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Mann wegen Einbrüchen in Schweizer Zahnkliniken verurteilt

Ein Serbe erhielt eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten sowie einen 12-jährigen Landesverweis wegen elf Einbrüchen, hauptsächlich in Schweizer Zahnkliniken. Das Gericht befand ihn des gewerb

Julian Fischer
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Julian Fischer

Julian Fischer is a legal affairs correspondent specializing in Swiss jurisprudence and public administration. He covers court decisions, legislative developments, and social policy impacts across various cantons. (DE)

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Mann wegen Einbrüchen in Schweizer Zahnkliniken verurteilt

Ein 43-jähriger Serbe ist wegen einer Reihe von Einbrüchen zu einer Gefängnisstrafe und einem 12-jährigen Landesverweis aus der Schweiz verurteilt worden. Er hatte elf Standorte, hauptsächlich Zahnkliniken, in der halben Schweiz ins Visier genommen. Das Gericht Bern-Mittelland befand ihn des gewerbsmässigen und bandenmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs für schuldig. Der Wert der gestohlenen medizinischen Instrumente war ein zentraler Streitpunkt während des Prozesses.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ein serbischer Staatsbürger erhielt eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten sowie einen 12-jährigen Landesverweis.
  • Er gestand elf Einbrüche, die hauptsächlich Zahnarztpraxen betrafen.
  • Das Gericht schätzte den Wert der gestohlenen Güter auf einen hohen sechsstelligen Betrag, was unter den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderten 1,6 Millionen Schweizer Franken lag.
  • Der Angeklagte behauptete, er habe die Gegenstände für 80.000 Schweizer Franken in Serbien verkauft.
  • DNA-Beweise verknüpften den Angeklagten mit einem der Tatorte.

Gericht verhängt Strafe und Landesverweis

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Zudem ordnete das Gericht einen Landesverweis aus der Schweiz für 12 Jahre an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Einschätzung des Gerichts über den Gesamtwert der gestohlenen Güter wich erheblich von der ursprünglichen Forderung der Staatsanwaltschaft ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, der Angeklagte habe bei elf Einbrüchen Ausrüstung und Instrumente im Wert von 1,6 Millionen Schweizer Franken gestohlen. Staatsanwältin Melina Maspero bezeichnete diesen Betrag als eine "astronomisch hohe Summe". Das Gericht setzte den Wert jedoch letztlich auf einen hohen sechsstelligen Betrag fest, deutlich weniger als die Zahl der Staatsanwaltschaft.

"Der Schaden war hoch. Aber sicher nicht so hoch", erklärte der 43-jährige Angeklagte, der die Einbrüche gestand. "Wenn das Material so viel wert gewesen wäre, hätte ich nicht so oft einbrechen müssen."

Der Angeklagte behauptete, er habe die gestohlenen Gegenstände für 80.000 Schweizer Franken auf einer Online-Plattform für gebrauchte Geräte in Serbien verkauft. Diese grosse Wertdifferenz bildete einen zentralen Bestandteil des Gerichtsverfahrens.

Faktencheck: Wertdiskrepanz

Die Staatsanwaltschaft schätzte den Wert der gestohlenen Güter auf 1,6 Millionen Schweizer Franken. Der Angeklagte gab an, 80.000 Schweizer Franken dafür erhalten zu haben. Dies entspricht einer Differenz von etwa 1,5 Millionen Schweizer Franken und verdeutlicht einen erheblichen Dissens bezüglich des tatsächlichen Marktwerts der spezialisierten medizinischen Ausrüstung.

Verteidigung stellt Bewertung der gestohlenen Güter in Frage

Verteidigerin Ladina Wirthner kritisierte die Bewertung der Staatsanwaltschaft scharf. Sie argumentierte, dass die Staatsanwältin die von den Opfern angegebenen Zahlen ohne ordnungsgemässe Überprüfung einfach übernommen habe. Wirthner betonte, dass der angebliche Wert der gestohlenen Güter "um ein Vielfaches zu hoch und völlig unrealistisch" sei. Sie schlug einen Höchstwert von 200.000 Schweizer Franken für die Gegenstände vor.

Wirthner wies auch darauf hin, dass sich die Listen der gestohlenen Gegenstände während der Ermittlungen geändert und verlängert hätten. Sie stellte die Frage, wie ihr Mandant eine so grosse Menge an Material hätte transportieren können. Die Verteidigung vermutete, dass einige Opfer die Gelegenheit genutzt haben könnten, ihre Praxen auf Kosten der Versicherungen aufzurüsten.

Bei zwei der elf Einbrüche waren die gestohlenen Beträge gering. Bei einzelnen Vorfällen in Zahnkliniken mit mehreren Behandlungsräumen forderten die Opfer jedoch Schäden von jeweils fast 300.000 Schweizer Franken. Der Angeklagte drückte Reue für seine Taten aus und erklärte, er habe seiner Familie helfen wollen, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Er bemerkte, dass die Situation nun für alle Beteiligten schwieriger sei.

Hintergrund: Gewerbsmässiger Diebstahl

Gewerbsmässiger Diebstahl bezieht sich auf ein Muster wiederholter Diebstahlsdelikte, die zur finanziellen Bereicherung begangen werden. Bandenmässiger Diebstahl impliziert, dass die Verbrechen als Teil einer organisierten Gruppe ausgeführt wurden. Diese Klassifikationen führen nach Schweizer Recht oft zu strengeren Strafen.

Staatsanwaltschaft vermutet organisiertes Schema

Staatsanwältin Maspero hielt es für unglaubwürdig, dass der Angeklagte die spezialisierten medizinischen Geräte nur online verkauft habe. Sie vermutete, dass es "Kunden für solche spezifischen Diebesgüter" gebe, was auf die Existenz eines grösseren organisierten Netzwerks oder eines spezifischen Abnehmers für die Gegenstände hindeutet. Maspero argumentierte, dass der Angeklagte gezielt teure Geräte und Instrumente ins Visier genommen habe, in der Erwartung hoher Gewinne.

Angesichts des hohen Wertes der gestohlenen Güter, den sie als einen "nahezu beispiellosen Fall" bezeichnete, hatte die Staatsanwältin eine deutlich längere Haftstrafe von 7,5 Jahren gefordert. Das Gericht stimmte dieser Einschätzung jedoch nicht vollständig zu, selbst unter Berücksichtigung eines hohen sechsstelligen Betrags.

Herausforderungen bei der Bestimmung des wahren Wertes

Gerichtspräsident Marko Cesarov räumte die Schwierigkeit ein, den genauen Wert der gestohlenen Gegenstände zu bestimmen. Er bemerkte, dass die von den Opfern vorgelegten Listen manchmal "mehr Fragen als Antworten" aufgeworfen hätten. Trotz Nachfragen der Staatsanwaltschaft legten die Opfer oft keine Quittungen oder andere Kaufbelege für die gestohlene Ausrüstung vor.

Richter Cesarov bestätigte jedoch, dass der Angeklagte zusammen mit einem verstorbenen Komplizen grosse Mengen an Gütern entwendet hatte. Er erklärte, dass Zahnarztpraxen gezielt wegen ihrer kleinen, teuren Instrumente ins Visier genommen wurden, die hohe Gewinne versprachen. Das Gericht stellte auch die zunehmende Professionalität des Angeklagten während der Einbruchsserie fest, was darauf hindeutet, dass er sich erhebliches Wissen angeeignet hatte.

  • DNA-Beweis: Bei einem Einbruch hinterliess der Angeklagte eine DNA-Spur auf einer Getränkeflasche, nachdem er aus einem Kühlschrank getrunken hatte. Dieser Beweis half, ihn mit dem Tatort in Verbindung zu bringen.
  • Professionelles Vorgehen: Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte im Laufe der Einbrüche in seinen Methoden hochprofessionell wurde.

Einbruchsserie über mehrere Kantone hinweg

Die Einbruchsserie begann im Jahr 2019. Zunächst verübten der Angeklagte und ein Komplize zwei Einbrüche im westlichen Teil von Bern. Der Komplize war auch an einem weiteren Einbruch in Schaffhausen im Jahr 2020 beteiligt. Nach diesen ersten Vorfällen setzte der Angeklagte seine Verbrechensserie allein fort.

Seine späteren Ziele lagen nicht mehr in der Region Bern. Stattdessen konzentrierte er sich auf Kantone wie Zürich, Aargau, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau. Der letzte gemeldete Einbruch in dieser Serie ereignete sich im Juni 2024 in Zürich. Die weitreichende Natur der Verbrechen deutet auf ein gezieltes und organisiertes Vorgehen hin, um bestimmte Arten von Einrichtungen in verschiedenen Regionen ins Visier zu nehmen.

Frühere Vorfälle: Einbrüche in Zahnkliniken

Im Frühjahr 2025 wurden innerhalb weniger Wochen vier Zahnarztpraxen in der Ostschweiz von Einbrechern heimgesucht. Geräte im Wert von Zehntausenden von Schweizer Franken wurden gestohlen. Dies verdeutlicht ein wiederkehrendes Muster solcher Verbrechen.

Auswirkungen auf den Dentalbereich und frühere Trends

Die Kantonspolizei Bern erfasst Einbrüche in Arzt- oder Zahnarztpraxen nicht gesondert in ihren Statistiken. Dies erschwert die Bereitstellung präziser Zahlen für diese Art von Vorfällen. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ist sich dieser Berichte jedoch bewusst und äussert Besorgnis.

Laut SSO-Sprecherin Andrea Renggli führt der Verband keine Statistiken über Einbrüche oder Schäden, die seine Mitglieder betreffen. Es gibt auch keine zentrale Anlaufstelle für betroffene Mitglieder. Renggli erklärte, dass die SSO bei zunehmender Häufigkeit von Einbrüchen erwägen könnte, ihre Mitglieder über einen Newsletter zu warnen.

Bemerkenswerte hochpreisige Diebstähle

Im November 2019 war die Zahnmedizinische Klinik der Universität Bern von einem Einbruch betroffen. Diebe stahlen Instrumente im Wert von 400.000 Schweizer Franken. Dieser Diebstahl störte den Lehrplan der Studenten erheblich. Ein weiterer hochprofitabler Vorfall ereignete sich im vergangenen Juli bei einem Zahnimplantathersteller in Oensingen, wo Keramikimplantate im Wert von etwa einer Million Schweizer Franken gestohlen wurden.

Historischer Kontext: Grossangelegte Einbrüche

Zwischen 2006 und 2009 zielte eine grosse Serie von etwa 120 Einbrüchen auf Arzt- und Zahnarztpraxen in der gesamten Deutschschweiz ab. Der Gesamtwert der gestohlenen Güter in dieser umfangreichen Serie überstieg 10 Millionen Schweizer Franken. Dies zeigt, dass grossangelegte Diebstähle aus medizinischen Einrichtungen in der Region kein neues Phänomen sind.