im Zimmer. Darüber hinaus soll er einen verschlossenen Elektrorollstuhl von einem anderen Gast gestohlen und anschliessend verkauft haben.
In einem Prozess vor dem Bezirksgericht Meilen im Jahr 2023 beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft auch, über mehrere Monate 43 Personen betrogen zu haben. Diese Betrügereien ereigneten sich auf Online-Plattformen wie Tutti und Facebook. Das Bezirksgericht verurteilte ihn für diese und andere Delikte zu 24 Monaten Gefängnis.
Grossangelegter Hotelbetrug in Uzwil, St. Gallen
Zwischen 2023 und 2024 erhielt eine 22-jährige Frau aus dem Thurgau mehrere Strafbefehle wegen verschiedener Delikte. Dazu gehörten Zechprellerei, Diebstahl und Betrug. Ihre bedeutendste Tat umfasste einen fast zweimonatigen Aufenthalt in einem Hotel in Uzwil, St. Gallen.
Laut dem «St. Galler Tagblatt» buchte sie das Hotelzimmer unter falschem Namen. Sie gab an, mit dem CEO der Fust AG verbunden zu sein. Am Ende ihres Aufenthalts teilte sie dem Hotel mit, dass das Unternehmen die Rechnung begleichen würde. Das Hotel erhielt jedoch nie den in Rechnung gestellten Betrag von 12.810 Schweizer Franken. Für diese und andere Delikte verhängte das Gericht im Jahr 2024 eine Gesamtbusse von 3.950 Franken. Bei Nichtzahlung drohten 110 Tage Gefängnis.
Diese Fälle zeigen ein anhaltendes Problem mit Zechprellerei in der Schweiz. Die Behörden gehen weiterhin gegen solche Vorfälle vor und verhängen Bussen und Gefängnisstrafen, um zukünftige Delikte abzuschrecken. Die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen sind oft weitaus grösser als die ursprünglich unbezahlten Rechnungen.