Zwei Berner Restaurantbesitzer sahen sich rechtlichen Konsequenzen gegenüber, nachdem sie einen Einbrecher in ihrem Lokal konfrontiert hatten. Der Vorfall, der sich in den frühen Morgenstunden ereignete, eskalierte zu einer körperlichen Auseinandersetzung, die zu Verletzungen bei allen Beteiligten führte. Eine Strafverfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland befand die Besitzer kürzlich des Kampfes schuldig, was zu bedingten Geldstrafen und Gerichtskosten führte.
Wichtige Erkenntnisse
- Restaurantbesitzer in Bern konfrontierten einen Einbrecher in ihren Geschäftsräumen.
- Die Konfrontation führte zu einem körperlichen Kampf, der sowohl den Besitzern als auch dem mutmasslichen Einbrecher Verletzungen zufügte.
- Die Restaurantbesitzer erhielten bedingte Geldstrafen wegen Kampfes.
- Die Polizei rät aufgrund von Sicherheitsrisiken und rechtlichen Auswirkungen davon ab, Eindringlinge direkt zu konfrontieren.
Berner Einbruch eskaliert zu körperlicher Konfrontation
Der Vorfall ereignete sich an einem Morgen im Januar. Eine Person brach in ein Restaurant in der Stadt Bern ein. Der Einbrecher versuchte, einen Tresor aufzubrechen, als die beiden Restaurantbetreiber, die in einer Wohnung über dem Geschäft wohnten, ihn entdeckten. Lärm vom Einbruch alarmierte die Besitzer.
Gemäss der Strafverfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gingen die beiden Männer, einer in seinen Dreissigern und der andere in seinen Vierzigern, nach unten, um die Störung zu untersuchen. Einer der Betreiber soll Berichten zufolge ein Küchenmesser zur potenziellen Selbstverteidigung mitgenommen haben, bevor er den Restaurantbereich betrat.
Details zum Vorfall
- Datum: Früher Morgen im Januar
- Ort: Restaurant in Bern
- Anfängliche Handlung: Einbrecher versucht, einen Tresor zu öffnen
- Beteiligte Parteien: Zwei Restaurantbesitzer, ein mutmasslicher Einbrecher
Gewalttätige Auseinandersetzung und Verletzungen gemeldet
Es kam daraufhin zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem mutmasslichen Einbrecher und einem der Restaurantbetreiber. Die Strafverfügung deutet darauf hin, dass während dieses Kampfes Gläser oder andere Gegenstände verwendet worden sein könnten. Der zweite Betreiber, der zunächst abseits stand, warf einen Stuhl auf den Einbrecher.
Während der Konfrontation wurden einige Möbel des Restaurants beschädigt. Während die beiden Männer kämpften, rief eine dritte Person die Polizei. Die Strafverfolgungsbehörden trafen kurz darauf ein und nahmen den Einbrecher fest, der versucht hatte, durch ein Fenster zu entkommen.
„Die genaue Entstehung der bei den Beteiligten festgestellten Verletzungen, insbesondere der Stichverletzung des mutmasslichen Einbrechers, konnte nicht mehr rekonstruiert werden“, heisst es in der Strafverfügung der Staatsanwaltschaft.
Verletzungen des Einbrechers
Der mutmassliche Einbrecher erlitt eine Stichwunde in der rechten Brust. Diese Verletzung erforderte eine Notfallbehandlung mit einer Thoraxdrainage. Er wurde zur stationären Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert. Zusätzlich erlitt der Einbrecher mehrere oberflächliche Kopfverletzungen, von denen einige bluteten. Weitere Verletzungen wurden an seinem Gesicht, der linken Schulter, dem Bauch, den Armen, dem Knie und dem Rücken des linken Fusses festgestellt. Er verlor während des Vorfalls auch zwei Zähne.
Polizeiliche Ratschläge bei Einbrüchen
Die Kantonspolizei Bern rät dringend davon ab, Eindringlinge zu konfrontieren. Ihre Empfehlung betont, dass Personen einen Einbruchsort nur betreten sollten, wenn es absolut notwendig ist. Es ist entscheidend, nichts zu berühren, um potenzielle Beweismittel zu erhalten.
Bei Entdeckung eines Einbruchs sollte sofort die Polizei über die Notrufnummern 112 oder 117 kontaktiert werden. Personen sollten sich niemals selbst in Gefahr bringen. Die Polizei warnt ausdrücklich: „Suchen Sie keine Konfrontation mit den Tätern. Spielen Sie nicht den Helden und versperren Sie niemals den Fluchtweg der Einbrecher.“
Besitzer ebenfalls verletzt, müssen mit rechtlichen Strafen rechnen
Auch die Restaurantbetreiber erlitten Verletzungen. Ein Besitzer erlitt einen Rippenbruch, Schürfwunden und Wunden an Füssen, Händen und im Gesicht. Er hatte auch einen Muskelfaserriss im Gesässmuskel. Der andere Besitzer erlitt eine Rippenprellung auf der linken Seite.
Obwohl sie Opfer eines Einbruchs waren, wurden beide Restaurantbetreiber wegen Kampfes verurteilt. Diese Verurteilung erfolgte durch eine Strafverfügung. Der Besitzer in seinen Vierzigern erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 260 Franken, insgesamt 15'600 Franken. Diese Geldstrafe ist bedingt, was bedeutet, dass sie nur bezahlt werden muss, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre eine weitere Straftat begeht. Er muss auch Gerichtskosten von etwa 1'600 Franken tragen.
Der andere Betreiber erhielt ebenfalls eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen, jedoch zu je 150 Franken, was 9'000 Franken entspricht. Er ist auch für Gerichtskosten verantwortlich, die sich auf etwa 1'500 Franken belaufen. Das rechtliche Ergebnis für den mutmasslichen Einbrecher ist derzeit nicht bekannt.
Selbstverteidigung und rechtliche Grenzen verstehen
Stephan Schlegel, ein Strafverteidiger, erläuterte die rechtliche Definition des Kampfes. Er erklärte, dass ein Kampf im Sinne des Strafgesetzbuches vorliegt, wenn mindestens drei Personen an einer gegenseitigen körperlichen Afrontation beteiligt sind, bei der jemand verletzt oder getötet wird. Solche Situationen sind oft chaotisch und unübersichtlich. Es kann schwierig sein, im Nachhinein festzustellen, wer welche Verletzung verursacht hat.
Personen haben im Allgemeinen das Recht, sich während eines Angriffs zu verteidigen. Schlegel bemerkte: „Notwehr liegt vor, wenn sich jemand oder andere gegen einen rechtswidrigen, unmittelbaren Angriff schützt.“ Das Überschreiten der Notwehrgrenzen kann jedoch zu strafrechtlichen Anklagen führen. Dies geschieht, wenn die Verteidigung unverhältnismässig ist oder fortgesetzt wird, nachdem der Angriff beendet ist.
Schlegel betonte: „Wer einen Angreifer weiter schlägt, obwohl dieser längst überwältigt ist, begeht eine Straftat.“ Dieses Rechtsprinzip unterstreicht die Bedeutung, nur die notwendige Gewalt anzuwenden und die Verteidigungshandlungen einzustellen, sobald die unmittelbare Bedrohung neutralisiert ist.
- Bedingte Geldstrafe (Besitzer 1): 15'600 Franken (60 Tagessätze x 260 CHF)
- Gerichtskosten (Besitzer 1): Ca. 1'600 Franken
- Bedingte Geldstrafe (Besitzer 2): 9'000 Franken (60 Tagessätze x 150 CHF)
- Gerichtskosten (Besitzer 2): Ca. 1'500 Franken




