Die Berner Kantonsregierung hat ihren aktualisierten Raumentwicklungsplan, den Richtplan 24, veröffentlicht. Diese umfassende Überarbeitung konzentriert sich stark auf Klimaschutz, Energieversorgung und Infrastrukturentwicklung. Der Plan, der Anfang dieses Jahres einem öffentlichen Konsultationsprozess unterzogen wurde, ist nun für alle kantonalen Behörden verbindlich und wartet auf die Genehmigung des Bundes.
Wichtige Erkenntnisse
- Neue Massnahmen priorisieren Klimaschutz und erneuerbare Energien.
 - Der Plan weist Gebiete für grossflächige Solar- und Windprojekte aus.
 - Wesentliche öffentliche und regionale Beiträge prägten das endgültige Dokument.
 - Flexibilität für strategische Arbeitszonen soll neue Unternehmen anziehen.
 - Projekte für den öffentlichen Verkehr und die Strasseninfrastruktur schreiten voran.
 
Fokus auf Klimaschutz und Energie
Eine zentrale Säule des Richtplans 24 ist sein Engagement für den Klimaschutz und eine stabile Energieversorgung. Die Kantonsregierung hat ein klares Mandat und Verfahren zur Identifizierung neuer Gebiete für die Solarenergienutzung festgelegt. Diese Initiative zielt darauf ab, den notwendigen Planungsrahmen für den Bau grossflächiger Solarkraftwerke im gesamten Kanton zu schaffen.
Der öffentliche Konsultationsprozess zeigte eine starke Unterstützung für diese Richtung. Über 100 Interessengruppen reichten Rückmeldungen ein, darunter sechs Regionalkonferenzen, etwa 50 Gemeinden, sieben Nachbarkantone, politische Parteien, Organisationen und private Einrichtungen. Viele Teilnehmer befürworteten den Vorstoss für Solarenergie, betonten aber auch die Bedeutung des Umwelt- und Landschaftsschutzes.
Wussten Sie schon?
Der Richtplan 24 enthält eine neue Massnahme, die den Standort für das Projekt „BelpmoosSolar“ explizit verankert. Die benötigte Fläche für diese Solaranlage wurde nach Zusammenarbeit mit dem Bund und den Projektentwicklern reduziert. Diese Anpassung stellt sicher, dass die Solaranlage mit ökologisch wertvollen Trockenwiesen und Weiden koexistieren kann.
Ausbau der Windenergiekapazität
Neben der Solarenergie integriert der aktualisierte Plan auch neue Windenergiezonen. Basierend auf bereits genehmigten regionalen Planungen hat die Kantonsregierung fünf neue Windenergiegebiete im Richtplan ausgewiesen. Dieser Schritt spiegelt eine breitere Strategie wider, das Portfolio erneuerbarer Energien des Kantons zu diversifizieren.
Darüber hinaus empfiehlt die Regierung den Gemeinden, bei der Abstimmung ihrer Energieversorgung mit der lokalen Raumplanung die Klimaneutralität zu berücksichtigen. Zur Unterstützung werden den Gemeinden fachliche Hilfestellungen angeboten. Dieser strategische Ansatz zur Energiewende fand während der öffentlichen Konsultation breite Unterstützung.
„Der Regierungsrat legt grossen Wert auf Klimaschutz und Energieversorgung. Die Festlegung des Mandats und des Verfahrens zur Ausweisung von Solarenergiegebieten schafft die planerischen Voraussetzungen für grosse Solaranlagen.“
Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Infrastruktur
Der Richtplan 24 skizziert auch bedeutende Fortschritte im öffentlichen Verkehr, bei den Kantonsstrassen und den Velowegen. Schlüsselprojekte, wie die Planung rund um den Bahnhof Biel, den Busbahnhof Lyss und den ÖV-Knotenpunkt in Niederwangen, schreiten voran. Diese Initiativen sind im aktualisierten Richtplan formell verankert, um ihre kontinuierliche Entwicklung zu gewährleisten.
Diese Infrastrukturprojekte sind entscheidend für die Verbesserung der Konnektivität und die Reduzierung der Reisezeiten im gesamten Kanton. Verbesserte Optionen für den öffentlichen Verkehr sollen nachhaltigere Pendlergewohnheiten fördern und die Umweltziele des Kantons weiter unterstützen.
Hintergrund
Der kantonale Raumentwicklungsplan leitet die räumliche Entwicklung des Kantons Bern. Die Regierung überprüft dessen Umsetzung und entwickelt periodisch Anpassungen. Die Aktualisierung 2024 umfasste eine gründliche Überprüfung bestehender Massnahmen und die Einführung neuer Massnahmen, die aktuelle Herausforderungen und Prioritäten widerspiegeln.
Strategische Arbeitszonen und Wirtschaftsentwicklung
Zur Förderung des Wirtschaftswachstums hat die Kantonsregierung geringfügige Anpassungen an strategischen Arbeitszonen vorgenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, eine grössere Flexibilität zu bieten, beispielsweise hinsichtlich der Grösse und Anzahl der Unternehmen, die in diesen Gebieten angesiedelt werden können. Diese erhöhte Flexibilität soll die Möglichkeiten zur Projektumsetzung verbessern und neue Unternehmen in den Kanton Bern locken.
Die Revision des Regionalplans für Abbau, Deponie und Transport (ADT) in der Region Oberaargau hat auch zur Aufnahme mehrerer neuer Abbau- und Deponiestandorte in den kantonalen Richtplan geführt. Diese Ergänzungen stellen sicher, dass der Kanton seinen Ressourcenbedarf effektiv verwalten kann, unter Einhaltung von Umweltstandards.
- Mehr Flexibilität: Strategische Arbeitszonen bieten nun eine grössere Anpassungsfähigkeit für Unternehmen.
 - Wirtschaftlicher Impuls: Erwartet wird, dass mehr Unternehmen und Projekte in den Kanton gelockt werden.
 - Ressourcenmanagement: Neue Abbau- und Deponiestandorte im Plan enthalten.
 
Nächste Schritte: Bundesgenehmigung
Der angepasste Richtplan ist nun für alle Behörden im Kanton Bern sofort verbindlich. Die Kantonsregierung wird den Plan nun dem Bund zur Genehmigung vorlegen. Dieser Schritt gewährleistet die Koordination mit den Interessen des Bundes und den nationalen Planungsrichtlinien. Der rigorose Prozess, einschliesslich umfangreicher öffentlicher Beteiligung und bundesstaatlicher Überprüfung, unterstreicht die Bedeutung einer gut koordinierten Raumentwicklungsstrategie.
Die Aktualisierungen spiegeln einen proaktiven Ansatz zur Steuerung des Wachstums des Kantons wider, wobei Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Vitalität Priorität haben. Die Betonung erneuerbarer Energien und effizienter Infrastruktur bereitet den Kanton Bern auf zukünftige Herausforderungen und Chancen vor.




