Die Berner Kantonsregierung hat einen vorgeschlagenen Bundesgesetzentwurf zur Bekämpfung invasiver Arten abgelehnt. Die Regierung argumentiert, dass der Gesetzentwurf einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen und zu einer inkonsistenten Umsetzung in den Kantonen führen würde. Diese Inkonsistenz, so ihre Argumentation, würde eine effektive Bekämpfung invasiver Arten behindern.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Berner Regierung lehnt den eidgenössischen Gesetzentwurf zu invasiven Arten ab.
- Sie befürchtet, dass das Gesetz einen «Flickenteppich» von Vorschriften zwischen den Kantonen schaffen würde.
- Der Vorschlag delegiert zu viele Aufgaben und finanzielle Lasten an die Kantone, ohne ausreichende eidgenössische Koordination.
- Bern fordert, dass der Bund eine stärkere koordinierende und finanzielle Rolle übernimmt.
Bern äussert Bedenken zum Bundesvorschlag
Der Berner Regierungsrat hat sich vehement gegen die geplante Revision des Umweltschutzgesetzes ausgesprochen. Diese Revision zielt speziell auf die Bekämpfung invasiver Arten ab. Die Kantonsregierung ist der Ansicht, dass der aktuelle Gesetzentwurf eine effektive Kontrolle eher erschweren als erleichtern würde.
Der Kanton veröffentlichte seine detaillierte Stellungnahme zur Vernehmlassung am Donnerstag. Das Hauptanliegen der Berner Regierung konzentriert sich auf die umfassende Delegation von Zuständigkeiten. Sie argumentiert, dass der Bundesvorschlag zu viele Pflichten, Befugnisse und finanzielle Lasten auf die Kantone überträgt.
Was sind invasive Arten?
Invasive Arten sind nicht-heimische Organismen, die der Umwelt, der Wirtschaft oder der menschlichen Gesundheit Schaden zufügen. Beispiele in der Schweiz sind die Asiatische Hornisse und der Riesenbärenklau. Diese Arten verdrängen oft einheimische Pflanzen und Tiere und stören Ökosysteme.
Erhöhte Belastung und mangelnde Bundeskoordination
Nach dem vorgeschlagenen Gesetz müssten die Kantone nicht nur die Durchsetzung gewährleisten, sondern auch eigene Rechtsrahmen schaffen. Diese Anforderung würde für Bern und andere Kantone erhebliche zusätzliche finanzielle Kosten verursachen. Die Regierung ist der Ansicht, dass diese Kosten entstehen würden, ohne erfolgreiche Ergebnisse bei der Bekämpfung invasiver Arten zu garantieren.
Laut der Berner Regierung besteht ein wesentlicher Widerspruch im Gesetzentwurf. Während die Kantone verpflichtet wären, regelmässig Daten an den Bund zu melden, würde der Bund diese Daten nicht für die Gesamtsteuerung nutzen. Dieser Ansatz wird als ineffizient und kontraproduktiv angesehen.
«Es ist widersprüchlich, dass die Kantone regelmässig Daten melden sollen, während der Bund diese Daten nicht zur Steuerung nutzt. Der Bund muss die Koordination übernehmen», erklärte die Berner Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Die Berner Behörden betonen die entscheidende Notwendigkeit, dass der Bund eine koordinierende Rolle übernimmt. Ohne zentrale Koordination könnten die Bemühungen zur Bekämpfung invasiver Arten fragmentiert werden. Diese Fragmentierung könnte zu einer weniger effektiven nationalen Strategie führen.
Finanzielle Auswirkungen für die Kantone
Der finanzielle Aspekt des neuen Gesetzes ist für Bern ein wichtiger Streitpunkt. Der Kanton verweist auf die Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten von 2016. Diese frühere Strategie sah eine gleichmässige Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen vor.
Angesichts der knappen Budgets und begrenzten Ressourcen auf allen Verwaltungsebenen argumentiert Bern, dass der Bund eine bedeutende finanzielle Rolle spielen muss. Sie sind der Ansicht, dass der aktuelle Vorschlag den Kantonen, die bereits mit Ressourcenengpässen konfrontiert sind, eine unangemessene finanzielle Last auferlegt.
Frühere Strategie zu invasiven Arten
Die nationale Strategie von 2016 zielte darauf ab, die Einführung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern. Sie betonte die Früherkennung, schnelle Reaktion und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Ein Schlüsselelement war das Prinzip der geteilten Verantwortung und Kostenbeteiligung zwischen Bund und Kantonen.
Die Ablehnung der Berner Regierung unterstreicht eine breitere Debatte über die Verteilung von Verantwortlichkeiten und Finanzmitteln im Schweizer Föderalismus. Kantone fordern oft klare eidgenössische Richtlinien und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung nationaler Politiken, die einen erheblichen lokalen Aufwand erfordern.
Die Bedrohung durch invasive Arten
Invasive Arten stellen eine erhebliche Bedrohung für die Biodiversität und Wirtschaft der Schweiz dar. Die Asiatische Hornisse beispielsweise ist ein räuberisches Insekt, das Honigbienen und andere Bestäuber angreift. Ihre Ausbreitung kann die landwirtschaftliche Produktivität und die heimischen Ökosysteme stark beeinträchtigen.
Andere invasive Pflanzen, wie der Japanische Staudenknöterich oder der Riesenbärenklau, können einheimische Flora verdrängen, Lebensräume verändern und manchmal Gesundheitsrisiken für den Menschen darstellen. Eine effektive Kontrolle erfordert einen koordinierten und gut finanzierten nationalen Ansatz.
Herausforderungen fragmentierter Ansätze
- Inkonsistente Vorschriften: Unterschiedliche kantonale Gesetze könnten Schlupflöcher schaffen.
- Ungleichmässige Durchsetzung: Einige Kantone könnten eine stärkere Durchsetzung haben als andere.
- Ressourcenungleichheit: Reichere Kantone könnten mehr Ressourcen bereitstellen, was zu ungleichen Ergebnissen führt.
- Ineffektive Grenzen: Invasive Arten respektieren keine Kantonsgrenzen.
- Erhöhte Bürokratie: Mehrere Rechtsrahmen erhöhen die administrative Komplexität.
Die Haltung der Berner Regierung spiegelt die Besorgnis wider, dass ein «Flickenteppich» kantonaler Regeln weniger effektiv wäre als eine einheitliche Bundesstrategie. Sie glauben, dass ohne eine starke eidgenössische Führung der Kampf gegen invasive Arten beeinträchtigt wird.
Die Antwort der Regierung wird nun im Rahmen des laufenden Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigt. Dieser Prozess ermöglicht es verschiedenen Interessengruppen, Rückmeldungen zu vorgeschlagenen Gesetzen zu geben, bevor diese weiterverfolgt werden.
Das Ergebnis dieser Debatte wird bestimmen, wie die Schweiz in den kommenden Jahren mit dem komplexen und kostspieligen Thema der Bewältigung invasiver Arten umgeht. Ein Gleichgewicht zwischen eidgenössischer Aufsicht und kantonaler Umsetzung bleibt eine zentrale Herausforderung.