Ein geplantes Konzert des Musikers Marilyn Manson in Bern am 22. November findet trotz Forderungen nach Absage statt. Eine Petition, unterstützt von linksgerichteten Parteien und Frauenorganisationen, forderte die Einstellung der Show aufgrund früherer Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen den Künstler. Die Berner Stadtverwaltung und die Veranstalter bestätigen jedoch, dass das Konzert wie geplant stattfinden wird.
Wichtige Erkenntnisse
- Marilyn Mansons Berner Konzert am 22. November findet statt.
- Eine Petition linker Gruppen forderte die Absage wegen früherer Vorwürfe.
- Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles hat nach einer vierjährigen Untersuchung keine Anklage erhoben.
- Berner Stadtbeamte geben an, kommerzielle Veranstaltungen nicht absagen zu können.
- Veranstalter nennen vertragliche Verpflichtungen und Ticketverkäufe als Hürden für eine Absage.
Forderungen nach Absage wegen Vorwürfen
Mehrere Frauen haben Marilyn Manson, dessen richtiger Name Brian Warner ist, sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung sowie psychische und physische Gewalt vorgeworfen. Diese Vorwürfe führten zu einer starken Reaktion in Bern. Verschiedene Frauenorganisationen und linksgerichtete politische Parteien, darunter Juso, SP und Grüne, starteten eine Petition, um das Konzert zu verhindern.
Die Petition mit dem Titel „Keine Bühne für Täter“ richtete sich explizit an die Veranstalter, Bernexpo und Good News Productions AG. Sie argumentierte, dass Mansons frühere Werke gewalttätige und frauenfeindliche Inhalte enthielten. Die Unterstützer der Petition sind der Ansicht, dass Bern als Zentrum des Feminismus in der Schweiz eine größere Verantwortung hat, Opfer zu unterstützen und mutmaßlichen Tätern keine Plattformen zu bieten.
Faktencheck: Rechtsstatus
- Dauer der Untersuchung: Vier Jahre
- Untersuchungsbehörde: Staatsanwaltschaft von Los Angeles
- Ergebnis: Keine Anklageerhebung mangels ausreichender Beweise
- Rechtsstatus: Marilyn Manson wurde der mutmaßlichen Verbrechen nicht überführt.
Staatsanwaltschaftliche Entscheidung und Rechtsgrundsätze
Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles führte eine vierjährige Untersuchung der Vorwürfe sexueller Übergriffe gegen Marilyn Manson durch. Nach dieser umfassenden Untersuchung beschlossen die Staatsanwälte, keine Anklage zu erheben. Sie erklärten, dass die Vorwürfe sexueller Gewalt nicht mit genügend Beweisen untermauert werden konnten. Dies bedeutet, dass Manson keinerlei diesbezüglicher Verbrechen überführt wurde.
Der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung ist in dieser Situation zentral. In einem Rechtsstaat gelten Personen als unschuldig, bis ihre Schuld vor Gericht bewiesen ist. Dieser Grundsatz gilt für Marilyn Manson, da keine Verurteilung erfolgt ist.
„Personen ohne Urteil von Bühnen zu verbannen, wäre ein politischer Schauprozess“, erklärten die Jungfreisinnigen der Stadt Bern. „In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung, solange keine Verurteilung vorliegt. Dies ist auch bei Marilyn Manson der Fall.“
Unterschiedliche Ansichten zur Konzertabsage
Die Debatte in Bern verdeutlicht einen Konflikt zwischen Bedenken hinsichtlich mutmaßlichen Fehlverhaltens und rechtlichen Grundsätzen. Die Jungfreisinnigen der Stadt Bern lehnen eine Absage des Konzerts entschieden ab. Sie argumentieren, dass die Verhinderung von Auftritten aufgrund unbewiesener Anschuldigungen grundlegende Rechtsansprüche und die künstlerische Freiheit untergräbt.
Laut den Jungfreisinnigen liegt die Entscheidung über die Durchführung eines Konzerts bei den Veranstaltern. Sie wiesen auch darauf hin, dass das Publikum eine Rolle spielt, indem es sich entscheidet, eine Veranstaltung zu besuchen oder zu boykottieren. Sie betonten die Bedeutung einer vielfältigen Kulturszene, die Meinungsfreiheit ermöglicht. Die Verhinderung politisch unpopulärer Auftritte, so argumentieren sie, gefährdet diese Offenheit.
Hintergrund: Berns Kulturszene
Bern ist bekannt für seine aktive Kulturszene und progressive soziale Werte. Organisationen, die sich für Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit einsetzen, sind in der Stadt prominent vertreten. Dieser Kontext verstärkt Diskussionen über künstlerische Freiheit versus Rechenschaftspflicht für mutmaßliches Fehlverhalten.
Haltung der Stadt und Antwort des Veranstalters
Die Berner Stadtpräsidentin Marieke Kruit äußerte sich zu dem Thema und erklärte die begrenzten Befugnisse der Stadt in dieser Angelegenheit. Sie erklärte, dass die Stadt das Konzert nicht absagen kann, da es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt. Solche Veranstaltungen benötigen keine städtischen Genehmigungen für ihre Durchführung. Die Stadt ist Minderheitsaktionärin des Messegeländes, auf dem das Konzert stattfinden wird, dies gewährt jedoch keine direkte Kontrolle über Buchungsentscheidungen.
Kruit äußerte jedoch den Wunsch nach mehr Sensibilität seitens der Veranstalter. Sie erwähnte, „etwas mehr Taktgefühl“ bezüglich des Marilyn Manson Konzerts zu erwarten, angesichts seiner Lage auf städtischem Grund und der indirekten Beteiligung der Stadt. Sie bestätigte, den Dialog mit der Bernexpo über zukünftige Buchungsprozesse zu suchen.
Perspektive des Veranstalters zur Buchung
Tom Winter, Leiter der Bernexpo, nahm die Kritik zur Kenntnis. Er erklärte, dass die Bernexpo das Feedback ernst nehme. Er räumte auch ein, dass die Auswahl der Acts an einem Veranstaltungsort eine Botschaft aussendet. Winter deutete an, dass die Bernexpo plant, ihren Buchungsprozess in Zukunft sorgfältiger zu überprüfen. Er stellte jedoch klar, dass eine Absage des bevorstehenden Konzerts aufgrund bestehender Verträge und Ticketverkäufe finanziell nahezu unmöglich ist.
- Position der Stadt: Kann kommerzielle Veranstaltungen nicht absagen.
- Anliegen der Stadtpräsidentin: Erwartete mehr Sensibilität von den Veranstaltern.
- Antwort der Bernexpo: Wird zukünftige Buchungsprozesse überprüfen, kann dieses Konzert aber nicht absagen.
Die breitere Debatte über Rechenschaftspflicht und Kunst
Die Situation in Bern spiegelt eine breitere gesellschaftliche Debatte wider. Diese Debatte beinhaltet die Abwägung von künstlerischem Ausdruck mit der Rechenschaftspflicht für persönliches Verhalten. Sie berührt auch den Rechtsgrundsatz der Unschuld bis zum Beweis der Schuld. Die Erklärung der Jungfreisinnigen betonte ihre Verurteilung sexueller Gewalt. Sie bekräftigten, dass, sollten die Vorwürfe gegen Manson von einem Gericht bestätigt werden, sie die ersten wären, die eine strenge Bestrafung fordern würden.
Dieser Vorfall unterstreicht die Komplexität, mit der Städte und Veranstalter konfrontiert sind, wenn sie öffentliches Empfinden, gesetzliche Rechte und vertragliche Verpflichtungen im Kontext hochkarätiger Anschuldigungen abwägen müssen. Das Konzert soll stattfinden, aber die Diskussionen darum verdeutlichen anhaltende Bedenken innerhalb der Gemeinschaft.




