Ein Busfahrer erhielt von der Berner Staatsanwaltschaft eine erhebliche Busse und Strafe. Der Fahrer betrieb einen Reisebus auf der Autobahn A1 ohne die erforderliche Lizenz, Visum oder Arbeitserlaubnis. Der Vorfall umfasste mehrere Verstösse gegen Schweizer Recht, einschliesslich des Ausländer- und Integrationsgesetzes sowie des Strassenverkehrsgesetzes.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 35-jähriger serbischer Staatsangehöriger wurde wegen Fahrens eines Reisebusses ohne entsprechende Genehmigung gebüsst.
- Zu den Verstössen gehörten das Fehlen eines gültigen Führerausweises (Kategorie D), eines Visums und einer Arbeitserlaubnis.
- Der Fahrer wechselte auf der Autobahnzufahrt mit einem Kollegen den Platz, um der Polizeikontrolle zu entgehen.
- Die Berner Staatsanwaltschaft verhängte eine Gesamtbusse von 2'160 Schweizer Franken, zuzüglich einer zusätzlichen Strafe von 300 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.
Unerlaubtes Fahren führte zu rechtlichen Konsequenzen
Der Vorfall ereignete sich Anfang Juli in mehreren Schweizer Kantonen, darunter Genf und Bern. Der 35-jährige serbische Staatsangehörige reiste in die Schweiz ein, um einen Kollegen abzulösen. Seine Aufgabe war es, die Fahrertätigkeit für einen Reisebus zu übernehmen, der von Genf nach Prizren im Kosovo fuhr. Er besass jedoch nicht die dafür notwendigen rechtlichen Dokumente.
Gemäss Strafbefehl verstoss der Fahrer gegen mehrere Schweizer Gesetze. Dazu gehörten das Ausländer- und Integrationsgesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Nicht-Schweizer Bürgern regelt, sowie das Strassenverkehrsgesetz, das den Fahrzeugbetrieb reguliert.
Wichtige Fakten
- Nationalität des Fahrers: Serbisch
- Alter: 35 Jahre zum Zeitpunkt des Vorfalls
- Route: Genf nach Prizren (Kosovo)
- Ort der Entdeckung: Autobahnzufahrt A1, Bern-Neufeld
- Kontrollierende Behörde: Kantonspolizei Bern
Fahrer wechselte während der Autobahnzufahrt den Platz
Die Behörden bemerkten den Reisebus erstmals an der Autobahnzufahrt A1 bei Bern-Neufeld. Die Kantonspolizei Bern leitete das Fahrzeug daraufhin zur detaillierten Kontrolle ins Kompetenzzentrum Schwerverkehr in Ostermundigen. Vor der Polizeikontrolle versuchte der beschuldigte Fahrer, der Entdeckung zu entgehen.
Während der Autobahnzufahrt wechselte er mit seinem Kollegen die Plätze, während der Bus noch in Bewegung war. Dieses Manöver führte zu einer vorübergehenden Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, wie im Strafbefehl festgehalten. Diese Handlung zeigte eine Missachtung der Verkehrssicherheitsprotokolle.
„Durch diesen Fahrerwechsel wurde seine Aufmerksamkeit vorübergehend vom Verkehr abgelenkt“, heisst es im Strafbefehl, der das damit verbundene Sicherheitsrisiko hervorhebt.
Mehrere Rechtsverstösse aufgedeckt
Im Kompetenzzentrum Schwerverkehr stellten die Beamten mehrere erhebliche Rechtsverstösse fest. Der Fahrer besass kein gültiges Visum für die Schweiz. Zudem fehlten ihm eine Aufenthalts- und eine Arbeitsbewilligung. Dies bedeutete, dass er illegal in das Land eingereist war und sich ohne Genehmigung aufhielt und arbeitete.
Entscheidend war auch, dass der Fahrer ein öffentliches Verkehrsmittel ohne den erforderlichen Führerausweis der Kategorie D führte. Dieser Ausweis ist für das Führen grosser Personenfahrzeuge wie Reisebusse obligatorisch. Der Strafbefehl wies darauf hin, dass der Mann sich bewusst war, diese wesentliche Qualifikation nicht zu besitzen.
Rechtlicher Kontext
Das Schweizer Recht regelt streng, wer gewerbliche Fahrzeuge fahren und im Land arbeiten darf. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) legt die Anforderungen für Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Nicht-Schweizer Bürger fest. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) setzt Standards für Führerausweise und den Fahrzeugbetrieb, um die öffentliche Sicherheit auf Schweizer Strassen zu gewährleisten.
Verstösse gegen diese Gesetze können je nach Schwere und Art des Vergehens zu empfindlichen Strafen führen, einschliesslich Bussen, Landesverweis und Freiheitsstrafen.
Finanzielle Strafen durch Staatsanwaltschaft verhängt
Die Berner Staatsanwaltschaft verhängte gegen den Fahrer eine erhebliche finanzielle Strafe für seine mehrfachen Vergehen. Er erhielt eine Gesamtgeldstrafe von 2'160 Schweizer Franken. Zusätzlich dazu muss er eine weitere Strafe von 300 Schweizer Franken zahlen. Die Verfahrenskosten für den Fall beliefen sich auf weitere 800 Schweizer Franken.
Diese Bussen spiegeln die Ernsthaftigkeit des Betriebs eines gewerblichen Fahrzeugs ohne ordnungsgemässe Lizenz und rechtlichen Status wider. Die Schweizer Behörden unterhalten strenge Kontrollen, um die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze zu gewährleisten.
- Gesamtgeldstrafe: 2'160 Schweizer Franken
- Zusätzliche Strafe: 300 Schweizer Franken
- Verfahrenskosten: 800 Schweizer Franken
- Gesamtsumme: 3'260 Schweizer Franken
Der Fall dient als Mahnung an die strengen Vorschriften für Berufsfahrer und ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz. Die Behörden führen regelmässig Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass alle Personen die nationalen Gesetze einhalten und so sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die Integrität des rechtlichen Rahmens des Landes schützen.




