Ein nächtlicher Polizeieinsatz in der Berner Altstadt im Mai hat für zwei Personen strafrechtliche Verurteilungen zur Folge. Der Vorfall umfasste eine alkoholisierte Frau, die Beamte angriff, und ihren männlichen Begleiter, der sie verbal beschimpfte, was zu Anklagen wegen Gewalt gegen Beamte und Behinderung der Amtshandlung führte.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ein Polizeieinsatz in der Berner Altstadt führte zu zwei Verurteilungen.
- Der Vorfall betraf eine alkoholisierte Frau und ihren aggressiven Begleiter.
- Beide Personen wurden unter anderem wegen Gewalt gegen Beamte und Beschimpfung angeklagt.
- Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe und Kosten in Höhe von insgesamt 600 Schweizer Franken.
- Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe und wurde zur Zahlung von 650 Schweizer Franken an Kosten verurteilt.
Streit in der Brunngasshalde Bar eskaliert
Die Ereignisse spielten sich kurz nach 2:30 Uhr in der Kreissaal-Bar an der Brunngasshalde ab. Sicherheitspersonal der Botschaft reagierte zunächst auf Meldungen, wonach zwei Gäste sich weigerten, die Einrichtung zu verlassen. Bei Eintreffen der Polizeibeamten wurde eine Frau am Boden liegend vorgefunden, sichtlich alkoholisiert.
Die Beamten versuchten, mit der Frau in Kontakt zu treten und ihr auf die Beine zu helfen. Berichten zufolge wurde sie jedoch aggressiv und griff einen der anwesenden Beamten körperlich an. Ihr männlicher Begleiter, anstatt die Situation zu deeskalieren, mischte sich ebenfalls ein.
Chronologie des Vorfalls
- Anfang Mai: Polizei wird zur Kreissaal-Bar gerufen.
- 2:30 Uhr: Beamte treffen ein und finden alkoholisierte Frau vor.
- Erster Kontakt: Frau greift einen Beamten an.
- Beteiligung des Begleiters: Mann behindert Polizei, verweigert Kooperation.
- Eskalation: Frau versucht zu fliehen, leistet weiterhin Widerstand; Mann verwendet beleidigende Sprache.
- Anschliessende Verhaftung: Beide Personen werden zur Polizeiwache gebracht.
Widerstand und Beschimpfungen gegenüber Beamten
Trotz wiederholter Aufforderungen der Beamten, Abstand zu halten, hielt der Mann die Frau fest. Die Behörden hatten Mühe, beide Personen aus der Bar zu entfernen. Draussen versuchte die Frau zu fliehen und leistete weiterhin Widerstand gegen die Polizei.
Gemäss offiziellen Berichten begann sie daraufhin, die Beamten verbal zu beschimpfen. Auch der Mann weigerte sich zu kooperieren, entzog sich zunächst Identitätskontrollen und zeigte aggressives Verhalten. Die Situation eskalierte weiter, als die Beamten die Frau zur Polizeiwache bringen wollten.
„Er leistete Widerstand gegen die Fesselung und machte obszöne Gesten, wobei er seine verbalen Beschimpfungen, einschliesslich homophober Äusserungen, auf der Polizeiwache fortsetzte.“
Der Mann soll seine verbalen Angriffe intensiviert, sich der Fesselung widersetzt und obszöne Gesten gemacht haben. Diese beleidigenden Handlungen, einschliesslich homophober Äusserungen, setzten sich auch nach seiner Ankunft auf der Polizeiwache fort.
Schweizer Recht bei Behinderung und Gewalt
Das Schweizer Recht geht entschieden gegen Gewalt und Drohungen gegenüber Beamten vor. Behinderung von Amtshandlungen und öffentliche Verleumdung von Amtsträgern sind Straftaten. Solche Handlungen können je nach Schwere des Vergehens zu erheblichen Bussen, bedingten Strafen oder sogar zu Freiheitsstrafen führen.
Rechtliche Konsequenzen: Bedingte Geldstrafen und Kosten
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland prüfte den Vorfall. Sie kam zum Schluss, dass beide Personen nach Schweizer Recht Straftaten begangen hatten. Der Mann wurde wegen Beschimpfung und Behinderung einer Amtshandlung für schuldig befunden.
Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 Schweizer Franken. Zusätzlich wurde er zur Zahlung einer Busse und der Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 600 Schweizer Franken verurteilt. Diese bedingte Strafe bedeutet, dass die Strafe für eine Probezeit ausgesetzt wird, sofern keine weiteren Straftaten begangen werden.
Die Frau sah sich schwerwiegenderen Anklagen gegenüber. Sie wurde wegen Gewalt und Drohungen gegen Beamte sowie Beschimpfung verurteilt. Ihr Urteil umfasste eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Schweizer Franken.
Sie musste ausserdem eine Busse und Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 650 Schweizer Franken zahlen. Dieses Ergebnis unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen für Personen, die Polizeibeamte im Dienst behindern oder angreifen.
- Urteil des Mannes: Bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen (je CHF 30), plus CHF 600 an Bussen und Kosten.
- Urteil der Frau: Bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen (je CHF 30), plus CHF 650 an Bussen und Kosten.
Diese Verurteilungen unterstreichen die Bedeutung der Achtung der Strafverfolgungsbehörden und der Kooperation bei Polizeieinsätzen. Vorfälle mit Aggression und Behinderung können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Strafen führen, wie dieser Fall in der Berner Altstadt zeigt.




