Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat die ersten Strafverfahren nach der Umsetzung eines nationalen Verbots der Hamas-Organisation eingeleitet. Diese Entwicklung erfolgt kurz nachdem der Schweizer Bundesrat das Verbot Mitte Mai offiziell in Kraft gesetzt hat. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Fähigkeit der Schweiz zur Bekämpfung von terrorismusbezogenen Aktivitäten zu stärken.
Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Reaktion der Schweiz auf den Angriff vom 7. Oktober 2023 auf Israel, bei dem 1.182 Menschen ums Leben kamen. Das Verbot erweitert die Liste der in der Schweiz verbotenen terroristischen Gruppen, zu denen zuvor nur Al-Qaida und der Islamische Staat (IS) gehörten.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Strafverfahren nach dem neuen Hamas-Verbot eingeleitet.
- Das Verbot erleichtert die Verhängung von Einreiseverboten und Abschiebungen.
- Es vereinfacht auch die Überwachung von Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Terrorismus.
- Öffentliche Unterstützung oder Propaganda für die Hamas, einschliesslich Social-Media-'Likes', ist nun illegal.
Erste Fälle unter neuer Gesetzgebung
Matteo Cremaschi, ein Sprecher der Bundesanwaltschaft, bestätigte die Einleitung dieser Verfahren. «Wir können bestätigen, dass die Bundesanwaltschaft Strafverfahren nach dem neuen Gesetz eröffnet hat», sagte Cremaschi gegenüber Bern News Today. Er machte zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben und verwies auf laufende Ermittlungen.
Das rasche Vorgehen der BA zeigt das Engagement der Schweizer Regierung, die neuen Anti-Terror-Massnahmen durchzusetzen. Das Verbot ermöglicht es den Behörden, sofortige Schritte gegen Personen oder Organisationen einzuleiten, die mit der Hamas innerhalb der Schweizer Grenzen in Verbindung stehen.
Wichtiger Fakt
Der Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 war das tödlichste Einzelereignis für jüdische Menschen seit dem Holocaust und forderte 1.182 Menschenleben.
Hintergrund des Hamas-Verbots
Die Entscheidung, die Hamas zu verbieten, war eine direkte Reaktion auf die gewalttätigen Angriffe der Organisation auf Israel am 7. Oktober 2023. Diese Angriffe führten zu einer weit verbreiteten internationalen Verurteilung und Forderungen nach stärkeren Massnahmen gegen terroristische Gruppen.
Nach den Angriffen reichten die sicherheitspolitischen Kommissionen des Nationalrats und des Ständerats in der Schweiz einen Antrag ein, der ein Verbot der Hamas befürwortete. Der Bundesrat beauftragte daraufhin das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung der notwendigen Gesetzgebung.
«Die Einführung des Hamas-Verbots ist eine entscheidende Massnahme zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Angleichung des Schweizer Rechtsrahmens an die internationalen Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung», erklärte ein Vertreter des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements während des Gesetzgebungsprozesses.
Erweiterung des Umfangs terroristischer Verbote
Vor diesem neuen Gesetz hatte die Schweiz eine begrenzte Liste verbotener terroristischer Organisationen. Nur Al-Qaida und der Islamische Staat (IS) waren explizit verboten. Die Aufnahme der Hamas erweitert den Umfang der Gruppen, die den Schweizer Anti-Terror-Gesetzen unterliegen, erheblich.
Diese Erweiterung spiegelt ein sich entwickelndes Verständnis globaler Sicherheitsbedrohungen und die Notwendigkeit umfassender rechtlicher Instrumente zu deren Bewältigung wider. Die Schweizer Regierung will potenzielle Schlupflöcher schliessen, die terroristischen Organisationen die Möglichkeit geben könnten, im Land zu operieren oder Unterstützung zu erhalten.
Auswirkungen des neuen Gesetzes
Das Hamas-Verbot bietet den Schweizer Behörden mehrere neue rechtliche Instrumente. Ein primäres Ziel ist es, die Verhängung von Einreiseverboten für Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen, zu erleichtern. Es vereinfacht auch den Prozess der Abschiebung von Personen, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, wenn sie Verbindungen zur Hamas haben.
Darüber hinaus verbessert das Gesetz die Fähigkeit, Finanzströme zu prüfen und zu blockieren. Dies ist entscheidend für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Bei Verdacht auf Gelder, die an die Hamas geleitet werden, können die Schweizer Behörden nun effektiver eingreifen.
Kontext: Terrorismusfinanzierung
Terrororganisationen sind auf Finanznetzwerke angewiesen, um ihre Operationen zu finanzieren. Die Einschränkung dieser Finanzkanäle ist eine Schlüsselstrategie in den globalen Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung. Das neue Schweizer Gesetz bietet verbesserte Mechanismen zur Erkennung und Unterbrechung solcher Aktivitäten innerhalb seiner Gerichtsbarkeit.
Verbot von Propaganda und Unterstützung
Ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes ist das Verbot jeglicher Form von Propaganda für die Hamas. Dies geht über die direkte materielle Unterstützung hinaus und umfasst öffentliche Äusserungen der Billigung. Zum Beispiel können Personen, die Flaggen der Organisation zeigen oder deren Inhalte auf Social-Media-Plattformen 'liken', nun strafrechtlich verfolgt werden.
Diese Massnahme spiegelt einen umfassenderen Versuch wider, die Radikalisierung von Einzelpersonen zu verhindern und die Verbreitung extremistischer Ideologien online einzudämmen. Das Gesetz zielt darauf ab, Handlungen abzuschrecken, die als Legitimierung oder Förderung einer verbotenen terroristischen Gruppe angesehen werden könnten.
- Leichtere Einreiseverbote: Behörden können Personen mit Verbindungen zur Hamas die Einreise in die Schweiz verwehren.
- Vereinfachte Abschiebungen: Ausländische Staatsangehörige, die mit der Hamas in Verbindung stehen, können leichter aus dem Land entfernt werden.
- Verbesserte Finanzüberwachung: Verdächtige Finanztransaktionen können leichter untersucht und eingefroren werden.
- Verbot öffentlicher Unterstützung: Das Zeigen von Symbolen oder die Interaktion mit Hamas-Inhalten online ist nun illegal.
Der neue Rechtsrahmen stellt eine robuste Antwort der Schweiz auf internationale Sicherheitsherausforderungen dar. Er unterstreicht das Engagement des Landes im Kampf gegen den Terrorismus und zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit.




