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Mann zu 1.400 Franken Busse verurteilt wegen Beleidigung der Berner Polizei

Ein 20-jähriger Mann in Bern muss 1.400 Schweizer Franken zahlen, weil er Polizeibeamte beleidigt und einer Personenkontrolle entflohen ist. Er wurde wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen ein

Julian Fischer
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Julian Fischer

Julian Fischer is a legal affairs correspondent specializing in Swiss jurisprudence and public administration. He covers court decisions, legislative developments, and social policy impacts across various cantons. (DE)

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Mann zu 1.400 Franken Busse verurteilt wegen Beleidigung der Berner Polizei

Ein 20-jähriger Mann aus Bern muss insgesamt 1.400 Schweizer Franken an Bussen und Gebühren zahlen, nachdem er Polizeibeamte beleidigt und versucht hatte, sich einer routinemässigen Personenkontrolle zu entziehen. Der Vorfall, der sich im Mai ereignete, führte zu einer Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen eine Amtshandlung.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ein 20-jähriger Mann wurde zu einer Busse von 1.400 Schweizer Franken verurteilt.
  • Er zeigte drei Polizeibeamten in Bern beide Mittelfinger.
  • Er versuchte, sich einer Personenkontrolle zu entziehen.
  • Die Verurteilung umfasst Anklagen wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen eine Amtshandlung.

Vorfall ereignet sich am Kornhausplatz

Das Ereignis fand spät in einer Mainacht am Kornhausplatz in Bern statt. Drei Polizeibeamte sassen in einem Patrouillenfahrzeug, als ein 20-jähriger Mann vorbeiging. Ohne Vorwarnung streckte der Mann den Beamten beide Mittelfinger entgegen.

Nach dieser Geste ging der Mann weiter. Die Polizei beschloss, ihn aufgrund seines Verhaltens für eine Personenkontrolle anzuhalten. Diese Entscheidung führte zu einer sofortigen Reaktion des Einzelnen.

Fakt: Öffentliche Beleidigungen

In der Schweiz können Beleidigungen von Amtsträgern, einschliesslich Polizeibeamten, gemäss Strafgesetzbuch zu Anklagen führen. Solche Handlungen gelten nicht als geringfügige Vergehen, insbesondere wenn sie mit anderen Handlungen wie Widerstand kombiniert werden.

Versuch, sich der Polizeikontrolle zu entziehen

Der 20-Jährige kooperierte nicht mit der Aufforderung der Beamten, anzuhalten. Stattdessen entschied er sich zur Flucht. Die Polizeibeamten riefen „Stopp Polizei“, doch der Mann rannte weiter.

Die Beamten verfolgten ihn und nahmen ihn schliesslich fest. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern stellte in ihrem Strafbefehl fest, dass die Handlungen des Mannes die Personenkontrolle absichtlich verzögerten.

„Das Verhalten des Einzelnen, einschliesslich der beleidigenden Geste und der anschliessenden Flucht, stellte eine klare Behinderung der Amtspflichten dar“, erklärte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft während des Gerichtsverfahrens.

Verurteilung und finanzielle Strafen

Der Mann wurde anschliessend wegen zweier Delikte verurteilt: Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen eine Amtshandlung. Die Verurteilung erfolgte mittels Strafbefehl, einem gängigen Verfahren für weniger schwere Kriminalfälle in der Schweiz.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen, wobei jeder Tagessatz auf 30 Schweizer Franken festgelegt wurde. Diese Berechnung ergab eine Gesamtbussensumme für die Delikte.

Strafbefehle verstehen

Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren im Schweizer Strafrecht. Er ermöglicht es Staatsanwälten, eine Verurteilung und Strafe für geringfügige und mittelschwere Delikte ohne vollständiges Gerichtsverfahren zu erlassen, sofern der Beschuldigte keinen Einspruch erhebt.

Gesamtkosten: 1.400 Schweizer Franken

Die gesamte finanzielle Belastung für den Mann beläuft sich auf 1.400 Schweizer Franken. Diese Summe setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: der Geldstrafe und den Verwaltungsgebühren.

Konkret muss der Mann 750 Schweizer Franken für die Geldstrafe zahlen. Weitere 650 Schweizer Franken sind für die Gerichts- und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit dem Fall vorgesehen. Dies ergibt eine Gesamtsumme von 1.400 Schweizer Franken.

Auswirkungen auf frühere Urteile

Das Gericht berücksichtigte auch zwei frühere bedingt ausgesprochene Strafen, die der Mann erhalten hatte. Diese früheren Urteile wurden nicht widerrufen, was bedeutet, dass er dafür nicht sofort ins Gefängnis muss.

Das Gericht sprach dem Mann jedoch eine Warnung aus. Darüber hinaus wurde die Probezeit für jede der beiden zuvor bedingt ausgesprochenen Strafen um ein Jahr verlängert. Das bedeutet, er muss sich für eine längere Dauer gut führen, um die Vollstreckung dieser früheren Strafen zu vermeiden.

  • Busse für Delikte: 750 Schweizer Franken
  • Verwaltungsgebühren: 650 Schweizer Franken
  • Gesamtzahlung: 1.400 Schweizer Franken
  • Probezeit verlängert: Ein Jahr für zwei frühere Urteile

Dieser Fall verdeutlicht die Konsequenzen von respektlosem Verhalten gegenüber der Strafverfolgung und Versuchen, sich amtlichen Pflichten in der Schweiz zu entziehen. Das Rechtssystem sieht klare Strafen für solche Handlungen vor, die direkte Bussen mit Verlängerungen von Probezeiten für frühere Delikte kombinieren.